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Call-Eckdaten
ERTMS – Einheitsbeitrag
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2023-SIMOBCOEN-ERTMS-UNITS
Termine
Öffnung
26.09.2023
Deadline
30.01.2024 17:00
Budget des Calls
€ 150.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel ist die Modernisierung der Verkehrsinfrastruktur im Kern- und Gesamtnetz des TEN-V und die Erleichterung des interoperablen Eisenbahnverkehrs in der EU.
Call-Ziele
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe b) Ziffer ii) der CEF-Verordnung werden die folgenden Arbeiten unterstützt:
- Einführung des Europäischen Eisenbahnverkehrsleitsystems (ERTMS) an Bord und auf der Strecke, wobei die Einführung des ERTMS auf dem gesamten Kernnetz Priorität hat. Die Projekte müssen:
- im Einklang mit der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 der Kommission sowie mit der Richtlinie (EU) 2016/797 und der Richtlinie (EU) 2016/798 des Europäischen Parlaments und des Rates oder späteren Fassungen stehen;
- mindestens der Baseline 3 (B3) entsprechen, d. h. den Spezifikationen Nr. 2 oder Nr. 3 in Tabelle A2.2 oder A2.3 des Anhangs der Verordnung (EU) 2016/919 in der Fassung der Durchführungsverordnung (EU) 2019/776 oder nachfolgenden Fassungen;
- die Modularität auf der Ebene der Interoperabilitätskomponenten einführen, wie in Anhang 1 Tabelle B3 der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 der Kommission angegeben;
- Unterstützung in Form von Einheitsbeiträgen gemäß der Entscheidung der Kommission zur Genehmigung der Verwendung von Einheitskosten zur Unterstützung der Einführung von ERTMS im Rahmen der Fazilität "Connecting Europe" (CEF) - Verkehr.
Die Unterstützung für die Nachrüstung ist auf Fahrzeuge beschränkt, die vor dem 31/12/2020 in Betrieb genommen wurden. Die Ausrüstung von Neufahrzeugen wird nicht unterstützt.
Projekte, die Stellwerks- und/oder GSM-R-Arbeiten als eigenständiges Projekt umfassen, müssen einen Zusammenhang mit der ETCS-Einführung auf den betreffenden Eisenbahnstrecken aufweisen.
Gegebenenfalls sollten ERTMS-Projekte mit der Einführung von 5G-Korridoren koordiniert werden. Bei Investitionen in GSM-R muss zumindest die künftige Aufrüstbarkeit auf FRMCS untersucht und berücksichtigt werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Drittländer, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf insgesamt mindestens 1 000 000 EUR beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Die vorgesehene Dauer der Bau- und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Bei Studienprojekten sollte sie maximal 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen wird das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2028 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport - Projects related to smart and interoperable mobility – Cohesion envelope Call documentCEF 2 Transport - Projects related to smart and interoperable mobility – Cohesion envelope Call document(486kB)
Kontakt
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