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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2024-DEVVGIM
Termine
Öffnung
03.10.2023
Deadline
24.01.2024 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 7.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 200.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel der Förderung der Entwicklung von Videospielen und immersiven Inhalten ist es, die Kapazitäten europäischer Videospielproduzent*innen, XR-Studios und audiovisueller Produktionsunternehmen zur Entwicklung von Videospielen und interaktiven immersiven Erlebnissen mit dem Potenzial, ein weltweites Publikum zu erreichen, zu erhöhen. Die Unterstützung zielt auch darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Videospielindustrie und anderer Unternehmen, die interaktive immersive Inhalte produzieren, auf den europäischen und internationalen Märkten zu verbessern, indem die europäischen Entwickler*innen ihr geistiges Eigentum behalten können.
Call-Ziele
- Höhere Qualität, Attraktivität, Durchführbarkeit und grenzüberschreitendes Potenzial für ausgewählte Projekte.
- Eine stärkere Position auf dem europäischen und internationalen Markt für Videospielentwickler*innen und Unternehmen, die interaktive, immersive Erfahrungen produzieren.
Erwartete Ergebnisse
Gefördert wird die Entwicklung von Werken und Prototypen interaktiver narrativer Geschichten mit originellem Inhalt und/oder hochwertigem Gameplay, die für die Produktion und weltweite kommerzielle Nutzung über PCs, Konsolen, mobile Geräte, Tablets, Smartphones und andere Technologien bestimmt sind.
Ziel ist es, Videospielproduktionsfirmen und anderen Unternehmen, die immersive Inhalte produzieren, Mittel für die Entwicklung von Werken mit einem hohen Maß an Originalität und innovativem und kreativem Wert zur Verfügung zu stellen, die ein hohes Maß an kommerziellem Ehrgeiz und ein umfassendes grenzüberschreitendes Potenzial aufweisen, um europäische und internationale Märkte zu erreichen. Dies wird weitere Investitionen in innovative europäische Inhalte ermöglichen und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Unternehmen auf dem digitalen Weltmarkt stärken.
Die Bewerbungen sollten angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter enthalten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Zulässig sind sowohl Anträge von Einzelbewerber*innen (einzelne Begünstigte; verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen) als auch Vorschläge, die von einem Konsortium von mindestens 2 Bewerber*innenn (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse die Nationalität des Unternehmens
- es muss sich um europäische Videospielproduktionsgesellschaften, XR-Studios oder audiovisuelle Produktionsgesellschaften handeln,
- der Koordinator muss nachweisen, dass er in jüngster Zeit Erfahrungen mit der Produktion international vertriebener Werke gesammelt hat.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Eine europäische Videospielproduktionsgesellschaft, ein XR-Studio oder eine audiovisuelle Produktionsgesellschaft ist ein Unternehmen, dessen Hauptziel und Haupttätigkeit die Produktion/Entwicklung von Videospielen, (Unterhaltungs-)Software oder die audiovisuelle Produktion (oder eine gleichwertige Tätigkeit) ist. Verlagsunternehmen sind keine förderfähigen Antragsteller.
Koordinator mit aktueller Erfahrung in der Produktion international vertriebener Werke - Der Koordinator muss nachweisen, dass er ein Videospiel oder ein (interaktives oder nicht-interaktives) immersives Erlebnis produziert oder entwickelt hat, das im Zeitraum zwischen dem 01.01.2021 und der Frist für die Einreichung der Anträge kommerziell vertrieben wurde5. Auftragsarbeiten, d. h. Projekte, bei denen die Entwicklungs- oder Produktionsarbeiten von einem anderen Unternehmen an den Koordinator vergeben wurden, sind nicht förderfähig, ebenso wenig wie Projekte, an denen ein Mitglied des koordinierenden Unternehmens persönlich beteiligt ist. Auch Early-Access-Werke sind nicht förderfähig, da es sich um noch nicht abgeschlossene Werke handelt, die sich noch in der Entwicklung befinden. Um die kommerzielle Verbreitung des früheren Werks nachzuweisen, muss der Koordinator einen entsprechenden Verkaufsbericht vorlegen können, der die Verkäufe im Zeitraum zwischen dem 01.01.2021 und dem Einreichungsschluss ausweist.
Der Koordinator muss die geforderten Informationen über das frühere Werk in dem dafür vorgesehenen Abschnitt des Antrags angeben. Erfüllt das frühere Werk im Antrag nicht die Förderkriterien, ist der Antrag nicht förderfähig, auch wenn der Koordinator Informationen über andere frühere Werke vorlegen kann, die die Förderkriterien erfüllen.
weitere Förderkriterien
Weitere Einzelheiten zu den förderfähigen Aktivitäten finden Sie auf den Seiten 12-13 der Aufforderung.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird. Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde auf der Grundlage des geschätzten Projektbudgets und eines Finanzierungssatzes von 60 % festgelegt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag
- Teil B (aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- obligatorische Anhänge und Belege (Vorlagen, die vom Einreichungssystem des Portals heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Ein PDF-Dokument mit Informationen zu dem/den Film(en)/Werk(en), das aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank generiert werden soll
- Ein kreatives Dossier (Beschreibung des Spielablaufs, Informationen über die grafische Benutzeroberfläche und das Head-up-Display, Level- und Charakterdesign, Bilder, grafische Bibel, Drehbuch, Storyboard, Notizen des Kreativdirektors, usw.)
- Rechtevertrag / Nachweis der Rechte (und im Falle einer Adaption, Rechte an der Adaption) für das Projekt
- Belege für die Koproduktion, den Vertrieb und die Finanzierung
- Ehrenerklärung über die Unabhängigkeit und das europäische Eigentum (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem)
- Erklärung über die Sprache des eingereichten Materials (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter*innen werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
CREA DEVVGIM 2024 Call documentCREA DEVVGIM 2024 Call document(689kB)
Kontakt
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
European Education and Culture Executive Agency
Website
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