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Call-Eckdaten
Optimierung der thermischen Energieflüsse in der Prozessindustrie (Processes4Planet-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-TWIN-TRANSITION-01-32
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 15.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die Ziele der Processes4Planet-Partnerschaft zu erreichen, indem die Energieeffizienz in der Prozessindustrie verbessert, die Prozessflexibilität sichergestellt und das Potenzial erneuerbarer Energien voll ausgeschöpft wird (im Zusammenhang mit dem operativen Ziel 1 von P4Planet).
Call-Ziele
Mehr als 60 % der gesamten in der Prozessindustrie verbrauchten Energie ist Prozesswärme. Das Thema konzentriert sich auf hochgradig prozessintegrierte Technologien, die eine Wärmerückgewinnung und die Nutzung von Hochtemperaturanlagen ermöglichen. Die Wärmespeicherung sollte, wenn nötig, nur eine Zwischenlösung sein. Ein Beispiel könnte die Anpassung und Integration von Wärmepumpen für Hochtemperaturanwendungen (150-250 °C) für große thermische Kapazitäten (~1-20 MW) sein, aber nicht nur - Beispiele könnten auch die direkte Nutzung von Überschusswärme umfassen, z. B. durch die Anpassung und Integration fortschrittlicher Wärmetauscher.
Die Vorschläge zu diesem Thema sollten:
- die effiziente Integration und Anpassung von Wärmetauschern oder Wärmepumpen in Hochtemperaturprozesse und -anlagen demonstrieren, die Energie nicht nur aus Luft, sondern auch aus warmen Materialien oder Flüssigkeitsströmen beziehen;
- Technologien mit hohem Sicherheitsstandard und Flüssigkeiten mit geringen Umweltauswirkungen verwenden;
- Gegebenenfalls ist die Verwendung fortschrittlicher Materialien bei der Prozessentwicklung in Betracht zu ziehen;
- Verringerung der Energieintensität der Produktionsstufen nachweisen (Zwischen- und Endprodukte).
Es wird empfohlen, eine Methode zur Vermeidung von Treibhausgasemissionen einzubeziehen, die eine detaillierte Beschreibung der Ausgangswerte und der voraussichtlichen Reduzierungen enthält.
Die Erzeugung von Wärmeenergie fällt nicht in den Rahmen dieses Themas. Die Vorschläge sollten Energieeffizienz-, techno-ökonomische und Lebenszyklus-Bewertungen unter Berücksichtigung des Gesamtprozesses enthalten.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein solides Geschäftsszenario und eine solide Nutzungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt. Als Projektergebnis sollte ein ausführlicherer Nutzungsplan entwickelt werden, der vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, die Vermarktung und den Einsatz enthält (Machbarkeitsstudie, Geschäftsplan und Finanzmodell). Dies sollte auch die Bewertung möglicher gesellschaftlicher und ökologischer Auswirkungen und Folgen für den Arbeitsplatz (z. B. Qualifikationen, organisatorische Veränderungen) umfassen.
Die Forschung muss auf bestehenden Normen aufbauen oder zur Normung beitragen. Gegebenenfalls sollte die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten behandelt werden.
Die Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte europäische Partnerschaft Processes4Planet umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird ein Beitrag zu den folgenden Ergebnissen erwartet:
- Energieintensive Industrien werden in die Lage versetzt, ihre Energieeffizienz durch Optimierung der thermischen Energieströme zwischen den Prozessen, Minimierung von Verlusten und Nutzung aller Energieebenen zu steigern;
- Demonstration hochgradig prozessintegrierter Lösungen, die bessere Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Senkung der Investitionskosten von Hochtemperaturanlagen bieten;
- Demonstration einer erheblichen Steigerung der Flexibilität der Prozesse;
- Beitrag zur Erreichung des EU-Ziels der Klimaneutralität und zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Einfuhr, wie im REPowerEU-Plan vorgesehen;
- Ermöglichung der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Widerstandsfähigkeit der europäischen Prozessindustrie.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 5 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 7 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung im Allgemeinen Anhang A der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten verlängert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1(637kB)
Kontakt
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