Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Verwendung von erneuerbarem Wasserstoff als Rohstoff in innovativen Produktionsverfahren (Processes4Planet Partnership)
Call Nummer
HORIZON-CL4-2024-TWIN-TRANSITION-01-34
Termine
Öffnung
19.09.2023
Deadline
07.02.2024 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 20.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 8.000.000,00 und € 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projektergebnisse werden es ermöglichen, die Ziele der Processes4Planet-Partnerschaft zu erreichen, indem neue Prozesse entwickelt werden, in die erneuerbarer Wasserstoff integriert wird und die auf fossilen Rohstoffen basierende Prozesse ersetzen können, indem das volle Potenzial erneuerbarer Energiequellen genutzt wird und indem die Prozessflexibilität gewährleistet wird (in Bezug auf die operativen Ziele 1 und 2 von P4Planet).
Call-Ziele
Aus erneuerbaren Energiequellen hergestellter Wasserstoff führt bei seiner Verwendung nicht zu direkten Kohlendioxidemissionen und kann Lösungen zur Verringerung der Treibhausgasemissionen in industriellen Prozessen bieten. Wasserstoff ist daher ein wichtiger Wegbereiter für die Erreichung des Klimaneutralitätsziels für 2050. In den energieintensiven Prozessindustrien kann Wasserstoff entweder als Ausgangsstoff (Chemikalie oder Reduktionsmittel) oder als Energieträger verwendet werden. Die Integration von erneuerbarem Wasserstoff als Ausgangsstoff in neue Produktionsrouten wird in mehreren europäischen Industriesektoren zu einer erheblichen Verringerung der Treibhausgasemissionen führen.
Derzeit wird Wasserstoff vor allem in der chemischen Industrie und in Raffinerien verwendet. Zusätzlich zu den derzeitigen Verfahren werden derzeit verschiedene Produktionswege entwickelt, bei denen Wasserstoff als chemischer Rohstoff in kohlenstoffarmen Industrieprozessen eingesetzt wird. Wasserstoff könnte als Reduktionsmittel bei der Herstellung und Rückgewinnung von Metallen, bei der Optimierung von biogenem und zirkulärem Kohlenstoff oder in neuen Prozessrouten zur Herstellung von Plattformchemikalien (z. B. aus kohlenstoffhaltigen Abfällen und Nebenströmen oder Biomasse) eingesetzt werden. Die Vorschläge zu diesem Thema sollten folgende Aspekte einbeziehen:
- Entwicklung innovativer Produktionsrouten unter Verwendung von Wasserstoff als Ausgangsstoff;
- Bewertung der effizienten Integration des neuen Produktionsprozesses in die Verarbeitungslinie, einschließlich nach- und vorgelagerter Prozesse;
- Entwurf eines mit erneuerbarem Wasserstoff gekoppelten/integrierten Produktionsprozesses unter bestmöglicher Nutzung von Simulation, Modellierung und IT-Tools;
- Einbeziehung von Energieeffizienz-, technisch-ökonomischen und Lebenszyklus-Bewertungen unter Berücksichtigung der effizienten Nutzung des Wasserstoffs sowie des Werts der Nebenprodukte und der Wertschöpfungskette von der Wasserstofferzeugung über die Speicherung und Verteilung bis zur Nutzung.
Die Verwendung von Wasserstoff als Ausgangsstoff für die Herstellung von Kraftstoffen ist nicht Gegenstand dieses Themas. Vorschläge, die zu diesem Thema eingereicht werden, sollten ein Geschäftsszenario und eine Verwertungsstrategie enthalten, wie in der Einleitung zu diesem Ziel dargelegt. Gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen sowie Folgen für den Arbeitsplatz (z. B. Qualifikationen, organisatorische Veränderungen) sollten dargelegt werden.
Die Vorschläge sollten auf bestehenden Projekten aufbauen bzw. eine Zusammenarbeit mit diesen anstreben und Synergien mit anderen einschlägigen europäischen, nationalen oder regionalen Initiativen, Finanzierungsprogrammen und Plattformen entwickeln. Gegebenenfalls könnten die Vorschläge mit dem Gemeinsamen Unternehmen Clean Hydrogen in Verbindung stehen und werden ermutigt, zu den Aktivitäten der TRUST-Datenbank und der Wasserstoff-Beobachtungsstelle beizutragen und sich daran zu beteiligen.
Mit diesem Thema wird die ko-programmierte europäische Partnerschaft Processes4Planet umgesetzt.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Projekte sollen zu den folgenden Ergebnissen beitragen:
- Ermöglichung der technischen und wirtschaftlichen Durchführbarkeit innovativer Produktionsverfahren unter Verwendung von Wasserstoff als Ausgangsstoff, die im Vergleich zum derzeitigen Stand der Technik industrieller Verfahren in geeignetem Maßstab demonstriert und validiert werden;
- Ermöglichung der effizienten Nutzung und Integration von Wasserstoff als Rohstoff in innovative Industrieprozesse, auch unter Berücksichtigung von Schwankungen in der Verfügbarkeit;
- Unterstützung der verstärkten Nutzung erneuerbarer Energiequellen in Kombination mit digitalen Technologien in der Prozessindustrie, um so einen Beitrag zur Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen und deren Einfuhr zu leisten, wie im REPowerEU-Plan vorgesehen;
- Beitrag zum EU-Ziel der Klimaneutralität durch den Nachweis der Wirksamkeit der Vermeidung von Treibhausgasemissionen in dem angestrebten Prozess;
- Unterstützung der Mission Innovation 2.0 NZEID zum Thema "Netto-Null-Industrien" und deren Zielsetzung durch Netzwerk- und Verbreitungsaktivitäten.
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bei TRL 4 beginnen und bis zum Ende des Projekts TRL 6 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Die Obergrenze für einen vollständigen Antrag (Teil B) beträgt 45 Seiten.
Um einen Business Case und eine Verwertungsstrategie einzubeziehen, wird die Seitenbegrenzung in der Allgemeinen Anlage A der Allgemeinen Anlagen ausnahmsweise um 3 Seiten erweitert.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 4 Destination 1(637kB)
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren