Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Fortschrittliche Biomaterialien für das Gesundheitswesen
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-RESILIENCE-01-36
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
70%
Budget des Calls
€ 31.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 6.000.000,00 und € 8.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Dieses Thema bezieht sich auf den Innovationsmarkt für Gesundheitswesen und Medizin, der viele Bürger*innen und ihre Bedürfnisse betrifft. Mehrere Materialspezifikationen und damit verbundene Innovationsanforderungen werden dieses Thema unterstützen, wie z. B. erneuerbare und recycelbare Materialien, alternative Wirkstoffe, Design für Kreislaufwirtschaft, leichte Materialien. Das Thema sollte mehrere Schlüsselpolitiken der Europäischen Union ansprechen, wie den Aktionsplan für eine Kreislaufwirtschaft und die EU-Chemikalienstrategie.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten mindestens vier der folgenden Tätigkeiten betreffen:
- Um eine rasche Entwicklung neuer, fortgeschrittener, neuartiger injizierbarer Biomaterialien zu ermöglichen, werden digitale Werkzeuge wie Modellierungs-, Simulations- und Charakterisierungstechniken (einschließlich derer, die von analytischen Infrastrukturen bereitgestellt werden) eingesetzt, die durch fortgeschrittene Methoden, z. B. physikalische Methoden, maschinelles Lernen oder künstliche Intelligenz, unterstützt werden.
- Der Innovationsmarkt für medizinische Anwendungen wächst schnell und ist auf fortgeschrittene biokompatible Materialien angewiesen, die gedruckt oder injiziert werden können. Die 4D-Materialien werden ihre 3D-Strukturen nach äußerer Einwirkung wie thermischer, elektrischer, mechanischer oder Strahlenbehandlung verändern.
- Die Vorschläge sollen neue technische Strategien aufzeigen, die über die Biokompatibilität hinaus funktionelle Merkmale aufweisen und Eigenschaften zum Ausdruck bringen, die zur Steuerung des physiologischen Umfelds (Formgedächtnis, Selbstheilungseigenschaften) und zur Auslösung einer Reaktion genutzt werden können.
- Die Vorschläge müssen sich mit Biomaterialien mit antibakteriellen Eigenschaften befassen, die zu dem weit verbreiteten Engpass der antimikrobiellen Resistenz beitragen, der in der klinischen Versorgung häufig auftritt.
- Demonstration der Skalierung von injizierbaren Hydrogelen, einschließlich solcher aus Nanokompositen, Biomaterialien auf der Basis natürlicher und synthetischer Polymere, Knochenzementen, Biokeramik und Elektronik.
- Das Design für die Kreislaufwirtschaft muss gegebenenfalls biologisch abbaubare oder biologisch absorbierbare Biomaterialien entwickeln, die nach Erfüllung ihres Zwecks allmählich vom Körper abgebaut werden.
Die verwendeten Biomaterialien sollten sicher und nachhaltig gestaltet sein, wobei auch besondere medizinische Anforderungen zu berücksichtigen sind.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Geschäftsplan und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt.
Dieses Thema erfordert den wirksamen Beitrag von Sozial- und Geisteswissenschaften und die Einbeziehung von Expert*innen, Institutionen sowie die Einbeziehung von relevantem Fachwissen, um sinnvolle und signifikante Effekte zu erzielen, die die gesellschaftliche Wirkung der entsprechenden Forschungstätigkeiten verstärken. Eine frühzeitige Einbeziehung der Endnutzer könnte von wesentlicher Bedeutung sein.
Die Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder die Zusammenarbeit mit ihnen suchen und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln.
Gegebenenfalls sollten die Vorschläge Verbindungen zu den Ergebnissen früherer und laufender EU-finanzierter Forschungsprojekte herstellen und diese nutzen, einschließlich der Projekte in Cluster 1 "Gesundheit" und Cluster 6 "Lebensmittel, Bioökonomie, natürliche Ressourcen, Landwirtschaft und Umwelt".
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Entwicklung des rasch wachsenden Innovationsmarktes für medizinische Anwendungen, der von fortgeschrittenen biokompatiblen Materialien abhängt, die gedruckt oder injiziert werden können, einschließlich 4D-Materialien, die ihre 3D-Strukturen nach äußerer Einwirkung (z. B. thermische, elektrische, mechanische oder Strahlenbehandlung) verändern.
- Medizinische und/oder chirurgische Verfahren werden von injizierbaren Materialien für nicht-invasive chirurgische Verfahren profitieren.
- Zu ihren Vorteilen gehören die einfache Einbringung in den Körper, eine höhere Präzision bei der Implantation, die kontrollierbare Freisetzung von therapeutischen Wirkstoffen, antimikrobielle Eigenschaften und die Möglichkeit, biologische Vorgänge zu überwachen oder zu stimulieren.
Medizinische Anbieter*innen können injizierbare Hydrogele vermarkten, einschließlich solcher aus Nanokompositen, natürlichen und synthetischen Biomaterialien auf Polymerbasis, Knochenzementen, Biokeramik und Elektronik.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 3-4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Dieses Thema ist ein zweistufiger Vorschlag. Die Frist für die erste Stufe ist der 7. Februar 2024. Falls Sie zur Einreichung in der zweiten Phase aufgefordert werden, endet die Frist am 24. September 2024.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden.
Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt höchstens 50 Seiten.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung im Allgemeinen Anhang A der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 2(788kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren