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Call-Eckdaten
Umwandlung von CO2-Emissionen aus der Prozessindustrie in Rohstoffe (Processes4Planet-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-TWIN-TRANSITION-01-35
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
60% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 15.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge sollen die wirtschaftliche Tragfähigkeit der effizienten Abscheidung und Nutzung von CO/CO2-Strömen aus Punktquellen (z. B. große und mittlere Industrieanlagen wie Stahl-, Zement-, Raffinerie- und Chemiewerke) nachweisen, wobei die Ströme in produktionsnahen Systemen in Chemikalien und Materialien mit Mehrwert umgewandelt werden. Die vorgeschlagenen Technologien sollten sektorübergreifende Konzepte und die Integration von Sektoren unterstützen.
Call-Ziele
Die vorgeschlagenen Demonstrationsanlagen im halbindustriellen Maßstab sollten folgende Aspekte berücksichtigen:
- erhebliche Mengen an CO/CO2-haltigen Emissionen aus energieintensiven Prozessindustrien verarbeiten;
- Demonstration verfahrens- und kosteneffizienter umweltfreundlicher Technologien für die Abscheidung und zweckmäßige Reinigungsverfahren bei gleichzeitiger Gewährleistung einer maximalen Prozesseffizienz;
- Demonstration der kosteneffizienten, umweltfreundlichen Umwandlung von CO/CO2 in Chemikalien und Werkstoffe, einschließlich der für den Prozess erforderlichen Hilfsmittel (z. B. Formulierung eines zuverlässigen Katalysators im erforderlichen Maßstab) und gegebenenfalls prozessintegrierter nachgeschalteter Produkte;
- Bewertung der Energieeffizienz des gesamten CCU-Prozesses und gegebenenfalls Flexibilitätsüberlegungen zur effizienten Nutzung erneuerbarer Energie für die Abscheidung und Umwandlung;
- den Einsatz fortgeschrittener Überwachungs- und Steuerungstechniken und die Integration fortgeschrittener digitaler Technologien, die eine Optimierung des Gesamtsystems ermöglichen;
- Beitrag zu Integrationsbemühungen, um vollständig integrierte Abscheidungs- und Nutzungssysteme zu realisieren, einschließlich der Optimierung von Werkstoffen, Prozessschnittstellen und letztlich Gerätearchitekturen und zur Förderung einer maximalen Energieeffizienz;
- eine technisch-wirtschaftliche Analyse, einschließlich der sozialen und ökologischen Auswirkungen, umfassen.
Die Vorschläge sollen Technologien so integrieren, dass sie in der verarbeitenden Industrie praktisch und wirtschaftlich tragfähig sind, die Investitionskosten optimieren und die CO2-Vermeidungskosten senken. Dies sollte durch mindestens einen realistischen Anwendungsfall mit nachweisbarer wirtschaftlicher Rentabilität nachgewiesen werden, der in enger Zusammenarbeit zwischen industriellen CO2-Emittenten, Anwendern und Technologieanbietern entwickelt wurde.
Es wird empfohlen, eine Methode zur Vermeidung von Treibhausgasen einzubeziehen, die eine detaillierte Beschreibung der Ausgangssituation und der prognostizierten Emissionsreduzierung enthält.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen überzeugenden Business Case und eine solide Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt. Als Projektergebnis sollte ein ausführlicherer Nutzungsplan entwickelt werden, der vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Vermarktung und den Einsatz (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan und Finanzmodell) enthält und die möglichen Finanzierungsquellen angibt, die potenziell genutzt werden können (z. B. Innovationsfonds, InvestEU, ESIF).
Die Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Sie werden ermutigt, die Verwendung der erwarteten Ergebnisse in einem umfassenderen Ansatz zu erwägen, der der Einrichtung von Kreislaufwirtschaftszentren zugute kommen könnte.
Wo Synergien mit Projekten des Themas HORIZON-CL5-2024-D3-02-11 möglich sind, werden Kooperationsaktivitäten gefördert.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte europäische Partnerschaft Processes4Planet umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projektergebnisse ermöglichen die Verwirklichung der Ziele der Processes4Planet-Partnerschaft durch die Entwicklung effizienter CO/CO2-Abscheidungs- und -Reinigungstechnologien in Kombination mit Valorisierungsrouten, die das Innovationsportfolio der Partnerschaft in Richtung des ersten Demonstrationsprojekts vorantreiben und das Risiko von Investitionen verringern (die operativen Ziele 3, 4 und 9 von P4Planet).
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Beherrschung der Abscheidung, Reinigung und Umwandlung von CO/CO2 aus Punktquellen der Prozessindustrie und Nutzung erneuerbarer Energien zu vertretbaren Kosten, um den Weg für die Herstellung einer breiten Palette von Chemikalien und Materialien zu ebnen;
- Demonstration der Wirksamkeit des Systems zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen in der Prozessindustrie sowie der Skalierbarkeit und Kosteneffizienz des vorgeschlagenen Konzepts;
- Ermöglichung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit der gesamten Einheit, um mit dem bestehenden Stand der Technik bei der Herstellung derselben oder gleichwertiger Produkte zu konkurrieren (z. B. bei der Herstellung von Chemikalien und Werkstoffen auf fossiler Basis);
- Nachweis der effizienten Integration und Nutzung erneuerbarer Energiequellen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung ihrer Schwankungen und der Möglichkeit, eine bedarfsgerechte Flexibilität zu bieten;
- Ermöglichung der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit der europäischen Prozessindustrie.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 5-6 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in der Allgemeinen Anlage A der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1(637kB)
Kontakt
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