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Call-Eckdaten
Die Rolle und die Funktionsweise der öffentlichen Verwaltungen in demokratischen Systemen
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-09
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In den Projekten sollte untersucht werden, wie die Regierungen der Europäischen Union die Reform der öffentlichen Verwaltung und des Regierens angehen, d. h. in welche Bereiche sie strategisch investieren, welchen Herausforderungen sie begegnen, welche Unterstützung sie in Anspruch nehmen und wie sie generell an die Umgestaltung ihrer staatlichen Verwaltungen herangehen, um den Herausforderungen der heutigen Zeit zu begegnen.
Call-Ziele
Die Regierungen stehen heute unter großem Druck, sich an die sich rasch verändernden globalen wirtschaftlichen, sozialen, politischen, ökologischen und technologischen Trends anzupassen und darauf zu reagieren, bessere Ergebnisse der öffentlichen Politik und qualitativ hochwertige öffentliche Dienstleistungen zu entwickeln, die den Bedürfnissen ihrer Bürger*innen entsprechen, und ihre internen Abläufe kontinuierlich zu verändern, um moderne und innovative öffentliche Verwaltungen zu schaffen. In diesem Forschungsbereich soll untersucht werden, wie die Regierungen der Europäischen Union an die Reform der öffentlichen Verwaltung und des Regierens herangehen, d. h. in welche Bereiche sie strategisch investieren, welchen Herausforderungen sie begegnen, welche (nationale, europäische oder internationale) Unterstützung (Fachwissen, Finanzmittel) sie in Anspruch nehmen und wie sie generell an die Umgestaltung ihrer öffentlichen Verwaltungen herangehen (z. B. durch Systemansätze, Open-Government-Ansätze, Innovationsportfolio-Ansätze, organisatorische Rahmenbedingungen, die Innovation ermöglichen, usw.), wenn sie sich den Herausforderungen von heute stellen.
Der wahre Maßstab für die erfolgreiche Praxis des öffentlichen Dienstes liegt in der Fähigkeit der staatlichen Verwaltungen, den Grundsätzen der demokratischen Gesellschaft treu zu bleiben (z. B. Achtung der Menschenwürde, Freiheit, Demokratie, Gleichheit, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Personen, die Minderheiten angehören). Daher sollte der Rolle und der Funktionsweise öffentlicher Institutionen in demokratischen Systemen, ihrer Rolle bei der Förderung demokratischer, wirtschaftlicher und sozialer Stabilität und bei der Reform der öffentlichen Verwaltung und Institutionen in einer Weise, die das Vertrauen der Bürger*innenin die Regierung und die aktive Beteiligung an öffentlichen Angelegenheiten stärkt, besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden [z. B. Einbeziehung der Bürger*innen, offene und transparente öffentliche Entscheidungs- und Politikgestaltung, E-Demokratie, partizipative und deliberative Demokratie, Experimente, Arbeit mit Innovationsökosystemen (Quadruple- und Quintuple-Helix-Modelle) usw.], einschließlich neuer Visionen und Konzepte für die öffentliche Verwaltung und Institutionen.
Zu diesem Zweck muss diese Forschung über die verfügbare Literatur und international vergleichbare Daten (z. B. Weltwirtschaftsforum, Vereinte Nationen, Weltbank, europäische Institutionen usw.) hinaus eine intensive Zusammenarbeit mit nationalen Regierungsbeamten, die interne Innovationsprozesse orchestrieren und durchführen, eine groß angelegte Datenerhebung und -analyse sowie die Erarbeitung von Beispielen aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den OECD-Regierungen, die aktiv an der Verbesserung der demokratischen Governance und der Innovation in den öffentlichen Verwaltungen arbeiten, umfassen.
Vorschläge werden auch zur Zusammenarbeit mit dem GFS-Referat ermutigt, das an der Stärkung und Verknüpfung von Ökosystemen der Wissenschaft für die Politik in der gesamten EU arbeitet, insbesondere im Hinblick auf Projekte, die an der Schaffung der analytischen Grundlagen für Reformen in der öffentlichen Verwaltung und im Wissenschafts-, Technologie- und Innovationssystem interessiert sind, um faktengestützte politische Entscheidungsprozesse, die Nutzung von Fachwissen in der Politik, die Einrichtung von Grenzorganisationen und den Kompetenzaufbau von Wissensvermittlern sowie die öffentliche Beratung zwischen Wissenschaft, Politik und Gesellschaft im Allgemeinen zu verbessern.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Besseres Verständnis der sich wandelnden Konzepte und Praktiken der öffentlichen Verwaltungen und der Ansätze des öffentlichen Managements, der sich abzeichnenden Trends und Paradigmenwechsel sowie der Rolle der öffentlichen Einrichtungen und des öffentlichen Managements bei der Förderung der demokratischen, wirtschaftlichen und sozialen Stabilität.
- Kartierung neu entstehender innovativer Lösungen im öffentlichen Management und institutioneller Rahmenbedingungen (z. B. Personalmanagementpolitik, Führung, neue Arbeitsweisen, veränderte öffentliche Entscheidungs- und Politikgestaltung usw.), die Innovationen in öffentlichen Verwaltungen ermöglichen und die demokratische Governance vertiefen.
- Empfehlungen für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union zu den wichtigsten Schwerpunktbereichen und Maßnahmen (von der lokalen bis zur EU-Ebene) in Bezug auf die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung und die Reformagenda sowie zu Innovationsstrategien für die gesamte öffentliche Verwaltung für eine effektive, innovative, zukunftsfähige und bürger*innennahe Verwaltung in Europa.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des
Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(376kB)
Kontakt
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