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Call-Eckdaten
Binnenwasserstraßen und Häfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
Förderprogramm
Fazilität Connecting Europe für Verkehr
Call Nummer
CEF-T-2023-COREGEN-IWWP-WORKS
Termine
Öffnung
26.09.2023
Deadline
30.01.2024 17:00
Förderquote
30-70%
Budget des Calls
€ 2.695.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel ist die Entwicklung von Infrastrukturprojekten für die Binnenschifffahrt im Rahmen des Kernnetzes des TEN-V.
Call-Ziele
Studien und/oder Arbeiten an TEN-T-Kern-Binnenwasserstraßen im Zusammenhang mit:
- Ausbau von Wasserstraßen und zugehöriger Infrastruktur wie Schleusen und Wehre/Dämme, um stabile oder verbesserte Navigationsbedingungen, Leistung und/oder mehr Kapazität für die Durchfahrt von Schiffen zu erreichen oder einen guten Navigationszustand zu gewährleisten;
- Schaffung neuer Wasserstraßen und zugehöriger Infrastrukturen (Schleusen, Wehre/Dämme, Brücken);
- Bau/Hebung/Modernisierung von Schleusen und beweglichen Brücken, um die Durchfahrt von Schiffen und Konvois zu verbessern;
- Automatisierung der Wasserstraßeninfrastruktur (z. B. Schleusen, Wehre/Dämme, Brücken) zur Verbesserung ihres Betriebs und ihrer Überwachung;
- Erhöhung der Durchfahrtshöhe unter Brücken;
- Gewährleistung der ganzjährigen Befahrbarkeit, z. B. durch hydrologische Dienste, Eisbrechereinrichtungen und Investitionsbaggerungen;
- Uferinfrastrukturen, einschließlich der Schaffung und/oder Verbesserung von Infrastrukturen für die Anlegestellen und die Schifffahrt entlang einer Wasserstraße und/oder Stromanlagen am Ufer. Diese wasserseitige Infrastruktur kann auch Umschlagplätze auf dem TEN-V-Netz betreffen, die nicht in Anhang II.2 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 aufgeführt sind, beschränkt auf die Infrastruktur, die das Be- und Entladen von Schiffen an Land und die landseitige Stromversorgung ermöglicht;
- Verbindung zwischen Binnenschifffahrt und Seeverkehr.
Studien und/oder Arbeiten an TEN-V-Kern-Binnenhäfen in Bezug auf:
- Zugang, einschließlich des sicheren Zugangs durch Navigationshilfen, von Binnenhäfen zu Binnenwasserstraßen;
- Basis- und wasserseitige Infrastruktur in Binnenhäfen, einschließlich landseitiger Stromversorgung;
- Hafenauffangeinrichtungen für Öl und andere Abfälle (einschließlich Rückstände aus Abgasreinigungssystemen) und Infrastruktur für die Entgasung von Schiffen, um die Umweltanforderungen zu erfüllen;
- Bereitstellung oder Verbesserung von Straßen-/Schienenzugängen und -verbindungen innerhalb der Binnenhäfen;
- Gewährleistung der ganzjährigen Befahrbarkeit, z. B. durch hydrologische Dienste, Eisbrechereinrichtungen und Ausbaggern des Hafens und der Hafenzufahrten.
Zu den Bauvorhaben kann die Erzeugung erneuerbarer Energien vor Ort gehören (Synergieelement gemäß Abschnitt 10.6 des Arbeitsprogramms), wie z. B. Photovoltaikanlagen, Windturbinen usw., die in erster Linie für die landseitige Stromversorgung, für den Bedarf der grundlegenden Hafeninfrastruktur und für verschiedene Hafenaktivitäten genutzt werden. Solche synergetischen Elemente müssen den sozioökonomischen, klimatischen oder ökologischen Nutzen des Projekts verbessern und dürfen 20 % der gesamten förderfähigen Kosten des Projekts nicht überschreiten.
Projekte zur Entwicklung der wasserseitigen Infrastruktur sind Infrastrukturen, die die Schiffbarkeitskapazität im Sinne der Artikel 15 und 16 der Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 erhöhen oder die multimodale Anbindung des wasserseitigen Verkehrs verbessern. Dies schließt Infrastrukturen aus, die nicht unmittelbar der Schifffahrt zugute kommen.
Elemente der Lagerung, Umschlaganlagen und Ausrüstungen (emissionsfrei) können nur dann in ein Projekt einbezogen werden, das der Binnenschifffahrt zugute kommt, wenn sie vollständig in das Infrastrukturinvestitionsprojekt integriert sind und nur einen geringen Teil davon ausmachen. Diese Projekte sollten nicht auf die Lagerung und den Umschlag von Anlagen und Ausrüstungen abzielen, sondern auf die Verkehrsinfrastruktur.
Infrastrukturen, die speziell für Kreuzfahrtschiffe bestimmt sind, werden nicht gefördert, außer im Hinblick auf die landseitige Stromversorgung.
Hinterlandanbindungen an die Binnenhäfen fallen unter die jeweiligen Prioritäten der Verkehrsträger, können aber Teil eines einzigen Projekts sein (z. B. ein Projekt zur Verbesserung der Schienenanbindung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets). Projekte, die die Hinterlandanbindung sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hafengebiets kombinieren, können je nach Sachlage entweder für den Binnenhafen oder für die Themen Seehafen/Straße/Schiene eingereicht werden.
