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Call-Eckdaten
SESAR Common Project One Durchführungsprojekte - Arbeiten
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2023-SIMOBGEN-SESAR-CP-WORKS
Termine
Öffnung
26.09.2023
Deadline
30.01.2024 17:00
Förderquote
50-70%
Budget des Calls
€ 400.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur im Kern- und Gesamtnetz des TEN-V.
Call-Ziele
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer ii) der CEF-Verordnung werden Arbeiten im Zusammenhang mit der rechtzeitigen und synchronisierten Durchführung des Gemeinsamen Projekts Eins (Durchführungsverordnung (EU) 2021/116 der Kommission vom 1.2.2021) in Übereinstimmung mit dem im SESAR-Bereitstellungsprogramm (Ausgabe 2022) festgelegten Bereitstellungskonzept unterstützt.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen betrifft den kurzfristigen Umsetzungsbedarf, der sich aus dem SESAR-Einführungsprogramm ergibt. Dieser Bedarf wird unter Berücksichtigung folgender Aspekte definiert: technische Aspekte, die die entsprechenden Teilfunktionen für die Umsetzung der übergreifenden ATM-Funktionalität unabdingbar machen; der Umsetzungsstatus der relevanten ATM-Funktionalitäten oder -Teilfunktionen, mit dem Ziel, aktuelle Umsetzungslücken zu schließen; und der Beitrag zur Netzleistung, wobei der Schwerpunkt auf den "Familien" des SESAR-Einführungsprogramms liegt, die hauptsächlich zur Verbesserung der Netzleistung, zur Digitalisierung und zu den Zielen des Europäischen Green Deal beitragen.
Umsetzungsprojekte (Artikel 10 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 409/2013 der Kommission), die sich auf eine der folgenden Teilfunktionen beziehen, die im Anhang der Durchführungsverordnung (EU) 2021/116 der Kommission vom 1.2.2021 definiert sind, werden im Rahmen dieses Themas unterstützt:
- ATM-Teilfunktionalität zur AMAN/DMAN-Integration
- ATM-Teilfunktionalität zum Flughafenbetriebsplan, beschränkt auf den erweiterten Flughafenbetriebsplan
- ATM-Teilfunktionalität zur Integration von AOP/NOP
- ATM-Teilfunktionalität zum Austausch meteorologischer Informationen
- ATM-Teilfunktionalität für den Austausch von Informationen über kooperative Netze
- ATM-Teilfunktionalität für den Austausch von Fluginformationen (gelbes Profil)
Der SESAR-Bereitstellungsleiter muss der Koordinator für jedes unter diesem Thema eingereichte Projekt sein. Antragsteller zu diesem Thema müssen ihre Anträge mit dem SESAR-Deployment-Manager koordinieren, der sie hinsichtlich der Relevanz und Übereinstimmung ihrer Vorschläge mit dem SESAR-Deployment-Programm und den Prioritäten dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen berät. Der SESAR-Deployment-Manager wird außerdem gegebenenfalls die relevanten Umsetzungsprojekte zu einem oder mehreren Projekten zusammenfassen, um eine wirksame und optimale Synchronisierung der Projekte im Einklang mit dem SESAR-Deployment-Programm zu gewährleisten.
Im Falle der Auswahl ist es wichtig, dass die vorgeschlagenen Projekte die oben genannten Teilfunktionen innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens, der in der Finanzhilfevereinbarung festgelegt wird, und innerhalb der jeweiligen gesetzlichen Umsetzungsfristen, die im Gemeinsamen Projekt Eins definiert sind, vollständig umsetzen. Zu diesem Zweck müssen in den Vorschlägen klare, mit dem SESAR-Einführungsprogramm übereinstimmende Etappenziele festgelegt werden, die eine genaue Verfolgung der Projektfortschritte ermöglichen. Gegebenenfalls müssen die Vorschläge einen Meilenstein enthalten, der die Einreichung von Anträgen bei den zuständigen Behörden für die Zertifizierung/Genehmigung der Infrastruktur und die Einreichung der Änderung des funktionalen Systems, die sich aus der Implementierung der oben genannten Funktionalitäten ergibt und für die betriebliche Umsetzung erforderlich ist, vorschreibt.
Die Kommission ermutigt und unterstützt die betrieblichen Akteure, bei der Durchführung gemeinsamer Projekte "Vorreiter" zu sein. Daher kann es vorkommen, dass die spezifischen Themen, die unter diesem Thema behandelt werden, in künftigen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen nicht berücksichtigt werden oder mit einem reduzierten Finanzierungssatz vorgeschlagen werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Drittländer, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget wird auf 12 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2023-SIMOBGEN-ERTMS-UNITS: ERTMS - Beitrag von Einheiten
- CEF-T-2023-SIMOBGEN-ITS-WORKS: ITS - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-SIMOBGEN-RIS-WORKS: RIS - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-SIMOBGEN-EMSWe-WORKS: EMSWe - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-SIMOBGEN-VTMIS-WORKS: VTMIS - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-SIMOBGEN-eFTI-WORKS: eFTI - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-SIMOBGEN-DATA-WORKS: Daten - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-SIMOBGEN-NEWTECH-STUDIEN: Neue Technologien und Innovation - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-SIMOBGEN-REMIB-WORKS: Beseitigung von Interoperabilitätshindernissen - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-SIMOBGEN-SESAR-DSDU-WORKS: SESAR digital sky demonstrators for a greener, more scalable and resilient ATM - works
- CEF-T-2023-SIMOBGEN-SESAR-CP-WORKS: SESAR Common Project One Durchführungsprojekte - in Arbeit
- CEF-T-2023-SIMOBGEN-SESAR-OP-WORKS: Andere ATM-Projekte - Arbeiten oder gemischt
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf insgesamt mindestens 1 000 000 EUR beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Der Zuschuss ist ein budgetbasierter gemischter Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten (tatsächliche Kosten, mit Stückkosten- und Pauschalelementen). Das bedeutet, dass NUR bestimmte Arten von Kosten (förderfähige Kosten) und Kosten, die tatsächlich für Ihr Projekt angefallen sind (NICHT die veranschlagten Kosten), erstattet werden. Für Stückkosten und Pauschalbeträge können Sie die Beträge in Rechnung stellen, die gemäß der Finanzhilfevereinbarung berechnet wurden (siehe Artikel 6 und Anhang 2 und 2a).
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet:
- maximal 50 % für die Kosten von Arbeiten und maximal 70 % für die Kosten von Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für das Projektmanagement (einschließlich damit zusammenhängender Aufgaben, wie z. B. konsortiumsinterne Fortschrittssitzungen, Projektberichte usw.) 10 % der Gesamtkosten des Projekts nicht übersteigen sollten.
Die vorgesehene Laufzeit der Bauvorhaben und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Bei Studienprojekten sollte sie maximal 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen wird das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2028 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport - Projects related to smart and interoperable mobility – General envelope Call documentCEF 2 Transport - Projects related to smart and interoperable mobility – General envelope Call document(755kB)
Kontakt
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