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Call-Eckdaten
Demonstration von nachhaltigen Wellenenergieparks
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D3-01-08
Termine
Öffnung
12.09.2023
Deadline
16.01.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 38.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 18.000.000,00 und € 20.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Von den Projekten wird erwartet, dass sie einen Wellenkraftwerkspark mit einer Mindestkapazität von 2 MW errichten und den Park während der Projektlaufzeit mindestens zwei Jahre lang betreiben.
Call-Ziele
Die Demonstration nachhaltiger Wellenenergie-Pilotfarmen (mindestens 2,0 MW installierte Leistung und mindestens 4 Geräte) unter vollen Betriebsbedingungen über einen längeren Zeitraum ist für den Fortschritt dieses Sektors von wesentlicher Bedeutung. Auf diese Weise kann die Lücke zwischen der Technologieentwicklung und der Marktentwicklung überbrückt werden, während gleichzeitig die Kosten gesenkt, die Risiken verringert und Investoren für künftige kommerzielle Projekte gewonnen werden. Die Parks sollten aus mehreren Anlagen desselben Typs bestehen.
Die Wellenenergieparks müssen an das Stromnetz angeschlossen werden. Um sich auf die Technologien mit den größten Erfolgschancen zu konzentrieren, wird erwartet, dass das einzelne Wellenenergiegerät, das in der Anlage eingesetzt werden soll, zuvor in vollem Umfang zufriedenstellend demonstriert wurde, wobei nur begrenzte Änderungen vorgenommen werden, um die gewonnenen Erkenntnisse zu berücksichtigen. Jegliche Änderungen am Wellenenergiegerät können schrittweise erfolgen, sollten aber keine grundlegenden Änderungen an der Konstruktion oder Zusammensetzung des Geräts beinhalten. Die Innovationskomponente sollte sich hauptsächlich auf die Systeme der Pilotfarm und die unterstützenden industriellen Fertigungsaktivitäten beziehen, die eine kostengünstige und leistungsstarke Pilotfarm ermöglichen. Wo dies der Fall ist, können Stage-Gate-Verfahren dazu beitragen, dass dieser Ansatz verfolgt wird.
Es wird erwartet, dass im Rahmen des Projekts ein Wellenenergiepark mit einer Mindestkapazität von 2 MW errichtet und während der Projektlaufzeit mindestens zwei Jahre lang betrieben wird. Nach dem Projekt wird erwartet, dass die Anlage mindestens 8 Jahre lang weiter betrieben wird. Das Projekt sollte ein wirksames Betriebs- und Wartungsprogramm entwickeln und durchführen.
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie sowohl für die unterstützende Infrastruktur für die Farm als auch für die einzelnen Geräte selbst alle folgenden Punkte berücksichtigen
- Industriedesign und Herstellungsverfahren einschließlich des Aufbaus einer industriellen Lieferkette, Kreislauffähigkeit von (kritischen) Rohstoffen, Nachhaltigkeit, Skalierbarkeit, Installationsmethoden, Transport, Betrieb und Wartung, Lieferketten und die damit verbundenen digitalen Infrastrukturen.
- Die Projekte müssen die Technologien auf See demonstrieren und dabei die bestehenden Umweltvorschriften einhalten. Zum Schutz von Lebensräumen und Arten sollten die erforderlichen Abhilfemaßnahmen integriert werden. Legen Sie einen Umweltüberwachungsplan vor, der während der Demonstrationsmaßnahme umgesetzt werden soll. Die Umweltüberwachungsdaten sollten Open Source sein und mit EMODNET und der IEA OES Umweltaufgabe geteilt werden.
Das Projekt muss einen klaren "Go/No-Go"-Moment vor dem Eintritt in die Errichtungsphase beinhalten. Vor diesem "Go/No-Go"-Moment muss das Projekt die detaillierten technischen Pläne, eine technisch-wirtschaftliche Bewertung einschließlich der wichtigsten Leistungsindikatoren auf der Grundlage international anerkannter Messgrößen, einen vollständigen Umsetzungsplan und alle erforderlichen Genehmigungen für die Einführung des Projekts vorlegen. Der Projektvorschlag muss einen klaren und überzeugenden Weg zur Erlangung der erforderlichen Genehmigungen für die Demonstrationsmaßnahmen aufzeigen und einen angemessenen Zeitrahmen für deren Erreichung vorsehen. Von dem Projekt wird auch erwartet, dass es aufzeigt, wie es einen finanziellen Abschluss für die gesamte Aktion erreichen will. Zu diesem Zweck kann die Nutzung anderer EU-, nationaler oder regionaler Unterstützungsmechanismen in Betracht gezogen werden. Unabhängige Experten werden alle Ergebnisse bewerten und bei der Entscheidung für oder gegen das Projekt beraten.
Die Nutzungspläne sollten vorläufige Pläne für die Skalierbarkeit, Kommerzialisierung und Einführung (Durchführbarkeitsstudie, Geschäftsplan, Finanzmodell) enthalten, in denen die möglichen Finanzierungsquellen (insbesondere der Innovationsfonds) angegeben werden.
Es sollten Daten von den Pilotstrukturen gesammelt werden, um die Leistung und das Verhalten der Struktur sowie die Umgebungsbedingungen zu verstehen, um das Konzept zu optimieren und die Umweltauswirkungen der Wellenenergiegewinnung zu verstehen.
Von den ausgewählten Projekten wird erwartet, dass sie einen Beitrag zur BRIDGE-Initiative leisten, sich aktiv an deren Aktivitäten beteiligen und bis zu 2 % ihres Budgets für diesen Zweck bereitstellen. Zusätzliche Beiträge zur "Alliance for Internet of Things Innovation" (AIOTI) und zu anderen relevanten Aktivitäten (z. B. Cluster digitaler Projekte und Koordinierungsmaßnahmen) können gegebenenfalls in Betracht gezogen werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden Ziele beitragen werden:
- Verringerung des Risikos bei der Entwicklung von Wellenenergietechnologien und bessere Finanzierbarkeit/Versicherbarkeit der Wellenenergie.
- Erhöhte Verfügbarkeit und verbessertes Marktvertrauen in die Technologie.
- Verbesserte Kenntnisse über die positiven und negativen Auswirkungen der Meeresenergie auf die Umwelt und im Falle negativer Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und Arten Vorschläge für notwendige Abhilfemaßnahmen.
- Öffentlich zugängliche Daten, die von der Demonstrations-/Pilotanlage einschließlich der Unterstützungsstruktur gesammelt wurden.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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