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Call-Eckdaten
Strategien zur Stärkung des europäischen sprachlichen Kapitals in einer globalisierten Welt
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-HERITAGE-01-05
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten sich mit den Spannungen zwischen der Globalisierung und der Bewahrung der europäischen Identität, wie sie in den Sprachen zum Ausdruck kommt, befassen und dabei die Politiken und Praktiken in Bezug auf den Gebrauch der nationalen und "internationalen" Sprachen und ihren Platz im kulturellen, wissenschaftlichen, akademischen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben der einzelnen Länder berücksichtigen.
Call-Ziele
Die europäischen Sprachen sind Träger unserer Identität, unseres Verhaltens und unserer kulturellen Wahrnehmung. Durch die Kommunikation in ihrer Muttersprache knüpfen die EU-Bürger*innen an ihr kulturelles Erbe an, bauen ihre kollektive und individuelle Identität auf und verstehen den Beitrag ihrer nationalen oder regionalen Kultur zur europäischen Kultur als Ganzes besser. Im Zeitalter der Globalisierung dominieren jedoch einige Sprachen, was allmählich zu einem "Sprachenoligopol" führt.
Mehr denn je bedrohen die so genannten "internationalen Sprachen" die weniger verbreiteten Sprachen. Das europäische Sprachenkapital ist von Verarmung bedroht. Die Vorherrschaft der digitalen Technologien führt zu einer Veränderung der Art und Weise, wie Menschen sich austauschen, indem sie die Regeln der Sprachen (Syntax, Semantik und Orthographie) missachten und die humanistische Bildung unterbewerten. Der Schutz des sprachlichen Kapitals Europas ist unerlässlich, um eine kulturelle Verwässerung zu vermeiden, die europäische Identität, Kultur und Kreativität zu stärken und das gegenseitige Verständnis und die soziale Eingliederung zu fördern, was der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Stabilität in Europa dient.
Daher sollte sich die Forschung mit den Spannungen zwischen der Globalisierung und der Bewahrung der europäischen Identität, wie sie in den Sprachen zum Ausdruck kommt, befassen und dabei Politiken und Praktiken in Bezug auf die Verwendung nationaler und "internationaler" Sprachen und ihren Platz im kulturellen, wissenschaftlichen, akademischen, sozialen, politischen und wirtschaftlichen Leben der einzelnen Länder berücksichtigen. Sie sollte evidenzbasierte Strategien und politische Empfehlungen entwickeln, um politischen Entscheidungsträger*innen und Interessenvertreter*innen dabei zu helfen, gefährdete europäische Sprachen vor dem Hintergrund der massiven soziokulturellen und wirtschaftlichen Veränderungen der heutigen Zeit zu schützen. Die Vorschläge sollten in die EU-Mehrsprachigkeitspolitik einfließen und den nationalen Bildungspolitiken (und anderen Politiken) eine Orientierungshilfe bieten, um die EU-Bürger besser miteinander sowie mit ihrer eigenen Sprach- und Literaturtradition zu verbinden, die die wichtigste Quelle der europäischen Kultur und Geschichte darstellen. In Zeiten, in denen die Demokratie zunehmend bedroht ist, ist es besonders wichtig, dass die Vorschläge Wege aufzeigen, wie alle in Europa gesprochenen Sprachen harmonisch koexistieren und gleichberechtigt behandelt werden können, einschließlich des Einsatzes von digitalen Sprachtechnologien. Es können auch Verbindungen zu den Projekten hergestellt werden, die unter dem Thema HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-10: Politische Teilhabe in mehrsprachigen Räumen.
In den Vorschlägen sollten Empfehlungen entwickelt werden, die den Bürger*innen die Möglichkeit geben, ihre eigene Sprache auf nationaler, regionaler und EU-Ebene zu verwenden. Diese Empfehlungen sollten darauf abzielen, die Marginalisierung von benachteiligten Sprachgemeinschaften zu bekämpfen. Bei der Verfolgung dieser Empfehlungen könnten die Vorschläge die (expliziten und impliziten) Schwachstellen der Mehrsprachigkeitspolitik in der EU aufzeigen und bewährte Verfahren aus anderen mehrsprachigen Ländern weltweit austauschen. Bei der Ausarbeitung der Vorschläge sollten junge Menschen von Anfang an einbezogen werden, um ihre Ansichten und Wahrnehmungen in Bezug auf die Mehrsprachigkeit in der EU sowie die besten Möglichkeiten zum Schutz ihrer Muttersprachen zu erfassen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Strategien zum Schutz des europäischen Sprachkapitals im Zeitalter des digitalen Wandels in Wirtschaft, Bildung und Kommunikation, die kurz- und mittelfristig sozial nachhaltige und wirtschaftlich tragbare Umsetzungsmaßnahmen und -prozesse beinhalten.
- Vertieftes Verständnis der Auswirkungen der Digitalisierung/Sprachentechnologien auf das europäische Sprachkapital, insbesondere auf die gefährdeten Sprachen und die Identitätswahrung der EU-Bürger*innen.
- Verstärkte Zusammenarbeit auf europäischer Ebene zwischen Expert*innen auf diesem Gebiet und anderen relevanten Stakeholdern, einschließlich Bildungseinrichtungen.
- Empfehlungen für weitere Maßnahmen zur Förderung des Erlernens und des täglichen Gebrauchs von mehr als einer Sprache, wobei die europäische Jugend ermutigt werden soll, humanistische Studien, insbesondere in ihrer Muttersprache, zu schätzen und möglicherweise zu absolvieren.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 2(487kB)
Kontakt
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