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Call-Eckdaten
Technologien zur Verarbeitung und Veredelung von kritischen Rohstoffen
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-RESILIENCE-01-04
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 22.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 7.300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die erwarteten Auswirkungen des Ziels zu erreichen, indem der Zugang zu Primär- und Sekundärrohstoffen, insbesondere zu kritischen Rohstoffen für die industriellen Wertschöpfungsketten und strategischen Sektoren der EU, verbessert wird.
Call-Ziele
Die Maßnahmen sollten neue oder verbesserte Systeme demonstrieren, die einschlägige Verarbeitungs- und Raffinierungstechnologien für eine bessere Gewinnung von Rohstoffen aus minderwertigen und/oder komplexen Erzen aus mineralischen Abfällen, weniger Abfall und eine höhere Energieeffizienz integrieren. Die Maßnahmen könnten auch den Gehalt an toxischen Elementen oder Verbindungen in den entstehenden materiellen Produkten verringern. Die Maßnahmen sollten auf Mineralien und Metalle abzielen, insbesondere auf kritische Rohstoffe.
Die vorgeschlagene Lösung sollte so flexibel sein, dass sie sich an unterschiedliche oder veränderliche Primär- und Sekundärrohstoffqualitäten anpassen lässt, und sie sollte durch eine effiziente und robuste Prozesssteuerung unterstützt werden. Gegebenenfalls sollte jede Lösung, die zur Verringerung des Gehalts an toxischen Elementen oder Verbindungen in den entstehenden Materialien vorgeschlagen wird, auch den angemessenen Umgang mit den entfernten gefährlichen Stoffen umfassen.
Die Maßnahmen sollten intelligente und innovative Produktionssysteme entwickeln, die die natürlichen Ressourcen besser nutzen, indem sie die Verluste bei der Trennung von Abfall und Gestein in einem optimierten und energieeffizienten Prozess minimieren und den Wasserverbrauch auf ein Minimum reduzieren.
Das Recycling von Altprodukten ist von diesem Thema ausgenommen, obwohl die gemeinsame Verarbeitung von Abfallströmen, die aus dem Recycling von Altprodukten stammen, einbezogen werden könnte und entsprechend begründet werden muss.
Die Maßnahmen sollten die Bündelung von Aktivitäten mit anderen relevanten ausgewählten Projekten für eine projektübergreifende Zusammenarbeit, Konsultationen und gemeinsame Aktivitäten zu Querschnittsthemen und die gemeinsame Nutzung von Ergebnissen sowie die Teilnahme an gemeinsamen Sitzungen und Kommunikationsveranstaltungen vorsehen. Zu diesem Zweck sollten die Vorschläge ein spezielles Arbeitspaket und/oder eine Aufgabe vorsehen und die entsprechenden Ressourcen vorsehen.
Die Maßnahmen sollten die Marktakzeptanz von Lösungen erleichtern, die durch von der Industrie und den Nutzern betriebene multidisziplinäre Konsortien entwickelt wurden, die die relevante Wertschöpfungskette abdecken, und sollten gegebenenfalls Normungsaspekte berücksichtigen. Die Maßnahmen sollten auch die Analyse finanzieller Möglichkeiten umfassen, die die Marktnutzung und die Replikation des Kreislaufgeschäftsmodells hinter den entwickelten Lösungen als neue Prozesse, Produkte und/oder Dienstleistungen sicherstellen.
Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten einen Business Case und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel beschrieben. Für die TRLs 6-7 wird eine glaubwürdige Strategie für die künftige großtechnische Einführung in der EU erwartet, die die Verpflichtungen der Industriepartner nach dem Ende des Projekts aufzeigt.
In diesem Themenbereich ist die Einbeziehung der Geschlechterdimension (Geschlecht und/oder Geschlechteranalyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte keine zwingende Voraussetzung, doch wenn Sie dies für Ihren spezifischen Vorschlag als relevant erachten, werden Sie nachdrücklich dazu ermutigt, dies zu tun.
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Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Erhöhung der Gewinnungsraten wertvoller Rohstoffe, insbesondere kritischer Rohstoffe aus niedriggradigen oder komplexen Erzen und/oder aus mineralischen Abfällen;
- Erhebliche Steigerung der wirtschaftlichen Leistung im Sinne einer höheren Material-, Wasser-, Energie- und Kosteneffizienz und Flexibilität bei der Mineralienverarbeitung und den metallurgischen Prozessen;
- Erhebliche Verbesserung der Gesundheits-, Sicherheits- und Umweltleistung der Betriebe während des gesamten betrachteten Lebenszyklus, einschließlich einer Verringerung des Aufkommens von Abfällen, Abwässern und Emissionen und einer besseren Rückgewinnung von Ressourcen aus anfallenden Abfällen;
- Verbesserung der verantwortungsvollen Versorgung Europas mit Rohstoffen im Einklang mit den EU-Grundsätzen für nachhaltige Rohstoffe, bei denen es sich um nicht-regulatorische Grundsätze auf der Grundlage des EU-Besitzstands handelt. Sie enthalten Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Rohstoffen und deren Gewinnung und Verarbeitung in Europa in Bezug auf soziale, ökologische und wirtschaftliche Leistung. Es wird erwartet, dass die Maßnahmen zur Umsetzung des EU-Aktionsplans für kritische Rohstoffe beitragen werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollten bis zum Ende des Projekts TRL 6-7 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste nutzen, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS verwenden (andere Daten und Dienste können zusätzlich genutzt werden).
Erhöhung der Widerstandsfähigkeit der EU in den Rohstoffversorgungsketten und damit Verringerung der ernsthaften Risiken für die strategischen Vermögenswerte, die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Interessen, die Autonomie und die Sicherheit der Union, die mit der derzeitigen Abhängigkeit der EU von einigen wenigen Drittländern bei kritischen Rohstoffen verbunden sind, durch die Verbesserung der nachhaltigen und verantwortungsvollen Beschaffung von Primär- und Sekundärrohstoffen, die für den grünen und digitalen Wandel erforderlich sind, und in Übereinstimmung mit der Mitteilung (2020) 474 über die Widerstandsfähigkeit bei kritischen Rohstoffen, Die Teilnahme an diesem Thema ist auf Rechtspersonen mit Sitz in den Mitgliedstaaten, den assoziierten Ländern, den OECD-Ländern, den Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union*, dem MERCOSUR, dem CARIFORUM, der Andengemeinschaft und den Ländern, mit denen die EU strategische Partnerschaften im Rohstoffbereich geschlossen hat, beschränkt. Die Auswahl dieser Länder erfolgte unter Berücksichtigung der Entwicklung strategischer internationaler Rohstoffpartnerschaften und der Vermeidung einer Verstärkung bestehender übermäßiger Abhängigkeiten sowie der Bedeutung der Einbeziehung von Partner*innen, die sich für einen offenen Handel mit diesen Rohstoffen einsetzen. Vorschläge, die juristische Personen einbeziehen, die nicht in den Ländern ansässig sind, die unter die oben genannten Kriterien fallen, sind nicht förderfähig.
Jegliche Aktivitäten, die darauf abzielen, unterschwellige Techniken jenseits des Bewusstseins einer Person einzusetzen, Schwachstellen einer bestimmten Personengruppe auszunutzen und Systeme zur Erkennung von Emotionen zu verwenden, sind nicht förderfähig.
* Zu den "Mitgliedstaaten der Afrikanischen Union" gehören auch Länder, deren Mitgliedschaft vorübergehend ausgesetzt wurde.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in der Allgemeinen Anlage A der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 2HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 2(788kB)
Kontakt
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