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Call-Eckdaten
Digitale Demokratie
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-DEMOCRACY-01-07
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 9.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten - aufbauend auf vorhandener Literatur und Daten - die jüngsten Entwicklungen untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die pandemiebedingten innovativen Lösungen für E-Demokratie und E-Partizipation auf allen Regierungsebenen (international, EU, national, regional, lokal). Basierend auf den Erkenntnissen aus bestehenden Good-Practice-Fällen und Erfahrungen sollten die Vorschläge die Perspektive der Bürger*innen beim Aufbau digitaler Demokratiewerkzeuge und -prozesse berücksichtigen, einschließlich der damit verbundenen technischen Aspekte (z. B. Gamification, künstliche Intelligenz).
Call-Ziele
Die COVID-19-Pandemie hat die E-Demokratie wichtiger und einflussreicher gemacht als je zuvor, da der Zugang zur physischen Öffentlichkeit eingeschränkt war. Über digitale Plattformen und soziale Medien können Einzelpersonen weiterhin ihre Meinung äußern, soziale Bewegungen aufdecken und mobilisieren, den Wandel fördern und das Bewusstsein für Demokratie und Grundrechte schärfen. Die Bürger*innen haben sich den digitalen Medien und kollaborativen Plattformen zugewandt, um sich mit öffentlichen Angelegenheiten zu befassen und virtuell eine aktive Bürger*innenschaft auszuüben. Plattformen für die digitale Demokratie erweitern die Möglichkeiten für demokratische Beratungen durch besseren und schnelleren politischen Informationsaustausch, öffentlichen Dialog, Beteiligung an öffentlichen Entscheidungsprozessen und Ausübung des Stimmrechts bei politischen Wahlen. Die digitale Demokratie kann auch eine aktive Rolle bei der Schaffung und Vertiefung des gesellschaftlichen Wandels spielen. Allerdings sind digitale Lösungen auch anfälliger für Störungen, z. B. durch Bedrohungen der Cybersicherheit und des Datenschutzes, Fehlinformationskampagnen oder digitalen Lobbyismus, die versuchen, die öffentliche Entscheidungsfindung, einschließlich der Ergebnisse politischer Wahlen, zu beeinflussen, und bringen wahrscheinlich wichtige ethische Herausforderungen in Bezug auf digitale Bildung und digitale Kompetenz, Zugang zu Informationen, eingebaute Vorurteile usw. mit sich.
Eine stärkere Beteiligung von Regierung und Bürger*innen erfordert radikale Veränderungen und umfangreiche Investitionen, um die öffentlichen Verwaltungen besser an das soziale, wirtschaftliche, politische und technologische Umfeld anzupassen. Um die öffentlichen Verwaltungen auf eine stärkere Einbindung der breiten Öffentlichkeit vorzubereiten, müssen Strukturen und Prozesse geschaffen, personelle und finanzielle Ressourcen bereitgestellt, ein Ökosystem von Vermittlern und repräsentativen Organisationen definiert und die am besten geeigneten technologischen Lösungen ermittelt werden, damit die öffentliche Beratung und Moderation im digitalen Zeitalter zu einem festen Bestandteil einer staatlichen und auch gesellschaftlichen "Beteiligungskultur" wird.
Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge - aufbauend auf vorhandener Literatur und Daten - die jüngsten Entwicklungen untersuchen, insbesondere im Hinblick auf die pandemiebedingten innovativen E-Demokratie- und E-Partizipationslösungen auf allen Regierungsebenen (international, EU, national, regional, lokal). Eine historische Analyse wird es ermöglichen, die umfassenderen und langfristigen Auswirkungen der E-Partizipation auf die Demokratie, die politische und bürgerliche Kultur zu betrachten, und die internationale Zusammenarbeit wird den Austausch von bewährten Verfahren und Erfolgsgeschichten erleichtern. Die Rahmenbedingungen, d. h. Regeln, Strategien und Prozesse, Arbeitsweisen (Partnerschaften, Strukturen, Zusammenarbeit), Menschen (Fähigkeiten, Kultur und Werte, Führung) und Wissen (Daten, Lernen), die die demokratische Beteiligung auf der nächsten Ebene unterstützen (neue und künftige Verfahren), sollten untersucht werden. Besonderes Augenmerk sollte die Forschung auf die digitale Inklusion als zentrale Herausforderung und wesentliches Element einer inklusiven Bürger*innenbeteiligung an öffentlichen Beratungen für eine gesunde, digital gestützte Demokratie richten, und zwar durch eine gleichberechtigte Beteiligung unabhängig von Einkommensniveau, Bildung, ethnischer Zugehörigkeit, Geschlecht, Religion, verwendeter Sprache, Fähigkeiten, geografischem Standort usw. sowie von der digitalen Kluft zwischen den Generationen.
Auf der Grundlage der Lehren aus bestehenden bewährten Verfahren und Erfahrungen sollten die Vorschläge die Perspektive der Bürger*innen beim Aufbau von Instrumenten und Prozessen der digitalen Demokratie berücksichtigen, einschließlich der damit verbundenen technischen Aspekte (z. B. Gamification, künstliche Intelligenz). Die Einbeziehung verschiedener Interessengruppen, einschließlich öffentlicher Verwaltungen, Endnutzer, politischer Akteure und des Privatsektors, wird nachdrücklich empfohlen, um den Dialog und das Verständnis zwischen verschiedenen Interessengruppen in demokratischen Beratungen zu fördern, die rechtlichen Rahmenbedingungen und den Schutz vor Bedrohungen und Herausforderungen (z. B. Betrugsprävention bei der elektronischen Stimmabgabe) zu verbessern, die Polarisierung zu überwinden und bessere Ergebnisse in der öffentlichen Politik zu erzielen.
Vorschläge werden zur Zusammenarbeit mit dem GFS-Kompetenzzentrum für partizipative und deliberative Demokratie ermutigt, insbesondere im Hinblick auf neu entstehende Formen der demokratischen Beteiligung - durch oder mit Unterstützung von digitalen Mitteln - sowie auf die innovative Anwendung von Rahmen und Methoden für das Engagement der Bürger*innen beim Aufbau und der Erfahrung mit Instrumenten und Prozessen der digitalen Demokratie.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Politische Entscheidungsträger*innen, Praktiker*innen und Forschende gewinnen ein besseres Verständnis der digitalen Demokratie, der Herausforderungen und Chancen, die mit digitalen demokratischen Beratungen verbunden sind, des aktuellen Stands der Technik und der Rahmenbedingungen, die ihre erfolgreiche Umsetzung unterstützen.
- Fundierte Investitionsentscheidungen von Regierungen (gleich welcher Ebene) auf der Grundlage der Kartierung zukünftiger Trends, neuer Praktiken, der damit verbundenen Beteiligungskultur und Engagementstrategien für den Aufbau eines florierenden, digital gestützten öffentlichen Raums in Europa.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Gemeinsame Forschungsstelle (GFS) kann sich als Mitglied des
Konsortiums teilnehmen, das für die Finanzierung ausgewählt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 1(376kB)
Kontakt
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