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Call-Eckdaten
Welche langfristigen Auswirkungen haben die Rechtsstaatlichkeit und andere europäische Werte auf die sozioökonomischen Ergebnisse?
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-03
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten das Wissen über die sozialen Kosten einer Schwächung der Rechtsstaatlichkeit verbessern. Sie sollten robuste Quantifizierungsstrategien für den Bereich der Rechte und Freiheiten im nationalen und europäischen Kontext liefern.
Call-Ziele
Jüngste Erkenntnisse über die Rolle von Netzwerken bei der Wertschöpfung (z. B. die Verwendung von Netzwerkmodellen durch Personalabteilungen zur Schätzung des bestehenden oder zukünftigen Wertes von Mitarbeiter*innen oder die Verwendung von Netzwerktheorien zur Bereicherung des Verständnisses von Finanzsystemen und damit verbundenen Risiken) müssen noch in erheblichem Maße auf Studienbereiche übertragen werden, die sich mit wichtigen öffentlichen/gemeinsamen Gütern wie der Rechtsstaatlichkeit und den verschiedenen Menschen- und Grundrechten und -freiheiten befassen, die durch das Recht der Europäischen Union festgelegt sind. Es ist hinlänglich bekannt, dass Netzwerke den Wert von Gütern in erheblichem Maße verstärken können. Wie wirken sich die strukturellen Merkmale und Kennzahlen gesellschaftlicher Netzwerke auf diesen Wert gemeinsamer/öffentlicher Güter aus? Ist es möglich, ähnliche Verstärkungseffekte zu ermitteln? Und wie können sie gemessen werden, in welcher Einheit können sie ausgedrückt werden? Andererseits lässt sich der in einem bestimmten Netzwerk geschaffene Wert möglicherweise nicht ohne erhebliche Verluste auf ein anderes Netzwerk übertragen. Welche Faktoren bestimmen die Bedeutung solcher Verluste?
Die zu untersuchenden Variablen können über die im Jahresbericht der Europäischen Kommission über die Rechtsstaatlichkeit verwendeten hinausgehen (Variablen wie Körbe von Möglichkeiten, Fähigkeiten usw.) sowie Bereiche von Ergebnissen, die in diesem Bericht nicht vorkommen und dennoch wichtige Auswirkungen auf Gerechtigkeit und Ungleichheit haben.
Darüber hinaus können Netzwerke auch Werte für Einzelpersonen und Vereine (Clubgüter) schaffen, die die Vorteile öffentlicher Güter (wie steuerfinanzierte Bildung in Eliteeinrichtungen) auf einzelne Familien, bestimmte soziale Gruppen und deren Nachkommen übertragen. Solche sozialen und wirtschaftlichen Gefangenschaften, die es schon immer gegeben hat, bestehen fort und haben sich in vielen Fällen im Laufe der Zeit verstärkt, so dass die Ungleichheiten in der heutigen Zeit noch verstärkt werden. In ähnlicher Weise kann der Wert von öffentlichen Umweltgütern/Gemeinschaftsgütern nur den besser gestellten Bewohnern bestimmter Stadttypen zugute kommen. Solche Beispiele lassen sich vervielfältigen. In den Vorschlägen sollte diese Art der Wertschöpfung auch quantitativ erfasst werden.
Die Vorschläge sollten die sich ändernde Bewertung von öffentlichen/gemeinsamen Gütern in Abhängigkeit von verschiedenen Netztopologien untersuchen. Sie sollten untersuchen, wie Metriken sozialer (Personen, Individuen, nicht soziale Mediennetzwerke) und vertraglicher (private Verträge, privater Handel) Netzwerke mit unterschiedlichen Bewertungen öffentlicher/gemeinsamer Güter verbunden sind. Auf dieser Grundlage sollten die Vorschläge das Wissen über die sozialen Kosten einer Schwächung der Rechtsstaatlichkeit verbessern. Sie sollten robuste Quantifizierungsstrategien für den Bereich der Rechte und Freiheiten im nationalen und europäischen Kontext liefern.
Die Vorschläge sollten historische Entwicklungen untersuchen, um ein besseres Verständnis der gegenwärtigen Situation und der aktuellen Herausforderungen zu ermöglichen.
Die Bündelung von und die Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen relevanten Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Politische Empfehlungen auf der Grundlage eines besseren Verständnisses der Auswirkungen der Rechtsstaatlichkeit und anderer Werte der Europäischen Union auf die sozioökonomischen Ergebnisse von Einzelpersonen und Staaten.
- Verbessertes Wissen über die sozialen Kosten einer Schwächung der Rechtsstaatlichkeit und robuste Quantifizierungsstrategien im Bereich der Rechte und Freiheiten im nationalen und europäischen Kontext.
- Neue Datensätze für diesen Forschungsbereich, die eine systematische Nutzung historischer Erfahrungen, wirtschaftlicher und ökonometrischer historischer Ansätze in Verbindung mit rechts- und politikgeschichtlichen Analysen beinhalten, wo dies angemessen ist.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(376kB)
Kontakt
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