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Call-Eckdaten
Annäherung und sozialwirtschaftliches industrielles Ökosystem: Förderung des digitalen Wandels von Unternehmen und KMU der Sozialwirtschaft
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-COSME-2023-SEED-01
Termine
Öffnung
14.09.2023
Deadline
21.11.2023 17:00
Förderquote
90 %
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 900.000,00 und € 1.300.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aufforderung wird transnationale Partnerschaften unterstützen, um die digitalen Kapazitäten der Akteure im industriellen Ökosystem der Nachbarschafts- und Sozialwirtschaft zu stärken.
Call-Ziele
Ziel ist es, Unternehmen der Sozialwirtschaft in die Lage zu versetzen, digitale Herausforderungen in Chancen zu verwandeln und einen fairen und integrativen digitalen Wandel zu gewährleisten. Dabei soll die Aufforderung auch die Fähigkeit der sozialwirtschaftlichen Organisationen stärken, Mitglieder, Kunden und Stakeholder bei ihrem digitalen Wandel zu unterstützen. Die Digitalisierung kann erhebliche Vorteile bieten, aber viele sozialwirtschaftliche Einrichtungen sehen sich noch immer mit Hindernissen bei der Digitalisierung ihrer Produktionsprozesse, Dienstleistungen und Wirkungsmodelle konfrontiert. Diese Hindernisse hängen vor allem mit den digitalen Fähigkeiten, dem Know-how, dem Zugang zu Technologien, den Kapazitäten für die Datenverwaltung und einem günstigen Umfeld für digitale Geschäftsmodelle zusammen, die in der Sozialwirtschaft verwurzelt sind. Diese Aufforderung bietet auch die Möglichkeit, digitale soziale Innovation (DSI) als Mittel zur Beschleunigung der sozialen, ökologischen und kollektiven Wirkung von Akteuren der Sozialwirtschaft zu fördern.
Die Aufforderung unterstützt die Umsetzung des Transition Pathway for proximity and social economy. Die Anträge müssen mindestens einen der sieben Aktionsbereiche des digitalen Kapitels des Übergangspfads betreffen:
1. Neue Geschäftsmodelle - die Plattformökonomie
2. Datenmündigkeit und datengesteuerte Geschäftsmodelle
3. Öffentliche und private Technologiepartnerschaften und Unterstützung
4. Gemeinsame Nutzung von Daten, Datenmanagement und Verhaltenskodex
5. Unterstützung von digitaler sozialer Innovation und "Tech for Good"-Unternehmertum
6. Zugang zur Technologie
7. Förderung der digitalen Kompetenzen von - und in der Sozialwirtschaft
Die Ziele der Aktion sollten durch Kartierung, Schulung, Coaching, Kapazitätsaufbau, Peer-Learning, Sensibilisierungsveranstaltungen und andere Aktivitäten im Einklang mit den Hauptzielen der Aufforderung erreicht werden.
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Erwartete Ergebnisse
Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zielt auf die folgenden Ergebnisse ab:
- Erhöhung des Anteils an digital qualifizierten Arbeitskräften in den KMU der Sozialwirtschaft.
- Erhöhtes Know-how darüber, wie die Digitalisierung die organisatorische Effizienz und Professionalisierung unterstützen kann.
- Verbesserte Kenntnisse und Kapazitäten in Bezug auf die Digitalisierung innerhalb der "unterstützenden Organisationen", die KMU in der Sozialwirtschaft unterstützen.
- Verstärkte Nutzung neuer Technologien und digitaler Werkzeuge in KMU der Sozialwirtschaft sowie insgesamt größere digitale Reife von Organisationen der Sozialwirtschaft.
- Verbesserte Kapazitäten für digitale soziale Innovation (DSI) in lokalen, regionalen und nationalen sozialwirtschaftlichen Ökosystemen.
- Mehr Technologiepartnerschaften (physisch oder digital), die Technologie zugänglich, erschwinglich und anpassbar machen, durch gemeinsame Modelle, die die Entwicklung von Tech for Good unterstützen.
Ein lebendiges und vielfältiges Ökosystem von Sozialunternehmen, die sozialwirtschaftliche Modelle übernehmen, die durch digitale Netzwerke und Technologien ermöglicht werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- Mindestens sechs unabhängige Einrichtungen aus mindestens drei verschiedenen förderfähigen Ländern;
- mindestens eine sozialwirtschaftliche "Förderorganisation" (Vermittler) pro teilnehmendem Land, die an dem Konsortium beteiligt ist; die Organisation kann auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sein
- mindestens eine und höchstens zwei Unterstützungsorganisationen, die auf EU-Ebene tätig sind und sozialwirtschaftliche Einrichtungen vertreten (z. B. sektorale Mitgliedsverbände, Vereinigungen oder Netzwerke).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Ländern:
- aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- Ukraine, wie im Abschnitt Förderkriterien des SMP-Arbeitsprogramms 2023, Anhang 2, festgelegt.
- eine sozialwirtschaftliche "Ermöglichungsorganisation" (Vermittler) sein; die Organisation kann auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene tätig sein oder
- Unterstützungsorganisationen sein, die auf EU-Ebene tätig sind und sozialwirtschaftliche Einrichtungen vertreten (z. B. sektorale Mitgliedsverbände, Vereinigungen oder Netzwerke).
