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Call-Eckdaten
Computergestützte sozialwissenschaftliche Ansätze in der Demokratieforschung
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-06
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie neue Strategien und Ansätze für den Umgang mit Daten bzw. dem Fehlen solcher Daten in einer Weise vorschlagen, die dem EU-Begriff des Schutzes der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten in vollem Umfang gerecht wird. Thematisch können die Vorschläge einen beliebigen Forschungsschwerpunkt im Bereich der Demokratie wählen, der für die Nutzung des Potenzials von CCS als relevant erachtet wird.
Call-Ziele
Die Sozialwissenschaften haben den Durchbruch der rechnergestützten Wissenschaft, der sich in den letzten Jahren vollzogen hat, noch nicht in vollem Umfang angenommen, da die Kosten für den Datentransport und die Datenspeicherung nicht länger ein einschränkender Faktor für die datengesteuerte Sozialwissenschaft sind. Die Entwicklung neuer bereichsübergreifender Instrumente der Sozial- und Computerwissenschaften wird in der Tat dazu beitragen, besser zu verstehen, wie die EU-Gesellschaft handelt.
Obwohl Big Data (einschließlich personenbezogener Daten) inzwischen weit verbreitet sind und ausgewertet werden können, sind die Datensätze, die den Forschern für wissenschaftliche Untersuchungen zur Verfügung stehen, nicht so leicht zugänglich, nur unter eingeschränkten Bedingungen oder in unterschiedlicher Qualität. Eine weitere wichtige Einschränkung bei der Nutzung dieser Datensätze ist die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen, die durch die Gesetzgebung der Europäischen Union (z. B. GDPR) eingeführt wurden. Mit dem CSS könnte kritisch geprüft werden, wo es Bedarf für mehr Datenzugang zu welcher Art von Daten gibt, und auch, wo es überhaupt nicht genügend hochwertige Daten gibt. Von den Vorschlägen wird daher erwartet, dass sie neue Strategien und Ansätze für den Umgang mit Daten bzw. mit dem Mangel an Daten in einer Weise vorschlagen, die dem EU-Begriff des Schutzes der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten in vollem Umfang gerecht wird.
Ein vielversprechender Weg in dieser Hinsicht ist die Schaffung und Nutzung synthetischer Datensätze für die Forschung, einschließlich synthetischer Referenzpopulationen in vollem Umfang. Diese können hochgranulare Datensätze miteinander verknüpfen, ohne die Beschränkungen der Nutzung personenbezogener Daten zu beeinträchtigen. Infolgedessen kann die empirische Analyse die Verteilungsauswirkungen auf ein breites Spektrum von Haushaltstypen und individuellen sozioökonomischen Hintergründen viel besser berücksichtigen, und die Auswirkungen sozioökonomischer Maßnahmen in verschiedenen geografischen Umfeldern können mit demselben Detaillierungsgrad untersucht werden, wie dies derzeit bei Umweltstudien der Fall ist.
Thematisch können die Vorschläge einen beliebigen Forschungsschwerpunkt im Bereich der Demokratie wählen, der für die Nutzung des Potenzials von CCS als relevant erachtet wird. Sie können sich darauf konzentrieren, uralte Fragen der politischen Ökonomie und der politischen Soziologie zu prüfen und zu sehen, wie sie sich verändern oder überleben, wenn sie in einer hochgranularen Simulationsumgebung getestet werden, wie es synthetische Bevölkerungsdaten ermöglichen, oder sie können neuere Themen wie politische Kommunikation, politische Partizipation oder die Widerstandsfähigkeit von Demokratien in Bezug auf strukturelle sozioökonomische Muster aufzeigen. Sie können auch methodische Forschung mit Zugang zu neuen Datenquellen betreiben, neue Methoden entwickeln oder bestehende verfeinern, wie die Analyse sozialer Netzwerke.
Es sollten konkrete Anstrengungen unternommen werden, um sicherzustellen, dass die im Rahmen der geförderten Projekte erzeugten Daten FAIR (Findable, Accessible, Interoperable and Re-usable) sind, insbesondere im Zusammenhang mit Echtzeit-Dateneinspeisungen, wobei Arbeitsabläufe untersucht werden sollten, die "FAIR-by-design"-Daten liefern können, d. h. Daten, die von ihrer Erzeugung an FAIR sind. Die Vorschläge sollten die Daten und Dienste nutzen, die über die in der European Open Science Cloud zusammengeschlossenen europäischen Forschungsinfrastrukturen zur Verfügung stehen, sowie die Daten aus den einschlägigen Datenräumen in den datengestützten Analysen. Darüber hinaus sollten Anstrengungen unternommen werden, um die Datenverfügbarkeit in europäischen Forschungsinfrastrukturen, die im Rahmen der European Open Science Cloud zusammengeschlossen sind, zu erhöhen, indem die generierten Daten in den entsprechenden Infrastrukturen hinterlegt werden.
Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen relevanten Projekten wird dringend empfohlen.
Vorschläge werden zur Zusammenarbeit mit der GFS und ihrem Zentrum für fortgeschrittene Studien und dem Projekt über computergestützte Sozialwissenschaften für die Politik ermutigt.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Einblicke in verschiedene Aspekte der Demokratie, ihrer Institutionen, ihrer Anpassungsfähigkeit an sich verändernde Umstände und ihrer Interaktion mit strukturellen sozioökonomischen Mustern unter Einsatz der computergestützten Sozialwissenschaft (CSS) zur Ermittlung systematischer Muster, um Arbeitshypothesen zu testen.
- Entwicklung und Erprobung von Methoden, die CSS und andere sozial- und geisteswissenschaftliche Methoden kombinieren und integrieren, um die demokratische Regierungsführung zu untersuchen, wobei die traditionellen akademischen Grenzen in diesem Bereich überwunden werden und synthetische Daten und Simulationsumgebungen geschaffen werden, um Experimente in großem Maßstab durchzuführen, die ansonsten historischen Studien vorbehalten sind.
- Nutzung kritischer Ansätze für Daten und Datafizierung sozialer Daten, die Entwicklung alternativer Forschungsansätze, einschließlich kritischer Softwarestudien, digitaler Studien und kritischer Medienstudien, und die Entwicklung klarer und präziser politischer Empfehlungen für die Harmonisierung von CSS-Ansätzen mit GDPR-Richtlinien, um solche Studien zu fördern und zu erleichtern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des
Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(376kB)
Kontakt
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