Gemäß Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe a) Ziffer i) der CEF-Verordnung können Projekte, die das Kernnetz betreffen, damit zusammenhängende Elemente des Gesamtnetzes umfassen, wenn dies zur Optimierung der Investition erforderlich ist. Diese Elemente können bis zu 10 % der gesamten förderfähigen Kosten der Aktion ausmachen und sollten als separates Arbeitspaket vorgelegt werden.
Die im Rahmen der CEF geförderten Einrichtungen und Infrastrukturen müssen allen Betreibern auf nichtdiskriminierender Basis zugänglich sein.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Moldau (Moldova), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- in einem der förderfähigen Länder ansässig sein, d. h.
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete (ÜLG))
- Drittländer, die mit dem CEF-Programm assoziiert sind (Liste der teilnehmenden Länder)
Sonderfälle:
- Projektanträge, die in assoziierten Drittländern angesiedelt sind, sind unter den Bedingungen von Artikel 8 Absatz 1 der TEN-V-Verordnung (EU) Nr. 1315/2013 und Artikel 5 Absatz 2 und 9 Absatz 2 der CEF-Verordnung (EU) 2021/1153 für eine Finanzierung im Rahmen dieser Aufforderungen förderfähig.
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise für Vorhaben von gemeinsamem Interesse im Bereich Verkehr förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung des Vorhabens erachtet.
- Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht zulässig.
Das verfügbare Budget wird auf 4 Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen aufgeteilt:
- CEF-T-2023-COREGEN-IWWP-WORKS: Binnenwasserstraßen und Häfen - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-COREGEN-MARP-WORKS: Seehäfen - Studien, Bauarbeiten oder gemischte Projekte
- CEF-T-2023-COREGEN-RAIL-WORKS: Eisenbahn - Studien, Arbeiten oder gemischt
- CEF-T-2023-COREGEN-ROADS-WORKS: Straßen, Schienen-Straßen-Terminals und multimodale Logistikplattformen - Studien, Arbeiten oder gemischt
Um die Effizienz der EU-Finanzierungsmaßnahmen zu gewährleisten, werden die Antragsteller nachdrücklich aufgefordert, Anträge für Projekte einzureichen, bei denen sich der beantragte EU-Beitrag zu den förderfähigen Kosten auf insgesamt mindestens 1 000 000 EUR beläuft. Wenn möglich, sollten zusammenhängende Projekte zusammengefasst und als ein Vorschlag eingereicht werden.
Die Kosten werden zu den in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersätzen erstattet:
- maximal 50 % für die Kosten von Studien,
- maximal 50 % für die Kosten von Arbeiten zur Unterstützung von Binnenhäfen,
- maximal 30 % der Kosten für Arbeiten zur Unterstützung anderer Verkehrsträger und
- maximal 70 % für die Kosten von Arbeiten in Regionen in äußerster Randlage (gilt nicht für Arbeiten in Binnenhäfen)
Sie können einen höheren Finanzierungssatz für Ihr Projekt beantragen, wenn Ihr Projekt Folgendes betrifft
- grenzüberschreitende Verbindungen: maximal 50 % (gilt nicht für Straßen und Seehäfen)
- Fertigstellung fehlender wichtiger grenzüberschreitender Eisenbahnverbindungen zwischen Mitgliedstaaten, die für eine Finanzierung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommen: höchstens 85 %.
Die vorgesehene Dauer der Bauarbeiten und gemischten Projekte sollte maximal 4-5 Jahre betragen. Bei Studienprojekten sollte sie höchstens 2-3 Jahre betragen. In beiden Fällen darf das in der Finanzhilfevereinbarung festgelegte Enddatum nicht nach dem 31.12.2028 liegen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Informationen über die Teilnehmer (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) sowie den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle pro WP/Kalkulator
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres (sofern nicht von der Prüfung der operationellen Kapazität ausgenommen; siehe Abschnitt 7 des Aufforderungsdokuments)
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
- Zeitplan/Gantt-Diagramm
- Zustimmung des betreffenden Mitgliedstaats (Unterstützungsschreiben)
- Kosten-Nutzen-Analyse:
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) von über 10 000 000 EUR: vollständige Kosten-Nutzen-Analyse (Bericht und Cashflow-Vorlage)
- für Bauvorhaben und gemischte Projekte mit einem Budget (förderfähige Gesamtkosten) unter 10 000 000 EUR: vereinfachter KNA-Rechner
- Umweltverträglichkeitsdossier (für Bauvorhaben, für Studien mit physischen Eingriffen und für Studien ohne physische Eingriffe.
Bei Anträgen für Projekte, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegen, können Sie im Portal Submission System unter "Other Annexes" eine Zusammenfassung des Klimasicherheitsprozesses einfügen.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) ist auf 120 Seiten begrenzt.
Call-Dokumente
CEF 2 Transport - Projects on the CoreNetwork – General envelope Call documentCEF 2 Transport - Projects on the CoreNetwork – General envelope Call document(587kB)
Kontakt
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