Filter Fördermittelsuche
Call Navigation
Deadline abgelaufen
Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
EUPA4BiH - Polizeihilfe der Europäischen Union für Bosnien und Herzegowina
Förderprogramm
Instrument zur Heranführungshilfe
Call Nummer
EuropeAid/178815/DD/ACT/BA
Termine
Öffnung
17.07.2023
Deadline
20.10.2023 10:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
10.08.2023
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 10.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 10.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das allgemeine Ziel dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist die Verbesserung der Sicherheit der Bürger*innen in Bosnien und Herzegowina.
Call-Ziele
Das/die spezifische(n) Ziel(e) dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen ist/sind:
- Steigerung der Effizienz der Einrichtungen, die an der Bekämpfung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, Korruption, Drogen, Geldwäsche, Cyberkriminalität, Menschenhandel, Terrorismus, Radikalisierung, gewalttätigem Extremismus und Korruption beteiligt sind, und Gewährleistung einer besseren Interoperabilität der Einrichtungen,
- Weitere Verbesserung der Datenerhebung und des Datenaustauschs sowie des Datenschutzes gemäß den in der EU geltenden Standards und bewährten Verfahren,
- Verbesserung der Governance-Standards, Verankerung von Stabilität und Fortschritten auf dem Weg zur EU-Mitgliedschaft, bessere Erkennung von und Reaktion auf Bedrohungen sowie Stärkung der Kapazitäten zur Verhütung und Bekämpfung von Straftaten.
Die Prioritäten dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen sind:
- Aufbau einer kompatiblen Infrastruktur für die Verbrechensbekämpfung auf allen Ebenen, um eine wirksame Zusammenarbeit in Strafsachen zwischen den Gerichtsbarkeiten von BiH zu fördern;
- Ausbau der Kapazitäten der Strafverfolgungsbehörden zur wirksamen Verhütung und Bekämpfung von grenzüberschreitender organisierter Kriminalität, Korruption, Terrorismus, Geldwäsche, Drogen, Cyberkriminalität, Radikalisierung und gewalttätigem Extremismus in Bosnien und Herzegowina;
- Angleichung an europäische Standards und Verbesserung der Polizeigesetze und -verordnungen, der Standardarbeitsanweisungen (SOPs), der Regelwerke (BoR), der Leitlinien, der Absichtserklärungen (MoUs) und anderer erforderlicher Rechtsdokumente, um die Rechtsgrundlage für eine bessere und effektivere Nutzung der Polizeikapazitäten zu schaffen;
- Förderung eines besseren Einsatzes von Sonderermittlungsmaßnahmen (SIM) im Einklang mit den bewährten Praktiken und Standards der EU sowie von gemeinsamen Ermittlungsteams;
- Verbesserung einer wirksamen internen und internationalen Koordinierung, Zusammenarbeit und eines wirksamen Informationsaustauschs;
- Unterstützung der Entwicklung der Kapazitäten des Landes im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten und Angleichung an den EU-Besitzstand in diesem Bereich;
- Bereitstellung wirksamer rechtlicher und ermittlungstechnischer Instrumente für die Strafverfolgungsbehörden und Staatsanwälte zur rechtzeitigen Ermittlung, strafrechtlichen Verfolgung und Ahndung schwerer Straftaten sowie zur Durchführung proaktiver Ermittlungen;
- Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden bei der Entwicklung und Umsetzung von menschenrechtsbasierten Konzepten für die Polizeiarbeit, die in vollem Einklang mit den EU-Standards stehen;
- Unterstützung der Behörden beim Nachweis von Fortschritten in Bezug auf proaktive Ermittlungen, bestätigte Anklagen, Strafverfolgungen und rechtskräftige Verurteilungen gegen organisierte Kriminalität und Korruption, auch auf hoher Ebene.
