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Call-Eckdaten
Seehäfen: Studien, Arbeiten oder gemischt
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2023-COREGEN-MARP-WORKS
Termine
Öffnung
26.09.2023
Deadline
30.01.2024 17:00
Förderquote
30-70%
Budget des Calls
€ 2.695.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Entwicklung von Verkehrsinfrastrukturprojekten in Seehäfen im Rahmen des Kernnetzes des TEN-V.
Call-Ziele
Studien und/oder Arbeiten zu den TEN-V-Kernseehäfen in Bezug auf:
- Hafenzugang mit dem Ziel, einen sicheren maritimen Zugang in Form von Wellenbrechern, Zufahrtskanälen, Fahrrinnen, Schleusen und Navigationshilfen (z. B. Radar, Bojen) zu schaffen;
- Grundlegende Hafeninfrastrukturen, die nicht unter Abschnitt 6.2.2 "Maßnahmen im Zusammenhang mit nachhaltiger und multimodaler Mobilität" des Arbeitsprogramms fallen, und zwar mit folgenden Schwerpunkten
- Entwicklung von emissionsfreien oder emissionsarmen multimodalen Lösungen;
- Entwicklung von Hafenkapazitäten und -einrichtungen im Zusammenhang mit den Transportaktivitäten der Offshore-Windparks. Die Beteiligung des Seehafens an den Transportaktivitäten der Offshore-Windparks und der Bedarf an grundlegender Hafeninfrastruktur für diese Aktivitäten sollten in dem Vorschlag nachgewiesen werden; oder,
- Verbesserung der Anbindung von abgelegenen Regionen, Inseln oder Regionen in äußerster Randlage oder von Mitgliedstaaten, die keine Landgrenze zu einem anderen Mitgliedstaat haben.
Bei dieser grundlegenden Hafeninfrastruktur kann es sich um Wendebecken, Kaimauern, Liegeplätze, Landungsbrücken, Aufschüttungen und Landgewinnung handeln, die die Effizienz der Seehäfen und ihre Integration in das TEN-V-Netz verbessern. Die Aufschüttungen und die Landgewinnung könnten als Maßnahmen zur Schaffung von Platz für den Bau anderer grundlegender Hafeninfrastrukturen, z. B. eines Liegeplatzes, von Kaimauern usw., unterstützt werden, sollten jedoch nicht zu einem erheblichen Kapazitätszuwachs führen (d. h. zu einer Vergrößerung der Fläche oder zur Schaffung neuer Terminals, Logistik-/Frachtumschlagsbereiche usw.).
- Landseitige Stromversorgung (einschließlich eines Ausbaus des Stromnetzes innerhalb des Hafens, wenn dies für die landseitige Stromversorgung erforderlich ist);
- Hafenauffangeinrichtungen für Öl und andere Abfälle (einschließlich Rückstände aus Abgasreinigungssystemen), um die Umweltanforderungen zu erfüllen;
- Gewährleistung der ganzjährigen Befahrbarkeit des Hafens durch Ausbaggerung und Eisbrecheranlagen. Die Kapitalausbaggerung wird nur als Maßnahme zur Beseitigung von Engpässen für den EU-Kurzstreckenseeverkehr unterstützt;
- Bereitstellung oder Verbesserung des Zugangs zur Binnenschifffahrt, zur Straße und zur Schiene sowie der Verbindungen innerhalb der Seehäfen. Der Schienenzugang könnte sich auf die Schieneninfrastruktur erstrecken, z. B. auf neue Gleise, die Modernisierung bestehender Gleise, die Anpassung an 740 Meter lange Züge und Verbindungen innerhalb der Seehäfen.
Die Bauvorhaben können die Erzeugung erneuerbarer Energien vor Ort umfassen (Synergieelement gemäß Abschnitt 10.6 des Arbeitsprogramms), wie z. B. Photovoltaikanlagen, Windturbinen usw., die in erster Linie für die landseitige Stromversorgung, für den Bedarf der grundlegenden Hafeninfrastruktur und für verschiedene Hafenaktivitäten genutzt werden. Solche synergetischen Elemente müssen den sozioökonomischen, klimatischen oder ökologischen Nutzen des Projekts verbessern und dürfen 20 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts nicht überschreiten.
Es werden keine Beihilfen gewährt für
- Infrastrukturen für Kreuzfahrtschiffe, außer für die landseitige Stromversorgung.
- Infrastrukturen in Werften.
- Unterhaltungsbaggerungen, Baggerschiffe und/oder Baggerausrüstung.
- Digitale Hafensysteme/ICT-Plattformen.
