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Call-Eckdaten
Praktiken der sozialen Innovation zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit
Förderprogramm
Europäischer Sozialfonds+
Call Nummer
ESF-2023-HOMELESS
Termine
Öffnung
14.09.2023
Deadline
14.12.2023 17:00
Förderquote
90%
Budget des Calls
€ 15.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 2.000.000,00 und € 5.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Ziel dieser Aufforderung ist die Erprobung und Bewertung innovativer Projekte und/oder politischer Maßnahmen zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit und Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt. Durch die Erprobung integrierter Ansätze zur Bekämpfung von Obdachlosigkeit, die Bereiche wie Prävention, Zugang zu Wohnraum, einschließlich wohnungsbezogener Ansätze, und unterstützende Dienstleistungen abdecken, soll ein Beitrag zur Verhinderung und Bekämpfung von Obdachlosigkeit im Einklang mit dem Grundsatz 19 der Säule und der Erklärung von Lissabon zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit geleistet werden.
Call-Ziele
Ziel ist es, den Aufbau von Kapazitäten für innovative Multi-Stakeholder-Governance-Strukturen und/oder die soziale Erprobung innovativer Formen der Dienstleistungserbringung in den Bereichen Obdachlosigkeit und Ausgrenzung im Wohnungswesen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene zu unterstützen, einschließlich neuer Formen der Zusammenarbeit mit öffentlichen Behörden. Sie sollte andere Arbeitsbereiche (z. B. Datenerfassung und gegenseitiges Lernen mit den Mitgliedstaaten) der Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit ergänzen. Ziel ist es, eine begrenzte Anzahl von Vermittlungen in möglichst vielen Mitgliedstaaten auszuwählen und zu unterstützen, die in der Lage sind:- die Kapazitäten und das Wissen einer großen Zahl lokaler, regionaler und nationaler Akteure aufzubauen, u. a. durch die Schaffung formeller und informeller Netze in den von der Aufforderung abgedeckten Bereichen,- die soziale Erprobung und die Bewertung innovativer Praktiken im Bereich der Obdachlosigkeit und der Ausgrenzung von Wohnraum zu fördern.
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Erwartete Ergebnisse
- Es werden neue Formen der Dienstleistungserbringung eingeführt und erprobt, um ein besseres Umfeld für Obdachlose zu schaffen;
- Verbesserte Kapazitäten und Kenntnisse zur Verhinderung und Bekämpfung von Obdachlosigkeit;
- Verstärkte Unterstützung für die vollständige Umsetzung des Grundsatzes 19 der sozialen Säule und der Erklärung von Lissabon zur Europäischen Plattform zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit;
- Verstärkte Zusammenarbeit zwischen den Stakeholdern, die im Bereich der Obdachlosigkeit tätig sind.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Montenegro (Црна Гора), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, EU-Einrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Anträge können von einem einzelnen Antragsteller oder von einem Konsortium eingereicht werden.
- Wenn es sich um einen einzigen Antragsteller handelt: eine Dachorganisation der Zivilgesellschaft, ein Netzwerk von lokalen und regionalen Behörden und/oder Anbietern von Sozialdienstleistungen auf europäischer Ebene (die mindestens 14 förderfähige Länder abdecken), eine internationale Organisation oder eine internationale Finanzinstitution, einschließlich multilateraler Entwicklungsbanken. Sie muss im Bereich der Aufforderung tätig sein (Teil des satzungsmäßigen Ziels).
- Wenn es sich um ein Konsortium handelt: Der federführende Antragsteller muss entweder eine der oben genannten Organisationen oder eine Organisation der Zivilgesellschaft, eine lokale oder regionale Behörde, ein Anbieter sozialer Dienstleistungen oder eine nationale Entwicklungsbank auf nationaler Ebene sein. Zu den Mitantragstellern können Forschungszentren/Institute und (private und öffentliche) Hochschuleinrichtungen gehören. Im Falle eines federführenden Antragstellers auf nationaler Ebene sollten mindestens zwei Mitantragsteller aus zwei anderen förderfähigen Ländern stammen. Die Mehrheit der Antragsteller muss auf dem Gebiet der Aufforderung tätig sein (Teil des satzungsgemäßen Ziels).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem ESF+ assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- gemeinnützige Organisationen (privat oder öffentlich), öffentliche Behörden (national, regional, lokal), internationale Organisationen, Universitäten, Bildungseinrichtungen, Forschungszentren oder Unternehmen sein
Besondere Fälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt). Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Sozialpartnerorganisationen - Dazu gehören insbesondere die europäischen Sozialpartnerorganisationen, die gemäß Artikel 154 AEUV konsultiert werden (siehe Liste der konsultierten Organisationen), sowie andere Sozialpartnerorganisationen auf europäischer Ebene, die nicht in dieser Liste aufgeführt sind, die aber beispielsweise an der Vorbereitung und Einleitung des europäischen sozialen Dialogs auf sektoraler Ebene beteiligt sind. Sozialpartnerorganisationen ohne Rechtspersönlichkeit sind förderfähig, sofern die Bedingungen für Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit (siehe oben) erfüllt sind.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe Liste oben), können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Zuschüsse unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung des Zuschusses abgeschlossen werden (mit rückwirkender Kraft, falls im Abkommen vorgesehen).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator: nicht anwendbar
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres
- Liste früherer Projekte in den letzten 3 Jahren, die mit dem Thema der Aufforderung in Zusammenhang stehen (Vorlage in Teil B verfügbar)
Die Vorschläge sind auf maximal 40 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewertenden werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
ESF 2023 - Combat homelessness - Call documentESF 2023 - Combat homelessness - Call document(763kB)
Kontakt
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