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Call-Eckdaten
Bio-intelligente Fertigungsindustrien (Partnerschaft "Made in Europe")
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-TWIN-TRANSITION-01-01
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 25.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 4.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die biologische Transformation der Industrie ist eine bahnbrechende Neuerung, die sich die Industrie der Union und der assoziierten Länder zunutze machen kann, um die Kreislaufwirtschaft und die Nachhaltigkeit zu verbessern und gleichzeitig die Effizienz der Produktion und die Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.
Call-Ziele
Bei der biologischen Transformation der Industrie geht es um die Integration bio-intelligenter Strukturen, Prozesse, Organismen oder Materialien in die Technik durch die systematische Anwendung von Wissen aus der Biologie. Dies soll zu einer notwendigen Konvergenz der Biotechnologie mit dem Maschinenbau, der Produktionstechnik und der Informationstechnologie mit neuen Möglichkeiten zur flexiblen Anpassung von Produktions- und Wertschöpfungsprozessen an die Erfordernisse, insbesondere im Kontext der Nachhaltigkeit, führen.
Die biologische Transformation von Industrien umfasst unter anderem:
- Bio-inspirierte Fertigungsverfahren (Biomimikry, Biomimetik);
- Entwicklung von bio-intelligenten Fertigungssystemen oder -werkzeugen;
- Erweiterung der Möglichkeiten für bio-intelligente und biobasierte Materialien durch die Substitution fossiler Rohstoffe und die Begrenzung der Freisetzung von Mikroplastik, z. B. in der Textilindustrie;
- Eine systematische Anwendung des Wissens über die Natur und/oder natürliche Prozesse mit dem Ziel, ein Produktionssystem durch eine Konvergenz und die Integration technischer und biologischer Prozesse zu optimieren.
Diese Umwandlung kann auch dazu beitragen, den Kohlenstoff-Fußabdruck der Produktion und der Produkte zu verringern und die Kreislaufwirtschaft zu fördern, während gleichzeitig ein Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und zur Digitalisierung der Industrie der Union und der assoziierten Länder geleistet wird.
Die Vorschläge müssen die Entwicklung digitaler und grüner Technologien nachweisen, die die Herstellung biobasierter oder biointelligenter Produkte in einer einzigen Wertschöpfungskette erleichtern. Darüber hinaus müssen nachhaltige Geschäftsmodelle für die Produktion und das Recycling der Produkte entwickelt werden.
Die Vorschläge sollten sich entweder mit fortgeschrittenen Fertigungstechniken (z. B. additive Fertigung, Extrusion, Formgebung usw.) zur Verarbeitung von Biowerkstoffen oder biointelligenten Komponenten für eine hochskalierte Produktion oder mit biointelligenten Produktionstechnologien oder einer Kombination dieser beiden Ansätze befassen.
Der Schwerpunkt dieses Themas liegt auf der Herstellung. Die Entwicklung von Materialien außerhalb des Herstellungskontextes ist ausgeschlossen.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie sie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben sind.
Die Forschung muss auf bestehenden Normen aufbauen oder zur Normung beitragen. Die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten sollte unter Nutzung bestehender Ontologien und Metadaten und durch die Umsetzung der FAIR-Datengrundsätze behandelt werden.
Darüber hinaus sollte eine Strategie für die Entwicklung von Fähigkeiten vorgelegt werden, die gegebenenfalls die Sozialpartner und die Zivilgesellschaft einbezieht. Die Zusammenarbeit mit dem EIT Manufacturing wird gefördert, insbesondere bei der Entwicklung von Fähigkeiten.
Alle Projekte sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln, z. B. mit dem Horizont-Europa-Cluster 6 und seinem Ziel für die Sektoren Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie und/oder seiner Partnerschaft Circular Bio-based Europe (CBE).
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft Made in Europe umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Die europäische verarbeitende Industrie wird durch die biologische Transformation gestärkt, insbesondere durch
- Zugang zu bio-intelligenten Produktionstechnologien und -architekturen;
- Technologische Fortschritte und Verbesserungen der Nachhaltigkeit (insbesondere SDGs 11, 12 und 13), die sich aus der Integration bio-intelligenter Prinzipien, Funktionen, Strukturen und Technologien in der Fertigung ergeben;
- Substitution von Rohstoffen durch biobasierte Materialien oder Einführung von biobasierten oder biointelligenten Produktionsverfahren und Geschäftsmodellen, die zu einer regenerativen Produktion führen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Dieses Thema ist ein zweistufiger Vorschlag. Die Frist für die erste Stufe ist der 7. Februar 2024. Falls Sie zur Einreichung in der zweiten Phase aufgefordert werden, endet die Frist am 24. September 2024.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden.
Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt höchstens 50 Seiten.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung im Allgemeinen Anhang A der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1(637kB)
Kontakt
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