- Versorgungseinrichtungen (z. B. Wasser, Strom, Beleuchtung), Autoschwimmanlagen, feste Rampen, Dalben, Poller, Fender und andere feste Hafenhilfsinfrastrukturen, es sei denn, diese Maßnahmen werden als integraler Bestandteil einer einschlägigen grundlegenden Hafeninfrastruktur vorgeschlagen, die das Hauptelement des Projekts ist.
- Feste und/oder mobile Suprastrukturen (z. B. Fracht-/Passagierterminals, Parkplätze, Abfertigungsgebäude und -bereiche, Lager- und Stapelflächen und -einrichtungen, Lagerhäuser, multimodale Logistikplattformen, Zugangstore, Hafen-/Terminalausrüstung und Fahrzeuge usw.).
Hinterlandanbindungen an die Seehäfen fallen unter die jeweiligen Prioritäten der Verkehrsträger, können aber auch Teil eines einzigen Projekts sein (z. B. ein Projekt zur Verbesserung der Schienenanbindung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets). Projekte, die die Hinterlandanbindung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets kombinieren, können entweder den Seehäfen oder den Themen Binnenschifffahrt/Straße/Schiene zugeordnet werden.
Der Straßenzugang zum Hinterland kann nur dann unterstützt werden, wenn ein Schienenzugang zum/im Hafen nicht besteht oder derzeit nicht gebaut wird und der Straßenzugang einen erheblichen Engpass darstellt.
Die grundlegende Hafeninfrastruktur für die Entwicklung emissionsfreier oder emissionsarmer multimodaler Lösungen könnte eine grundlegende Hafeninfrastruktur zur Verbesserung der Verbindung zwischen dem Seeverkehr und den Binnenwasserstraßen umfassen.
Bei fusionierten Hafeneinheiten oder Einheiten, die mehr als einen Seehafen verwalten, muss nur das in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 genannte geografische Gebiet des Seehafens in das Projekt einbezogen werden. Dies berührt nicht die Relevanz von Hinterland-Eisenbahnverbindungen zu dem in Anhang II angegebenen Seehafen.
Findet ein Projekt in mehr als einem Hafen statt, sollten die Aktivitäten des Projekts in den verschiedenen Häfen zu einem gemeinsamen Ziel des Projekts beitragen.
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a Ziffer i der CEF-Verordnung können Vorhaben, die das Kernnetz betreffen, auch verwandte Elemente des Gesamtnetzes umfassen, wenn dies zur Optimierung der Investition erforderlich ist. Diese Elemente können bis zu 10 % der gesamten förderfähigen Kosten der Projekte ausmachen und sollten als separates Arbeitspaket vorgelegt werden.
Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen von allen Betreibern diskriminierungsfrei genutzt werden können.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Drittländer, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget wird auf 4 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2023-COREGEN-IWWP-WORKS: Binnenwasserstraßen und Häfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-COREGEN-MARP-WORKS: Seehäfen - Studien, Bauarbeiten oder gemischte Projekte
- CEF-T-2023-COREGEN-RAIL-WORKS: Eisenbahn - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-COREGEN-ROADS-WORKS: Straßen, Schienen-Straßen-Terminals und multimodale Logistikplattformen - Studien, Arbeiten oder gemischt
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf insgesamt mindestens 1 000 000 EUR beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet:
- maximal 50 % für die Kosten von Studien,
- maximal 50 % für die Kosten von Arbeiten zur Unterstützung von Binnenhäfen,
- maximal 30 % der Kosten für Arbeiten zur Unterstützung anderer Verkehrsträger und
- maximal 70 % für die Kosten von Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage (gilt nicht für Arbeiten in Binnenhäfen)
Sie können einen höheren Finanzierungssatz für Ihr Projekt beantragen, wenn Ihr Projekt Folgendes betrifft
- grenzüberschreitende Verbindungen: maximal 50 % (gilt nicht für Straßen und Seehäfen)
- Fertigstellung fehlender wichtiger grenzüberschreitender Eisenbahnverbindungen zwischen Mitgliedstaaten, die für eine Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen: höchstens 85 %.
Die vorgesehene Dauer der Bauarbeiten und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Bei Studienprojekten sollte sie höchstens 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen darf das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2028 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Kosten-Nutzen-Analyse:
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) von über 10 000 000 EUR: vollständige Kosten-Nutzen-Analyse (Bericht und Cashflow-Vorlage)
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) unter 10 000 000 EUR: vereinfachter KNA-Rechner
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport - Projects on the CoreNetwork – General envelope Call documentCEF 2 Transport - Projects on the CoreNetwork – General envelope Call document(587kB)
Kontakt
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