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Call-Eckdaten
Verbesserte Bewertung, Intervention und Reparatur von Tiefbauinfrastrukturen
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-TWIN-TRANSITION-01-12
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 12.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 5.000.000,00 und € 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Regelmäßige Wartung und Instandhaltung der baulichen Infrastruktur verlängern ihre Lebensdauer, was wiederum ihren Abriss und Ersatz und die damit verbundenen negativen wirtschaftlichen, ökologischen und klimatischen Auswirkungen verringert. Es kann jedoch schwierig und umständlich sein, den Wartungs- oder Reparaturbedarf zu ermitteln und zu beheben, insbesondere an schwer zugänglichen Stellen wie großen oder hohen Bauwerken, tiefen Schächten oder an Stellen, die nicht einsehbar sind. Wartungs- und Reparaturarbeiten können auch unnötige Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter*innen mit sich bringen.
Call-Ziele
Die Vorschläge sollten folgende Aspekte berücksichtigen:
- Entwicklung neuer Technologien und Lösungen, die die rechtzeitige Erkennung von Wartungs- und Reparaturproblemen in bestehenden baulichen Infrastrukturen erleichtern. Beispiele können strukturelle Schwächen, inakzeptable Verformung und Ermüdung, Probleme im Zusammenhang mit Feuchtigkeit, einschließlich Schimmelbildung und Korrosion, die Auswirkungen von Witterungseinflüssen und wetterbedingten Ereignissen, Fehler in technischen Systemen, das Austreten von Wasser oder Chemikalien oder andere Probleme sein.
- Entwicklung neuer Lösungen zur Überwachung und zur schnellen und genauen Analyse und Bewertung der Notwendigkeit von Eingriffen, z. B. mittels digitalem Zwilling und Simulationstechnologie
- Entwicklung von Lösungen, die auf intelligente Weise relevante und rechtzeitige Maßnahmen zur Behebung der festgestellten Wartungs- und Reparaturprobleme empfehlen und nach Prioritäten ordnen. Dies sollte eine Risikobewertung und die Anwendung modernster Qualitätskontrollen und Dokumentation beinhalten.
- Entwicklung von Lösungen, die ein schnelles, kostengünstiges und sicheres Eingreifen bei der Wartung und Reparatur von Infrastrukturen ermöglichen, z. B. unter Verwendung automatisierter oder ferngesteuerter Werkzeuge oder egozentrischer AR-Lösungen der nächsten Generation
- Möglichkeiten zur Verringerung der mit der Wartung und Reparatur verbundenen Risiken, einschließlich der Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden
- Möglichkeiten zur digitalen Aufzeichnung und kontinuierlichen Aktualisierung des Wartungs- und Reparaturstatus von Infrastrukturanlagen und ihren Bestandteilen
- Aufbau auf bestehenden Standards oder Beitrag zur Standardisierung. Die Interoperabilität für den Datenaustausch sollte angesprochen werden.
- Vorlage einer Strategie für die Kompetenzentwicklung, gegebenenfalls unter Einbeziehung der Sozialpartner, unter Einbeziehung von Aspekten der Sozial- und Geisteswissenschaften und unter Einbeziehung relevanter Instrumente wie MOOCs (Massive Open Online Courses).
- Bauen Sie auf bestehenden Projekten oder Lösungen auf oder suchen Sie die Zusammenarbeit mit ihnen und entwickeln Sie Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen, wie dem Neuen Europäischen Bauhaus.
- Integration von Erkenntnissen aus den Sozial- und Geisteswissenschaften, um die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen zu maximieren, einschließlich der Frage, wie Arbeitnehmende Aufgaben ausführen und auf Sicherheitsfragen reagieren.
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Erwartete Ergebnisse
- Verlängerung der Nutzungsdauer der baulichen Infrastruktur, wodurch die Notwendigkeit des Ersatzes der Infrastruktur verringert wird, was letztlich zu einem insgesamt geringeren CO-2-Fußabdruck für diese Infrastruktur führt
- Schnellere und genauere Erkennung und Analyse des Wartungs- und Reparaturbedarfs in der bestehenden Infrastruktur
- Verkürzung der Zeitspanne zwischen dem Auftreten von Wartungs- und Reparaturproblemen bei der Infrastruktur und dem Eingreifen vor Ort
- Geringere Risiken für die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmenden bei der Durchführung von Aufgaben im Zusammenhang mit der Wartung und Instandhaltung der Infrastruktur
- Kosteneinsparungen in Form von Betriebskosten und aufgeschobenen oder vermiedenen Investitionskosten
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Dieses Thema ist ein zweistufiger Vorschlag. Die Frist für die erste Stufe ist der 7. Februar 2024. Falls Sie zur Einreichung in der zweiten Phase aufgefordert werden, endet die Frist am 24. September 2024.
Dieses Thema ist Teil des Pilotprojekts zur Blindbewertung, bei dem die Vorschläge der ersten Stufe blind bewertet werden.
Antragsteller, die einen Vorschlag im Rahmen des Blindbewertungs-Pilotprojekts einreichen, dürfen in Teil B ihres Antrags für die erste Stufe (siehe Allgemeiner Anhang E) weder den Namen ihrer Organisation noch Akronyme, Logos oder Namen von Mitarbeitern angeben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Der Umfang eines vollständigen Antrags (Teil B) beträgt höchstens 50 Seiten.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1(637kB)
Kontakt
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