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Call-Eckdaten
Politische Partizipation in mehrsprachigen Räumen
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-10
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
In den Vorschlägen sollte untersucht werden, wie Beratungen in mehrsprachigen Umgebungen am besten vermittelt werden können, sei es durch Gestaltung oder durch technische Unterstützung. Besonderes Augenmerk könnte auf sprachliche Minderheiten und Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten gelegt werden.
Call-Ziele
Die Europäische Union besteht aus einer Bevölkerung mit einer Vielzahl von Sprachen (einschließlich Gebärdensprachen) und Dialekten, die ein Mosaik von Kulturen in ständiger Interaktion und Entwicklung widerspiegeln. Obwohl dies nicht neu ist, stellt die politische Partizipation in mehrsprachigen Räumen eine Herausforderung dar, insbesondere im Hinblick auf die Schaffung eines europäischen öffentlichen Raums für die Beratung der Bürger*innen.
Die Konferenz über die Zukunft Europas hat gezeigt, dass es Lösungen gibt, um die mehrsprachige Kommunikation in einem demokratischen Kontext zu erleichtern, unter anderem durch den Einsatz automatischer Übersetzungswerkzeuge. Bei mehrsprachigen Beratungen geht es jedoch eher darum, sicherzustellen, dass die Meinungen durch die Übersetzung korrekt wiedergegeben werden, als um die Ergebnisse der Diskussionen und das Verständnis kultureller Codes und Wahrnehmungen. Mit anderen Worten: Wie kann sichergestellt werden, dass sich mehrsprachige Beratungen auf den Inhalt und nicht auf die Form des Gesagten konzentrieren? Wie kann man ein tiefes und sinnvolles Engagement von Teilnehmern aus verschiedenen Sprachgemeinschaften ermöglichen? Technologische Hilfsmittel können in virtuellen Umgebungen hilfreich sein, aber wie können diese technischen Innovationen in die nicht-virtuelle Welt gebracht werden, um eine so tief verwurzelte gesellschaftliche Herausforderung anzugehen?
Darüber hinaus sind mehrsprachige Räume fast immer auch multikulturell. Mit anderen Worten, der Übersetzungsprozess beschränkt sich nie nur auf die Übersetzung zwischen Sprachen, sondern umfasst auch die interkulturelle Übersetzung. Wie kann sichergestellt werden, dass die Vorstellungen von Identität und Zugehörigkeit auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene mit demokratischen, offenen und vertrauensvollen Gesellschaften verbunden sind? Welche Rolle können interkulturelle Dimensionen des Sozialkapitals und des sozialen Dialogs bei der Stärkung des demokratischen Dialogs und beim Aufbau demokratischer Gemeinschaften und der Bürger*innenschaft (auf nationaler und EU-Ebene) spielen?
In den Vorschlägen sollten die Ergebnisse der Konferenz über die Zukunft Europas berücksichtigt werden. Sie sollten untersuchen, wie Beratungen in mehrsprachigen Umgebungen am besten vermittelt werden können, sei es durch Gestaltung oder durch technologische Unterstützung. Besonderes Augenmerk könnte auf sprachliche Minderheiten und Menschen mit Kommunikationsschwierigkeiten gelegt werden. Vorschläge im Rahmen dieser Aufforderung werden ermutigt, partizipative und experimentelle Methoden zu verwenden. Die Vorschläge sollten Aktivitäten der sozialen Innovation zur Förderung des sozialen Wandels, neuer sozialer Praktiken, sozialer Eigenverantwortung oder der Marktakzeptanz berücksichtigen.
Die Bündelung und Zusammenarbeit mit anderen ausgewählten Projekten zu diesem Thema und anderen relevanten Projekten wird nachdrücklich empfohlen.
Vorschläge werden zur Zusammenarbeit mit dem GFS-Kompetenzzentrum für partizipative und partizipative Demokratie ermutigt, insbesondere im Hinblick auf die Erprobung der Gestaltung mehrsprachiger deliberativer und anderer partizipativer Prozesse im Lichte der Erkenntnisse aus der Durchführung der Konferenz über die Zukunft Europas.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Entwicklung eines europäischen öffentlichen Raums für die Beratung der Bürger*innen durch ein besseres Verständnis der Instrumente und Mechanismen, die Hindernisse für die politische Beteiligung in mehrsprachigen Räumen überwinden können.
- Besserer Umgang mit der sprachlichen Vielfalt bei der politischen Beteiligung, von der lokalen bis zur europäischen Ebene.
- Effiziente Nutzung von automatisierten Sprachwerkzeugen und mehrsprachigen Kommunikationsmitteln durch Analyse dieser Werkzeuge und ihrer Auswirkungen auf demokratiefördernde Prozesse.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des
Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(376kB)
Kontakt
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