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Call-Eckdaten
Protestpolitik und Kulturen der Opposition in der Demokratie
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-01
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In den Forschungsvorschlägen zu diesem Thema sollten der Wandel hin zu einer Politik des kollektiven Handelns und ihre Auswirkungen auf die europäischen Demokratien, einschließlich ihrer Rolle beim Widerstand gegen das Aufkommen autoritärer Tendenzen und beim Sturz autoritärer Regime, näher untersucht werden.
Call-Ziele
Die Bürger*innen wenden sich zunehmend von der traditionellen Parteipolitik und der Stimmabgabe als Mittel zum Ausdruck politischer Ansichten, Werte und Überzeugungen ab. Auf der anderen Seite haben sich in den letzten Jahren verschiedene Formen des politischen Protests, soziale und künstlerische Bewegungen und Aktivismus sowohl offline als auch online entfaltet. Die Eurobarometer-Jugendumfrage 2021 hat gezeigt, dass die Mehrheit der jungen Menschen unter anderem in Irland, Spanien und Belgien die Teilnahme an Formen der Straßenpolitik als gleichwertig oder effektiver als das Wählen ansehen.
Forschungsvorschläge zu diesem Thema sollten den Wandel hin zu einer Politik des kollektiven Handelns und ihre Auswirkungen auf die europäischen Demokratien weiter analysieren, einschließlich ihrer Rolle beim Widerstand gegen den Aufstieg autoritärer Tendenzen und beim Sturz autoritärer Regime. Dies könnte sich sowohl auf Online- als auch auf Offline-Formen kollektiven politischen Handelns beziehen, einschließlich künstlerischer Formen des Protests (audiovisuelle Kunst, Literatur, Musik usw.). Die Vorschläge sollten die Triebkräfte und Faktoren berücksichtigen, die bei der Förderung solcher Formen der Politik eine Rolle spielen (emotional, geschlechtsspezifisch, sozioökonomisch, kulturell, historisch, generationsbedingt, geopolitisch, geografisch usw.), einschließlich der Rolle von Social-Media-Plattformen. Dies sollte in eine historische Studie über die Rolle der Protestbewegungen und ihre Auswirkungen auf die Demokratie eingebettet werden. In den Vorschlägen können lokale, regionale, nationale und transnationale Bewegungen, Mobilisierung und Demokratie in der Europäischen Union analysiert werden.
Die Vorschläge sollten die Beziehung zwischen (i) kollektiven Aktionen als Mittel zur Kanalisierung demokratischer Missstände und (ii) begrenzten Kanälen für die Bürger*innenbeteiligung untersuchen und so die Auswirkungen einer weiteren Unterstützung der Demokratie durch die Bürger*innenin Verbindung mit der Unzufriedenheit mit den derzeitigen demokratischen Kanälen analysieren (mit besonderem Schwerpunkt auf der Zugänglichkeit und Inklusivität demokratischer Kanäle, wie z. B. der Stimmabgabe für schutzbedürftige Menschen, mobile Bürger*innen, Migrant*innen usw.). Dies könnte auch bedeuten, dass selbstorganisierte alternative Formen der Bürger*innenbeteiligung (wie z. B. Versammlungen) und andere innovative Formen des konfliktfreien konstruktiven Engagements erforscht werden.
Die wachsende Ablehnung der "Nützlichkeit" von Wahlen und Abstimmungen sollte ebenfalls thematisiert werden. Die Wahlenthaltung als Mittel des Protests gegen einen wahrgenommenen Mangel an Optionen und die Frage, wie die Abkehr von Wahlprozessen behoben werden kann, können einen besonderen Schwerpunkt bilden. In den Vorschlägen sollten konkrete Wege aufgezeigt werden, wie das Vertrauen der Bürger*innen in die Wirkung und Gültigkeit von Wahlprozessen auf verschiedenen Ebenen - von der lokalen bis zur europäischen - wiederhergestellt werden kann.
Besonderes Augenmerk könnte auf die jüngere Generation gelegt werden, die durch ihren Aktivismus in Bewegungen wie Pride, Fridays for Future und feministischen Mobilisierungen die öffentliche Sphäre in hohem Maße mitgestaltet hat. Ein Schwerpunkt könnte auch auf dem Einfluss von Gewalt und extremistischen Bewegungen liegen, z. B. bei den Protesten gegen COVID-19-Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit. Es könnte auch untersucht werden, wie soziale Netzwerke als Faktor zur Stärkung der gesellschaftlichen Widerstandsfähigkeit und als Mittel zur Durchsetzung politischer Veränderungen wirken. Schließlich könnte auch erforscht werden, wie formale Bildungskontexte diese neuen Erscheinungsformen in die staatsbürgerliche Bildung einbeziehen. Da die neuen Formen der politischen Partizipation immer noch sehr stadtbezogen sind, sollten die Vorschläge einen besonderen Schwerpunkt darauf legen, wie die Unzufriedenheit der Landjugend konstruktiv kanalisiert werden kann.
Die Vorschläge sollten partizipative Methoden nutzen und sich auf eine Kombination von Methoden und Literatur stützen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erreichen, wird die internationale Zusammenarbeit insbesondere mit Ländern der MENA-Region gefördert.
Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen relevanten Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
Vorschläge werden zur Zusammenarbeit mit dem GFS-Kompetenzzentrum für partizipative und deliberative Demokratie ermutigt, insbesondere im Hinblick auf innovative Formen des konfliktfreien konstruktiven Engagements und dessen Potenzial zur Transformation von Demokratien und demokratischen Systemen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Praktisches Verständnis der Rolle und Entwicklung aller Formen der Opposition (Protest, kulturelle Opposition, Non-Compliance, Subversion, Aktivismus), ihrer verschiedenen Plattformen (physisch und online) und ihrer Auswirkungen auf die Demokratie, einschließlich des Widerstands gegen den Aufstieg autoritärer Tendenzen und des Sturzes autoritärer Regime.
- Politische Empfehlungen auf der Grundlage einer eingehenden Analyse der potenziellen Verlagerung von traditionellen Parteistrukturen hin zu sozialer Mobilisierung und Aktivismus als Mittel zur demokratischen Teilhabe, einschließlich der Triebkräfte und Faktoren, die bei der Förderung solcher Formen der Politik eine Rolle spielen könnten.
- Innovative Formen des konfliktfreien konstruktiven Engagements, die soziale und gemeinschaftliche Mobilisierung und Proteste kanalisieren können, die aus fehlenden/begrenzten Kanälen für demokratisches bürgerschaftliches Engagement und kollektives politisches Handeln resultieren.
- Wiederherstellung des Vertrauens der Bürger*innen in die Wirkung und Gültigkeit von Wahlprozessen auf verschiedenen Ebenen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des
Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(376kB)
Kontakt
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