Darüber hinaus werden die folgenden Arten von Einrichtungen ermutigt, sich als Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) an den Konsortien zu beteiligen:
- Behörden oder im Namen einer Behörde handelnde Organisationen, die für die Bereiche Sozialwirtschaft, Wirtschaft, Industrie, Unternehmensförderung, Inkubation, EU-Finanzierungsmöglichkeiten, nachhaltige Finanzierung, Impact Investing oder verwandte Bereiche zuständig oder in diesen Bereichen tätig sind;
- Non-Profit-Organisationen, Nichtregierungsorganisationen und private Organisationen, die auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene als sozialwirtschaftliche Vereinigungen, Verbände, Finanzinstitute, Impact-Investoren, Unternehmensinkubatoren und -beschleuniger, Zentren zur Unternehmensförderung, Innovationszentren, Handelskammern, Beratungsunternehmen, die Nachhaltigkeits- und Finanzierungsberatungsdienste anbieten;
- Anbieter von IT- und Technologiedienstleistungen und -unterstützung;
- Fachwissen, Wissenszentren, Denkfabriken und Forschungseinrichtungen in den Bereichen digitale Ausbildung, digitale soziale Innovation, digitale integrative Dienstleistungen, Technologie für den guten Zweck, soziale Technologie, digitale Gemeingüter, sozialwirtschaftliche Plattformen, KI für den guten Zweck, unterstützende Technologien usw.
- private und gewinnorientierte Einrichtungen, einschließlich KMU der Sozialwirtschaft, herkömmliche KMU und größere Unternehmen sowie Finanzinstitute;
- andere relevante Organisationen.
weitere Förderkriterien
Maximal 20 % des gesamten Zuschussbetrags können an sozialwirtschaftliche KMU oder sozialwirtschaftliche (zwischengeschaltete) Organisationen vergeben werden, um deren Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten für die Teilnahme an vom Konsortium organisierten Aktivitäten zur Unterstützung ihrer größeren Widerstandsfähigkeit und digitalen Transformation finanziell zu unterstützen.
WICHTIG: Die finanzielle Unterstützung für Dritte kann nicht durch direkt vom Konsortium angebotene Dienstleistungen erfolgen. Die finanzielle Unterstützung für Dritte muss über das Konsortium abgewickelt werden:
- Finanzielle Unterstützung (ein Beitrag), der in Form eines Pauschalbetrags direkt an den Dritten gezahlt wird, der für die Teilnahme an den oben aufgeführten förderfähigen Aktivitäten (wie Schulungen, Job-Shadowing, Peer-Learning und Coaching-Sitzungen, Workshops, Studienbesuche, Matchmaking, Veranstaltungen zum Wissensaustausch usw.) ausgewählt wurde, für Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten. Bei der Auswahl von Dritten für solche Aktivitäten müssen objektive Kriterien und transparente Auswahlverfahren gewährleistet sein, und die transnationale und grenzüberschreitende Zusammenarbeit muss gefördert werden. Bei Reisen sollten nach Möglichkeit umweltfreundlichere Verkehrsmittel bevorzugt werden. Die finanzielle Unterstützung für Dritte ist nur dann förderfähig, wenn die Veranstaltung (z. B. Schulungen, Job Shadowing, Peer-Learning und Coaching, Workshops, Studienbesuche, Matchmaking, Veranstaltungen zum Wissensaustausch usw.) in einer Entfernung von mehr als 20 Kilometern vom Sitz der ausgewählten Organisation organisiert wird und wenn der Teilnehmer am gesamten Programm der Aktivität teilgenommen hat.
Aus den Vorschlägen muss Folgendes klar hervorgehen
- die Ziele der Unterstützung,
- die Bedingungen für die Teilnahme,
- die zu erzielenden Ergebnisse,
- die Gründe, warum eine finanzielle Unterstützung Dritter erforderlich ist und wie sie verwaltet wird.
- eine feste und erschöpfende Liste der verschiedenen Arten von Aktivitäten, für die ein Dritter eine finanzielle Unterstützung erhalten kann,
- die Definition der Personen oder Personenkategorien, die eine finanzielle Unterstützung erhalten können (der Dritte),
- die Kriterien für die Gewährung der finanziellen Unterstützung,
- die Kriterien für die Berechnung des genauen Betrags der finanziellen Unterstützung (d. h. der Pauschalbeträge),
- der Höchstbetrag, der jedem Dritten gezahlt werden kann (er darf 60 000 EUR pro Dritten nicht übersteigen, es sei denn, es ist ein höherer Betrag erforderlich, weil das Ziel der Aktion sonst nicht oder nur unter übermäßigen Schwierigkeiten erreicht werden könnte, und dies wird im Antragsformular ordnungsgemäß begründet), und die Kriterien für seine Festlegung.
Die Kosten für die finanzielle Unterstützung von Dritten werden zu 100 % erstattet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle/Kalkulator (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar; Tpl_Detailed Budget Table (SMP COSME GFS 90))
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Anhang 5 zu Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit (verfügbar auf der EISMEA-Seite hier).
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewertenden werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
SMP-COSME 2023 call documentSMP-COSME 2023 call document(657kB)
Kontakt
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