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Call-Eckdaten
Jenseits des Horizonts: Ein menschenfreundlicher Einsatz von künstlicher Intelligenz und verwandten Technologien
Call Nummer
HORIZON-CL2-2024-TRANSFORMATIONS-01-06
Termine
Öffnung
04.10.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Vorschläge sollten einen Beitrag zur Entwicklung eines soliden europäischen Kapazitätsaufbaus im Hinblick auf die künftigen und langfristigen menschlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der KI leisten und sich dabei gegebenenfalls auf frühere Arbeiten der HLEG-AI, der ADRA und die derzeitige Entwicklung des KI-Gesetzes oder anderer relevanter europäischer und nationaler KI-Initiativen stützen.
Call-Ziele
Die Geschichte der Technologien der "künstlichen Intelligenz" (KI) ist von großem Optimismus und großen Erwartungen geprägt, auf die manchmal eine Enttäuschung folgt. In jüngster Zeit haben wir jedoch einen anhaltenden Anstieg des Interesses und die erfolgreiche Einführung und Anwendung von KI in einer Reihe von wichtigen Bereichen wie Arzneimittelforschung, autonome Fahrzeuge, soziale Medien, Industrierobotik und Logistik, um nur einige zu nennen, erlebt. Wir haben bedeutende Erfolge bei der Entwicklung und dem Einsatz des maschinellen Lernens erlebt, insbesondere bei Aufgaben, die normalerweise mit der menschlichen Wahrnehmung verbunden sind. Auch im Bereich der symbolischen und logikgesteuerten KI sind bedeutende Erfolge zu verzeichnen, wenn es um Probleme geht, die das Nachdenken über Einschränkungen, automatisches Denken, Planung usw. erfordern. Die KI hat erhebliche Auswirkungen auf die Kunst- und Geisteswissenschaften, und KI-basierte Methoden und Werkzeuge werden im kulturellen Bereich immer häufiger eingesetzt.
Dennoch hat die Sammlung von Computertechnologien, die gemeinhin als künstliche Intelligenz bezeichnet werden, zusammen mit verwandten Technologien, z. B. in den Bereichen Datenwissenschaft, Neurowissenschaft und Biotechnologie, bereits heute das Potenzial, die Rechte des Einzelnen und das Wohlergehen gesellschaftlicher Strukturen zu beeinträchtigen. So gibt es viele dokumentierte Fallstudien, in denen KI-basierte Anwendungen unerwünschte geschlechts- und rassenbezogene Vorurteile aufweisen. KI-Systeme wurden für die gezielte Beeinflussung von Wähler*innen bei Wahlen sowie für die Erstellung und Verbreitung von Desinformationen (miss-)gebraucht und wirken sich auch sonst auf die menschliche Handlungsfähigkeit und Autonomie aus. Bei der Entwicklung von KI-Systemen stellen sich viele ethische Fragen, wie z. B. ihr Einsatz in medizinischen Geräten, Gehirn-Computer-Schnittstellen, Rückschlüsse auf den mentalen und emotionalen Zustand des Menschen usw.
Es werden häufig Bedenken geäußert, dass KI-Technologien große gesellschaftliche Umwälzungen nach sich ziehen könnten, wie z. B. massive Arbeitsplatzverlagerungen aufgrund des zunehmenden Einsatzes von KI-gesteuerter Automatisierung und Robotik, während Untersuchungen zeigen, dass KI auch dazu beitragen kann, Lücken in der Erwerbsbevölkerung zu schließen.
Im Jahr 2018 hat die Europäische Kommission die Hochrangige Expert*innengruppe für Künstliche Intelligenz (HLEG-AI) eingesetzt, die eine Reihe von Ethikleitlinien für Europa entwickeln soll, die dazu beitragen, dass KI-Systeme menschenzentriert und vertrauenswürdig sind. Die Bedeutung eines auf den Menschen ausgerichteten Ansatzes für die KI ist seit mehreren Jahren ein Eckpfeiler der EU-Politik in diesem Bereich und ist die klar artikulierte Position der EU. Die Europäische Kommission hat im April 2021 einen bahnbrechenden Entwurf eines KI-Gesetzes veröffentlicht, den ersten Rechtsrahmen für KI in Europa, der sich mit den potenziellen Risiken der KI-Nutzung befasst. Das Arbeitsprogramm Horizon Europe unter Cluster 4 finanziert entsprechende Forschungs- und Innovationsmaßnahmen unter der Überschrift "Leadership in AI based on trust".
Der gemeinsame Grundsatz all dieser EU-Initiativen sind sieben Schlüsselanforderungen für vertrauenswürdige KI, wie sie von der HLEG-AI vorgeschlagen und von der Europäischen Kommission angenommen wurden, sowie die Bedeutung des Schutzes der Grundrechte des Einzelnen.
Vor diesem Hintergrund sollten wir uns auf mögliche und folgenschwere Szenarien vorbereiten, bevor wir mit einem "fait-accompli" in Bezug auf einen potenziell unerwünschten Einfluss der KI auf die europäische Gesellschaft und Wirtschaft konfrontiert werden und um sicherzustellen, dass das gesamte positive Potenzial der KI-Einführung voll ausgeschöpft wird.
