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Call-Eckdaten
Europäische Slate-Entwicklung
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2024-DEVSLATE
Termine
Öffnung
03.10.2023
Deadline
13.12.2023 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 18.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Ziel der europäischen Slate-Entwicklungsförderung besteht darin, die Wettbewerbsfähigkeit europäischer unabhängiger Produktionsunternehmen zu fördern und ihr wirtschaftliches Gewicht auf dem Markt zu erhöhen. Darüber hinaus soll die Fähigkeit der audiovisuellen Produzent*innen gestärkt werden, Projekte zu entwickeln, die das Potenzial haben, sich in ganz Europa und darüber hinaus zu verbreiten, und die europäische und internationale Koproduktion zu erleichtern. Die Unterstützung wird auch eine Anlaufstelle für junge Talente sein, die die Möglichkeit erhalten, einen Kurzfilm zu drehen und dabei auf die Unterstützung erfahrener Unternehmen zurückgreifen können.
Call-Ziele
- Eine stärkere Position auf den europäischen und internationalen Märkten für Unternehmen, die im Rahmen von European Slate Development ausgewählt wurden.
- Höhere Qualität, Durchführbarkeit, grenzüberschreitendes Potenzial und Marktwert der unterstützten europäischen Werke.
Erwartete Ergebnisse
Gefördert werden unabhängige europäische Produktionsunternehmen, die in der Lage sind, ein Programm von 3 bis 5 audiovisuellen Werken (Spielfilme, Animationen, kreative Dokumentarfilme) zu entwickeln. Dies sollte es den Produktionsunternehmen ermöglichen, Risiken zu verringern und ihre Fähigkeit, Talente anzuziehen und zu halten, zu verbessern.
Im Rahmen der europäischen Slate-Entwicklung wird die Entwicklung von mindestens drei und höchstens fünf Werken für die kommerzielle Verwertung unterstützt, die für die Veröffentlichung im Kino, die Ausstrahlung im Fernsehen oder die kommerzielle Verwertung auf digitalen Plattformen oder in einem plattformübergreifenden Umfeld in den folgenden Kategorien bestimmt sind: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Spielfilm. Die Antragstellenden können einen Kurzfilm eines Nachwuchstalents in ihr Programm aufnehmen (fakultativ).
Ziel ist die Bereitstellung von Mitteln für audiovisuelle Produktionsunternehmen zur Entwicklung von Werken mit hohem kreativem Wert und kultureller Vielfalt sowie einem großen grenzüberschreitenden Verwertungspotenzial. Die Unternehmen werden ermutigt, von Beginn der Entwicklungsphase an Strategien für Marketing und Vertrieb zu entwickeln, um so das Potenzial zu verbessern, ein Publikum auf europäischer und internationaler Ebene zu erreichen.
Darüber hinaus wird eine stärkere Zusammenarbeit, einschließlich gemeinsamer Entwicklung, zwischen Stakeholdern aus verschiedenen am MEDIA-Bereich teilnehmenden Ländern angestrebt. Außerdem soll die Wettbewerbsfähigkeit europäischer audiovisueller Produktionsunternehmen gestärkt werden, indem ihre Investitionskapazitäten in der Entwicklungsphase gefestigt und die Aktivitäten der Unternehmen sowie ihre Innovationskapazität zur Erschließung neuer Bereiche und Märkte erweitert werden.
Besonderes Augenmerk wird auf Bewerbungen gelegt, die angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie sowie zur Sicherstellung der Ausgewogenheit, Einbeziehung, Vielfalt und Repräsentativität der Geschlechter vorlegen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellenden zulässig (Einzelbegünstigte).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragstellenden (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich überseeischer Länder und Gebiete)
- Nicht-EU-Länder (aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
- Kreatives Europa Teilnehmende Länder:
- ihren Sitz in einem der Länder haben, die in vollem Umfang am Aktionsbereich MEDIA des Programms Kreatives Europa teilnehmen, und sich direkt oder indirekt, ganz oder mehrheitlich, im Besitz von Staatsangehörigen dieser Länder befinden. Wenn ein Unternehmen börsennotiert ist, bestimmt grundsätzlich der Sitz der Börse seine Nationalität
- es muss sich um unabhängige europäische audiovisuelle Produktionsgesellschaften handeln, die in jüngster Zeit Erfahrungen mit der Produktion international vertriebener Werke nachweisen können.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Weitere Informationen über die Förderfähigkeit von Maßnahmen finden Sie auf den Seiten 11-14 des Aufrufs.
Projektbudget (Höchstbetrag der Finanzhilfe): zwischen 90 000 EUR und 510 000 EUR pro Projekt. Der gewährte Zuschuss kann niedriger sein als der beantragte Betrag.
Der Zuschuss wird in Form eines Pauschalbetrags gewährt. Das bedeutet, dass ein fester Betrag auf der Grundlage eines Pauschalbetrags oder einer nicht an die Kosten gebundenen Finanzierung erstattet wird.
Der Betrag wird von der Bewilligungsbehörde vorangestellt:
- Animation einmalig: 55 000 EUR
- Animationsserie: 60 000 EUR
- Einmaliger kreativer Dokumentarfilm: 30 000 EUR
- Kreative Dokumentarserie: 35 000 EUR
- Einmalige Spielfilme mit einem Produktionsbudget von bis zu 5 Mio. EUR: 45 000 EUR
- Einmalige Spielfilme mit einem Produktionsbudget von über 5 Mio. EUR: 60 000 EUR
- Spielfilmserien mit einem Produktionsbudget von bis zu 5 Mio. EUR: 55 000 EUR
- Spielfilmserien mit einem Produktionsbudget von mehr als 5 Mio., aber höchstens 20 Mio. EUR: 75 000 EUR
- Fiktive Serien mit einem Produktionsbudget von über 20 Mio. EUR: 100 000 EUR
- Kurzfilm: 10 000 EUR.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
max. 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile und obligatorischen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), die zusammengefasste Kostenaufstellung für den Vorschlag
- Teil B (aus dem Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
- Teil C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und Begleitdokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Pauschalkalkulator (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- PDF mit Informationen zu Film(en)/Werk(en), die aus der Creative Europe MEDIA-Datenbank zu generieren sind
- Kreativitätsdossier der zur Förderung eingereichten Projekte (PDF auf der Grundlage der im Einreichungssystem verfügbaren Pflichtvorlage)
- Rechteverträge/Nachweise über das Eigentum an den Rechten (und im Falle einer Adaption, Rechte an der Adaption) für alle zur Förderung eingereichten Projekte
- Belege für Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung (Koproduktionsverträge, Deal Memos, unterzeichnete Verpflichtungserklärungen und Absichtserklärungen in Bezug auf die Vertriebs- und Finanzierungsstrategie) für alle zur Förderung eingereichten Projekte, sofern vorhanden
- Ehrenerklärung zur Unabhängigkeit und zu den europäischen Eigentumsverhältnissen (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem verfügbar)
- Erklärung zur Sprache des eingereichten Materials (obligatorische Vorlage im Einreichungssystem).
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewerter*innen werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
CREA DEVSLATE 2024 call documentCREA DEVSLATE 2024 call document(691kB)
Kontakt
Website
Creative Europe Desks
Website
Creative Europe Desk Austria - Media
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
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