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Call-Eckdaten
KI-Test- und Versuchsanlage (TEF) für den Energiesektor - Technologie auf den Markt bringen
Call Nummer
HORIZON-CL5-2024-D3-01-11
Termine
Öffnung
12.09.2023
Deadline
16.01.2024 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 16.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
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Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Energy AI TEF zielt darauf ab, KI-basierte Technologien und Lösungen zu testen, die bereits in den Labors erprobt wurden und nun in betrieblichen Umgebungen getestet werden müssen.
Call-Ziele
Die TEF ist eine technologische Infrastruktur, die über spezifisches Fachwissen und Erfahrung mit Tests unter realen Bedingungen im Energiesektor verfügt. Sie sollten auf bestehenden Infrastrukturen und Einrichtungen aufbauen.
TEF sollten zu gemeinsamen Ressourcen werden, die allen Akteur*innen offen stehen, insbesondere den Endnutzenden, die eng einbezogen werden sollten. TEFs sollen Technologieanbietende unterstützen, aber wir erwarten auch, dass TEFs die Endnutzenden der Technologien einbeziehen, um eine gemeinsame Entwicklung zu gewährleisten (insbesondere können die Endnutzenden an der Definition von Testszenarien, Protokollen und Messgrößen beteiligt werden).
Die TEF kann dann die Lücke zwischen Labor und Markt schließen, die durch den Mangel an eingehenden Tests von KI-Technologien in der realen Umgebung entsteht, um sie vor dem Einsatz vollständig zu validieren.
Das Energy AI TEF wird darauf abzielen, KI-basierte Technologien und Lösungen zu testen, die bereits in den Labors erprobt wurden und nun in betrieblichen Umgebungen getestet werden müssen.
Das Energie-KI-TEF wird darauf abzielen, den Einsatz von KI-basierten Lösungen für ein grüneres, intelligenteres, widerstandsfähigeres und flexibleres Energiesystem zu optimieren. So kann beispielsweise untersucht werden, wie Stromnetze auf Stimuli oder Schocks reagieren (z. B. Integration erneuerbarer Energien, Cyberangriffe, Entwicklung von Mikronetzen), wobei digitale Zwillinge des Stromnetzes auf lokaler Ebene genutzt werden. Energie-KI-TEF können auch auf die Optimierung von Verteilungsnetzen abzielen, indem sie sowohl die (dezentrale) Angebots- als auch die Nachfrageseite einbeziehen und Energiedaten aus Gebäuden, lokalen Speichern, erneuerbaren Energien und Elektrofahrzeugen berücksichtigen.
TEFs können auch regulatorische Sandkästen unterstützen, indem sie einen Dialog mit den zuständigen nationalen Behörden für überwachte Tests und Experimente unter realen oder realitätsnahen Bedingungen einrichten.
Die TEF kann auch die Entwicklung neuer Standards und Ontologien für KI-Software für den Energiesektor und einen gemeinsamen Interoperabilitätsrahmen unterstützen.
Der TEF für KI im Energiesektor sollte den Regionen einen weiteren Impuls geben, um Finanzmittel für die Modernisierung ihrer Einrichtungen zu erhalten und innovative Stakeholder für die Zusammenarbeit mit ihren eigenen Vorreiter*innen zu gewinnen. Darüber hinaus wird die TEF zu einer vertrauenswürdigeren KI made in Europe beitragen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen werden:
- Groß angelegte Referenz-Test- und Experimentiereinrichtungen (TEFs) werden eine Kombination aus physischen und virtuellen Einrichtungen bieten, in denen Technologieanbieter Unterstützung erhalten, um ihre neuesten KI-basierten Software- und Hardware-Technologien in betrieblichen Umgebungen zu testen.
- Dies umfasst die Unterstützung für die vollständige Integration, Erprobung und Erprobung der neuesten KI-basierten Technologien zur Lösung von Problemen/Verbesserung von Lösungen im Energiesektor, sowohl auf nationaler als auch auf lokaler Ebene, einschließlich Validierung und Demonstration.
- Das TEF steht allen Standorten in Europa offen und ist mit der richtigen Ausrüstung ausgestattet (Infrastruktur, Rechnerkapazität und neueste KI-Innovationen).
- Die TEF ist eine "langfristige Investition". Es sollte ein Geschäftsmodell geben, das die Selbsttragfähigkeit garantiert.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Neuseeland (Aotearoa), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 6-8 erreichen.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Ortungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 5, Destination 3(1159kB)
Kontakt
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