Der Vorschlag sollte alle folgenden Aspekte abdecken:
- Entscheidende Beiträge zur Entwicklung eines soliden europäischen Kapazitätsaufbaus zu den künftigen und langfristigen menschlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen der KI, gegebenenfalls aufbauend auf früheren Arbeiten der HLEG-AI, ADRA und der aktuellen Entwicklung des KI-Gesetzes oder anderer einschlägiger europäischer und nationaler KI-Initiativen.
- Ein solider wissenschaftlicher Ansatz, der eine eingehende Analyse des erfolgreichen Einsatzes von KI und ihrer Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft liefert. Eine solche Analyse sollte auch einen wesentlichen Beitrag zur Sensibilisierung für solche Einsätze leisten, indem sie einen Realitätscheck der Fähigkeiten/Vorteile, aber auch der Grenzen aktueller KI-Lösungen liefert und aufzeigt, wie letztere derzeit angegangen werden.
- Eine szenariobasierte Analyse der künftigen und langfristigen potenziellen Vorteile für Bürger*innen und Gesellschaft sowie eine Analyse der damit verbundenen Herausforderungen und Bedrohungen.
- Auf dieser Grundlage sollten Vorschläge für die Entwicklung und den Einsatz von KI eine breite Unterstützung und eine angemessene Beteiligung anderer einschlägiger KI-Initiativen sicherstellen, wobei ethische Leitprinzipien und die aktuelle Entwicklung des KI-Gesetzes zu berücksichtigen sind.
- Die Vorschläge müssen einen multidisziplinären und sektorübergreifenden Ansatz verfolgen und ein breites Spektrum von Stakeholdern einbeziehen, darunter Forschungseinrichtungen, Unternehmen, Bürger*innen, politische Entscheidungsträger*innen, öffentlich-private Partnerschaften, insbesondere die KI-, Daten- und Robotik-Partnerschaft, sowie andere einschlägige EU-Projekte und -Initiativen zum Thema KI.
- Es sollten vorrangig europäische Maßnahmen vorgeschlagen werden, insbesondere in den Bereichen Forschung und Innovation, ohne jedoch andere wichtige Politikbereiche auszuschließen, die dazu dienen würden, die Bereitschaft und Widerstandsfähigkeit Europas angesichts künftiger Entwicklungen im Bereich der KI und verwandter neuer Technologien zu stärken und die Entwicklung und den Einsatz dieser Technologien in die gewünschte Richtung zu lenken.
Die Vorschläge sollten auf bestehendem Wissen, Aktivitäten und Netzwerken aufbauen, wie der HLEG-AI und anderen von der Europäischen Union finanzierten Initiativen. Geförderte Vorschläge sollten auch die bestehende EU-Politik in diesem Bereich berücksichtigen, wie z. B. die Entwicklung des KI-Gesetzes und die Exzellenz und das Vertrauen in künstliche Intelligenz im Rahmen von Ein Europa, das fit für das digitale Zeitalter ist. Darüber hinaus sollten die Vorschläge Synergien mit eng verwandten Maßnahmen anstreben, z. B. mit einschlägigen F&I-Maßnahmen, die von Horizont Europa oder Horizont 2020 finanziert werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollten zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Verständnis und Sensibilisierung für den erfolgreichen Einsatz von KI und ihre Auswirkungen auf die europäische Wirtschaft und Gesellschaft, Bereitstellung eines Realitätschecks der Fähigkeiten/Vorteile, aber auch der Grenzen aktueller KI-Lösungen und wie diese derzeit angegangen werden.
- Analyse der Umsetzung der ethischen Grundsätze für vertrauenswürdige KI auf der Grundlage der Erfahrungen aus dem erfolgreichen Einsatz.
- Strukturell verbesserte Kapazitäten zur Vorhersage, Bewertung und Bewältigung der künftigen und längerfristigen Chancen und Herausforderungen im Zusammenhang mit künstlicher Intelligenz und verwandten Technologien.
- Fundierte und nach Prioritäten geordnete Empfehlungen für die europäische Politik im Bereich Forschung und Entwicklung und in anderen Schlüsselbereichen, die darauf abzielen
- Sicherstellung, dass Europa darauf vorbereitet ist, die Chancen zum Nutzen der Bürger*innen und der Gesellschaft zu nutzen und gleichzeitig die Herausforderungen zu bewältigen, die sich aus den potenziellen Entwicklungen und dem Einsatz von künstlicher Intelligenz und verwandten Technologien ergeben, und zwar auf der Grundlage von Wissenschaft und Fakten sowie der Menschenrechte und der europäischen Werte.
- Stärkung der Fähigkeit Europas, die Entwicklung und den Einsatz dieser Technologien in einer Weise zu lenken, die mit den Menschenrechten und den europäischen Werten in Einklang steht.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 2, Destination 3(463kB)
Kontakt
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