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Call-Eckdaten
Digitale Transformation und Gewährleistung einer besseren Nutzung von Industriedaten zur Optimierung der Stahlversorgungsketten (Clean Steel Partnership)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-TWIN-TRANSITION-01-44
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 3.000.000,00 und € 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte Europäische Partnerschaft für sauberen Stahl umgesetzt.
Call-Ziele
Wie in der Strategischen Forschungs- und Innovationsagenda (SRIA) der Clean Steel Partnership (CSP) erwähnt, werden sowohl die Digitalisierung als auch soziale Aspekte im Baustein (BB) 10 behandelt, da sie eine wichtige Rolle bei der Ermöglichung des kohlenstoffneutralen Übergangs spielen. Insbesondere die Digitalisierung ermöglicht alle anderen Bausteine, wie aus Tabelle 12 der CSP SRIA hervorgeht. Daher sollte ein optimaler Einsatz der Digitalisierung unter Anwendung des integrierten Ansatzes entlang der Stahlwertschöpfungskette vorgesehen werden.
Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu einem oder mehreren der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Steigerung des Bewusstseins und der Effektivität, was zu einer vollständigen Sicherheit der Stahlherstellungsprozesse und einer CO2-Reduzierung durch den digitalen Wandel mit einer besseren Nutzung von Industriedaten führt;
- Erweiterung von Inline- und Echtzeit-Tools zur Überwachung und Kontrolle der Nachhaltigkeit der laufenden Prozessbedingungen, um Gegenmaßnahmen zu ergreifen, um im optimalen Prozessfenster zu bleiben; dies umfasst unter anderem Energie- und (Zwischen-)Produktqualitätsprognosen, Online-Vergleiche zwischen Prognose und Realisierung, Kontrolle von Metallschlacke;
- Verbesserung der Inline-Klassifizierung von Rohstoffen und Zwischenprodukten durch die kontinuierliche Analyse der Zusammensetzung und der Schüttguteigenschaften durch die Anwendung ganzheitlicher Soft-Sensor-Ansätze unter Berücksichtigung der Zusammenstellung von Sensoren, spezifischen Modellen und fortschrittlicher Datenverarbeitung gemäß SRIA (siehe insbesondere Seite 41 und 42 des SRIA);
- Steigerung des effektiven und sicheren Datenaustauschs in Stahlwerken, um die nahtlose digitale Integration der Wertschöpfungskette und die Interoperabilität von Systemen und Werkzeugen durch die Implementierung bestehender und verbesserter standardisierter Protokolle zu realisieren;
- Neuartige Sensoren und Modelle für die Prozesssteuerung in Echtzeit (siehe S. 41, 42 des SRIA), wie z. B. Metallschlackenparameter (z. B. Zusammensetzung) und Temperaturmessung, Schlackenanalyse, Abgasanalyse, Energieprognosen zur Anpassung der Nachfrage und des angebotenen Mixes im Stromnetz unter Berücksichtigung der aus erneuerbaren Quellen erzeugten Energie; letzteres könnte eine Zusammenarbeit zwischen Stahlexperten und Stromversorgungsunternehmen auf dem Markt erfordern. Das erwartete Ergebnis ist eine stärkere Verschmelzung von Planungsaktivitäten und Ansätzen zur Steuerung von Anlagenprozessen;
- Anwendung digitaler Technologien wie z. B. Digital Twins und/oder erweiterte statistische Analysen, Algorithmen für maschinelles Lernen (ML) oder künstliche Intelligenz (KI) zur Entwicklung entscheidungsunterstützender Planungs- und Prozessüberwachungswerkzeuge, die offline oder online eingesetzt werden können;
- Rückverfolgbarkeit von Material- und Prozessinformationen über die gesamte Wertschöpfungskette zur Förderung einer verbesserten Produktqualität, Effizienz und Kontrolle der Prozessintegration (einschließlich der Modellierung der Struktur in mehreren Maßstäben und der Korrelationen zwischen Struktur und Eigenschaften).
Multidisziplinäre Forschungsaktivitäten sollten sich mit einem oder mehreren der folgenden Themen befassen:
- Neuartige Sensoren, weiche Sensoren und damit verbundene Modelle und Konzepte zur Verringerung des CO2-Fußabdrucks durch die Zusammenführung der Nutzung von Sensoren und Datenverarbeitungsfähigkeiten für riesige Mengen heterogener Datenströme; Systeme/Werkzeuge, die den Übergang von alten zu neuen Architekturen ermöglichen, die in der Lage sind, Daten auf nahtlose Weise "wann, wo und was" zu liefern, einschließlich der Entwicklung und Erprobung von Implementierungsleitlinien. Dies sollte die Rückverfolgbarkeit von Material- und Prozessinformationen über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg ermöglichen, um die Produktqualität, die Effizienz und die integrierte Prozesssteuerung und -verwaltung zu verbessern (einschließlich der Modellierung der Struktur in mehreren Maßstäben und der Korrelationen zwischen Struktur und Eigenschaften);
- Statistik in Verbindung mit herausragenden analytischen Fähigkeiten zur Verbesserung der Datenqualität und zur Unterstützung der Betreibenden von Stahlwerken bei der Steigerung der Prozessausbeute und der Verbesserung der Qualität von Zwischen- und Endprodukten sowie bei der Suche nach dem besten Ansatz zur Begrenzung der Kohlenstoffemissionen;
- Anwendung von Kombinationen fortschrittlicher digitaler Technologien, wie z. B. modellbasierte, wissensbasierte und datenbasierte Methoden, künstliche Intelligenz (KI), Supercomputing, Edge Computing, Cloud-Systeme und Internet der Dinge (IoT), um entscheidungsgestützte Planungs- und Prozessüberwachungsinstrumente für die saubere Stahlherstellung zu entwickeln, die im Offline- oder Online-Modus betrieben werden können;
- Einbeziehung von Betreibern und Prozessexperten in die Entwurfs- und Entwicklungsphasen der digitalen Technologieintegration, um die Übernahme menschlicher Erfahrungen und eine benutzerfreundliche Verarbeitung der Ergebnisse für eine leichtere industrielle Integration zu gewährleisten (siehe Tabelle 12, Zeile 3 des CSP SRIA). Dazu können auch Fragen der Qualifizierung und Standardisierung sowie der Mensch-Maschine-Interaktion durch den Einsatz von Techniken der virtuellen und erweiterten Realität gehören.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1(637kB)
Kontakt
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