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Call-Eckdaten
CEF2 Energie - Grenzüberschreitende Projekte für erneuerbare Energien
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Energie
Call Nummer
CEF-E-2023-CBRENEW-PREPSTUDIES
Termine
Öffnung
21.09.2023
Deadline
09.01.2024 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 100.000,00 und € 350.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist es, vorbereitende Studien gemäß Artikel 7 Absatz 3 der CEF-Verordnung zu unterstützen, z. B. zur Entwicklung und Identifizierung von CB RES-Projekten. Solche Studien können den Projektträgern bei der Auswahl des besten Projektkonzepts und der Ausarbeitung der Kooperationsvereinbarung helfen, so dass Projekte unterstützt werden können, bevor sie den offiziellen Status eines CB RES-Projekts (CB RES-Status) erhalten haben.
Call-Ziele
Vorbereitende Studien im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der CEF-Verordnung ermöglichen die Unterstützung sowohl der EU-Mitgliedstaaten als auch privater Projektträger, um Kooperationsideen voranzutreiben, eine Dynamik unter den beteiligten Stakeholdern zu schaffen und damit eine Pipeline von CB-RES-Projekten zu erzeugen. Sie bieten eine spezielle Unterstützung für das Projekt, bevor es den CB RES-Status erlangt.
Der Zweck der Unterstützung für vorbereitende Studien ist es, die Hindernisse zu überwinden, die in der Vergangenheit die Durchführung von Kooperationsprojekten verhindert haben, wie z. B. die Ungewissheit über die Aufteilung von Kosten und Nutzen zwischen den beteiligten Mitgliedstaaten oder die zusätzliche Komplexität der Einrichtung einer grenzüberschreitenden Förderung.
Anträge, die sich auf vorbereitende Studien beziehen, müssen der CEF-Verordnung und den in dieser Aufforderung genannten besonderen Bedingungen entsprechen.
Förderfähig sind Vorschläge, die zur Entwicklung der künftigen CB EE-Projekterzeugung beitragen und eine der in Artikel 2 der Richtlinie über erneuerbare Energien (EU) definierten EE-Technologien nutzen.
Projekte, die zu den Zielen von REPowerEU und den im Rahmen des REPowerEU-Plans ab Mai 2022 angekündigten Initiativen beitragen, sind für diese Aufforderung besonders relevant. Dies gilt für Projekte, die im Einklang mit der EU-Solarstrategie und der Europäischen Solardach-Initiative stehen und zur Erreichung des REPowerEU-Ziels beitragen, bis 2025 mehr als 320 GW und bis 2030 fast 600 GW an Photovoltaik-Anlagen neu zu installieren. Relevant wären auch Projekte, die den Einsatz von erneuerbarem Wasserstoff als Ersatz für Erdgas, Kohle und Öl in schwer zu dekarbonisierenden Industrien und im Verkehrswesen beschleunigen und zum REPowerEU-Ziel von 10 Millionen Tonnen inländischer erneuerbarer Wasserstoffproduktion beitragen.
Ein Vorschlag für eine vorbereitende Studie sollte in seinem Umfang den Zusammenhang mit der Planung oder dem Einsatz erneuerbarer Energien aufzeigen.
Eine Studie im Sinne von Artikel 7 Absatz 3 der CEF-Verordnung kann als Vormachbarkeitsstudie angelegt sein. Die Förderung kann auch zur technischen, wirtschaftlichen oder rechtlichen Unterstützung beim Aufbau oder der Weiterentwicklung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit mit dem Ziel der Auswahl des besten Projektkonzeptes eingesetzt werden. Im Rahmen einer solchen vorbereitenden Studie ist es möglich, auch einige umfassendere systembezogene Aspekte abzudecken, z. B. die Integration zusätzlicher Speicherinvestitionen oder verkehrs- und/oder digitalbezogener Investitionen für synergetische Elemente.
Eine Studie kann dazu dienen, die möglichen Standorte im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten (und gegebenenfalls in Drittländern) zu erkunden (hauptsächlich durch Desktop-Studien), um die aufnehmenden und abnehmenden (beitragenden) Länder zu bestimmen, sowie andere Sondierungsaufgaben durchzuführen, die zur Bewertung der Gesamtkosten und des Nutzens des Projekts erforderlich sind. Sie sollte es ermöglichen, den zugrundeliegenden Kooperationsmechanismus zu ermitteln und zu formalisieren, und kann damit zusammenhängende Kommunikationsmaßnahmen und die Einbeziehung von Interessengruppen umfassen.
Eine Studie kann auch die beste Form der Förderung untersuchen, wie z. B. Versteigerungen und Ausschreibungen, sowie alle Aspekte, für die es in den teilnehmenden Mitgliedstaaten unterschiedliche nationale Netz-, Markt- und andere Regeln gibt und die für die Durchführung eines EE-Stromprojekts vereinbart werden müssen.
