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Call-Eckdaten
Durchbrüche zur Verbesserung der Ressourceneffizienz in der Prozessindustrie (Processes4Planet-Partnerschaft)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-TWIN-TRANSITION-01-41
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 30.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 10.000.000,00 und € 12.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die Ziele der Processes4Planet-Partnerschaft durch die Gestaltung von Prozessen für maximale Ressourceneffizienz zu erreichen (im Zusammenhang mit dem operativen Ziel 5 von P4Planet).
Call-Ziele
Die Prozessindustrien werden in hohem Maße von radikal neuen Konzepten profitieren, die zu einer wesentlich höheren Ressourceneffizienz (einschließlich höherer Selektivität) führen, weniger minderwertige Nebenprodukte und Abfälle erzeugen und eine größere Variabilität der Einsatzstoffe ermöglichen, was letztlich zu geringeren Treibhausgasemissionen in der Prozessindustrie führt. Um ehrgeizige Ziele in Bezug auf die Ressourceneffizienz zu erreichen, müssen zusätzlich zu den Optionen für die Prozesseffizienz bestehender Technologien auch bahnbrechende Prozesstechnologien entwickelt werden.
Die Vorschläge sollten folgende Aspekte einbeziehen:
- Entwicklung disruptiver Prozesstechnologien zur Verbesserung der Ressourceneffizienz, z. B. auf der Grundlage von Prozessintensivierung (z. B. 3D-gedruckte Prozessausrüstung, Kopplung von Prozessschritten, neue Prozesse, die mehrere Reaktionsschritte integrieren, Aktivierung von Molekülen mit erneuerbaren Energien über alternative Prozesse, z. B. Mikrowellen, Plasma); oder zur Vermeidung und Minimierung der Abfallerzeugung, z. B. durch Prozesse, die sich in Echtzeit an Änderungen der Ausgangsstoffe anpassen, oder durch strengere Lösungen für die Prozesssteuerung, um höhere Erträge aus komplexen und schwankenden Rohstoffeinsätzen zu gewährleisten;
- Gegebenenfalls müssen fortschrittliche Prozesstechnologien und deren Kombinationen entwickelt und durch fortschrittliche Materialinnovationen und die Einführung digitaler Technologien, einschließlich fortschrittlicher Konzepte zur Prozesssteuerung und datengesteuerter künstlicher Intelligenz, unterstützt werden.
Die Vorschläge sollten Energieeffizienz-, techno-ökonomische und Lebenszyklus-Bewertungen unter Berücksichtigung des Gesamtprozesses umfassen. Dies sollte auch die Bewertung möglicher gesellschaftlicher und ökologischer Auswirkungen sowie der Auswirkungen auf die Arbeitsplätze (Qualifikationen, organisatorische Veränderungen usw.) umfassen.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt.
Die Forschung muss auf bestehenden Standards aufbauen oder zur Standardisierung beitragen. Gegebenenfalls sollte die Interoperabilität für die gemeinsame Nutzung von Daten angesprochen werden.
Alle Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen oder eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen relevanten europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen und Finanzierungsprogrammen entwickeln.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte europäische Partnerschaft Processes4Planet umgesetzt.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projekten wird erwartet, dass sie zu mehreren der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Erzielung einer schrittweisen Umstellung der verarbeitenden Industrie auf umweltfreundliche Verfahren durch Verbesserung der Ressourceneffizienz industrieller Prozesse um mindestens 30 % im Vergleich zum Stand der Technik;
- Ermöglichung der technisch-wirtschaftlichen Durchführbarkeit neuartiger Technologien und Verfahren, die im Vergleich zu den derzeitigen industriellen Verfahren zur Herstellung derselben Produkte in geeignetem Maßstab demonstriert und validiert werden;
- Nachweis einer insgesamt positiven Auswirkung auf die Umwelt und gegebenenfalls auf Gesundheit und Sicherheit;
- Verringerung der CO2-Intensität der Prozessindustrie und Beitrag zum Ziel der Klimaneutralität;
- Ermöglichung der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und der Widerstandsfähigkeit der europäischen Prozessindustrie.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 50 Seiten.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in der Allgemeinen Anlage A der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1(637kB)
Kontakt
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