Beispiele für Aktivitäten, die Teil von Studien gemäß Artikel 7 (3) der CEF-Verordnung sein könnten, sind
- Vor-Machbarkeitsstudien, die dazu dienen, die möglichen geographischen Standorte zu erkunden (hauptsächlich durch Desktop-Studien);
- Sondierungsaufgaben zur Bewertung der Gesamtkosten und des Nutzens des Projekts; erste Bewertung der Gesamtkosten und des Nutzens des Projekts, einschließlich der Kosten der Energieerzeugung, der Systemintegration, der Kosten der Unterstützung, der Treibhausgasemissionen, der Versorgungssicherheit, der Luftverschmutzung und anderer lokaler Verschmutzungen sowie der Innovation;
- Analyse umfassenderer systembezogener Aspekte, z. B. Aspekte der Markt- und Netzintegration, Aspekte der Netzfinanzierung, der Integration zusätzlicher Investitionen in die Speicherung oder von Investitionen im Zusammenhang mit dem Verkehr und/oder der Digitalisierung für synergetische Elemente;
- Identifizierung möglicher Finanzierungsquellen, Bewertung des Potenzials für Stromabnahmeverträge (PPA);
- Kommunikation und Einbeziehung von Interessengruppen;
- Kooperationsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten, einschließlich der Bewertung der Kosten-Nutzen-Teilung.
Bezieht sich der Vorschlag auf die Entwicklung von Kooperationsmaßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten, müssen sich die Antragstellenden mit der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats in Verbindung setzen. Den Antragstellern wird dringend empfohlen, sich so früh wie möglich mit der zuständigen Behörde in Verbindung zu setzen. Die Kontaktstellen der CB RES-Mitgliedstaaten sind auf der Website des Programms zu finden.
Die Vorschläge können aus einzelnen Antragstellenden oder einem Konsortium bestehen. Es ist nicht erforderlich, dass die Teilnehmenden aus allen betroffenen Ländern kommen, in denen das Projekt durchgeführt werden soll. Diese Entscheidung liegt im Ermessen der Antragstellenden und hängt von den Zielen, Aktivitäten und erwarteten Auswirkungen der Vorschläge ab.
Gemäß Artikel 11 der CEF-Verordnung sind nur Vorschläge förderfähig, die entweder von einem oder mehreren Mitgliedstaaten eingereicht werden oder die Zustimmung der betreffenden Mitgliedstaaten haben, die in dem Unterstützungsschreiben zum Ausdruck kommt.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sollen Projekte finanziert werden, die zur Erreichung der Ziele des Europäischen Green Deal, des Pariser Abkommens und der Klima- und Energieziele für 2030 sowie der mittel- und langfristigen Ziele der EU in Bezug auf die Dekarbonisierung gemäß den Erwägungsgründen 5 und 30 der CEF-Verordnung und im Einklang mit dem mehrjährigen Arbeitsprogramm beitragen.
Es wird erwartet, dass die finanzielle Unterstützung im Rahmen dieser Aufforderung zur weiteren Identifizierung und Entwicklung der geplanten grenzüberschreitenden EE-Projekte beiträgt. Es wird erwartet, dass grenzüberschreitende EE-Projekte zu einer kosteneffizienten Erreichung des Ziels für erneuerbare Energien bis 2030 in der EU (gemäß Artikel 3 der Richtlinie 2018/2001/EG) und zur strategischen Einführung von Technologien für erneuerbare Energien beitragen und ein integraler Bestandteil des Rahmens für die regionale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Bereich erneuerbare Energien sind.
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Erwartete Ergebnisse
Vorbereitende Studien gemäß Artikel 7(3) der CEF-Verordnung zielen darauf ab, "grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu entwickeln und zu identifizieren". Grenzüberschreitende Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien sind in Artikel 2 (k) der CEF-Verordnung definiert: "Grenzüberschreitendes Projekt im Bereich der erneuerbaren Energien" ist ein Projekt, das im Rahmen eines Kooperationsabkommens oder einer anderen Art von Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten oder von Vereinbarungen zwischen einem oder mehreren Mitgliedstaaten und einem oder mehreren Drittländern gemäß den Artikeln 8, 9, 11 und 13 der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Bereich der Planung oder des Einsatzes erneuerbarer Energien gemäß den in Teil IV des Anhangs dieser Verordnung festgelegten Kriterien ausgewählt wurde oder ausgewählt werden kann. Auf dieser Grundlage sollte ein Vorschlag für eine vorbereitende Studie in seinem Anwendungsbereich die Verbindung zur Planung oder zum Einsatz erneuerbarer Energien aufzeigen. Ohne eine Komponente zu erneuerbaren Energien würde ein Vorschlag die Hauptanforderung für eine vorbereitende Studie nicht erfüllen.
Bitte beachten Sie, dass Vorschläge im Rahmen dieser Aufforderung keine vorbereitenden Studien und technische Studien und Arbeiten kombinieren können. Für die technischen Studien und Arbeiten werden separate Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen veröffentlicht, und eine Voraussetzung für die Förderfähigkeit ist der Erhalt des CB RES-Status.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Drittländer, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Projektmanagement (einschließlich der damit verbundenen Aufgaben, wie z. B. konsortiumsinterne Fortschrittssitzungen, Projektberichte usw.) 10 % der Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen sollten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
24 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente:
- detaillierte Budgettabelle pro WP (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht erforderlich
- Jährliche Tätigkeitsberichte
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung der betroffenen Mitgliedstaaten (Letter of Support)
- KNA-bezogene Berechnungen, falls zutreffend (nicht obligatorisch)
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Energy- CBRENEW Prepstudies Call documentCEF 2 Energy- CBRENEW Prepstudies Call document(490kB)
Kontakt
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