weiterlesen
Erwartete Ergebnisse
Die Maßnahme soll durch einen sektorübergreifenden Ansatz umgesetzt werden. Die nachstehenden, als Richtschnur dienenden subsektoralen Komponenten (die von sektorspezifischen Experten geleitet werden) sind bereits festgelegt:
Komponente 1: Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten/schweren Kriminalität, des Menschenhandels, des Drogenhandels, der Korruption und der Cyberkriminalität. Mit dieser Komponente soll sichergestellt werden, dass der erforderliche politische Rahmen vorhanden ist, indem die Umsetzung der sektoralen Strategien unterstützt wird, um die Wirkung zu verstärken und volle Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Die einschlägigen sektoralen Strategien müssen von einem realistischen Budget und entsprechenden Aktionsplänen begleitet werden, die anhand konkreter, messbarer Indikatoren überwacht werden und über die Bericht erstattet wird. Der Koordinierungsmechanismus wird im Rahmen dieser Komponente erleichtert.
Außerdem muss ein effizienter Mechanismus zur Überwachung der Kapitel 23 und 24 eingerichtet werden, an dem die zuständigen Behörden beteiligt sind.
Komponente 2: Prävention und Bekämpfung von Terrorismus, P/CVE, Cyberkriminalität
Komponente 3: Verhütung und Bekämpfung von Finanzkriminalität und Geldwäsche
Komponente 4: Unterstützung bei der Verbesserung der effektiven Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden und mit Staatsanwälten/Staatsanwältinnen und Richter*innen
Komponente 5: Verstärkung der externen Zusammenarbeit und Koordinierung, des Informationsaustauschs sowie der internationalen Zusammenarbeit und Koordinierung mit EUROPOL und Interpol
Komponente 6: Unterstützung bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften im Einklang mit dem EU-Besitzstand, europäischen Standards und bewährten Praktiken (Verbesserung der jeweiligen Verordnungen und Polizeigesetze, SOPs, BoR, Leitlinien, MoUs und anderer erforderlicher Rechtsdokumente, einschließlich des Bereichs des Schutzes personenbezogener Daten)
Komponente 7: Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden beim Nachweis von Fortschritten in Bezug auf proaktive Ermittlungen, bestätigte Anklagen, Strafverfolgungen und rechtskräftige Verurteilungen gegen organisierte Kriminalität und Korruption, auch auf hoher Ebene
Komponente 8: Verbesserung der Grenzsicherheit und Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität
Komponente 9: Ergänzende Hilfe bei der Beschaffung der erforderlichen Ausrüstung zur Unterstützung eines besseren Einsatzes von Sonderermittlungsmaßnahmen (SIMs), effektiven Ermittlungen, kriminaltechnischen Kapazitäten und spezieller IT-Ausrüstung, die die Kapazität der LEAs und die weitere Stärkung der Datensicherheit und des Datenaustauschs verbessern wird.
Die Finanzhilfevereinbarung EUPA4BiH sieht in begrenztem Umfang die Vergabe von Unteraufträgen (maximal 10 % der Gesamtkosten der Maßnahme) für Lieferungen/Ausrüstungen vor, die für die zuständigen Strafverfolgungsbehörden und spezielle Behörden erforderlich sind, um ihre professionelle Leistung im Hinblick auf die proaktive Bekämpfung der schweren und organisierten Kriminalität zu steigern.
Komponente 10: Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit für die Bürger*innen von BiH / Sichtbarkeit der EU gemäß den Leitlinien 2.1.3
weiterlesen
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
EU-Einrichtung, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für einen Zuschuss in Frage zu kommen, muss der Hauptantragsteller:
- eine juristische Person sein,
- eine öffentliche Einrichtung eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder des Vereinigten Königreichs oder eine von diesen beauftragte Stelle sein, die mit der Durchführung von für die Aufforderung relevanten Aktivitäten betraut ist
- unmittelbar für die Vorbereitung und Verwaltung der Maßnahme zusammen mit dem/den Mitantragsteller(n) und der/den verbundenen Einrichtung(en) verantwortlich sein und nicht als Vermittler fungieren
Der federführende Antragsteller kann allein oder mit dem/den Mitantragsteller(n) wie nachstehend beschrieben handeln.
Mitantragsteller müssen die für den federführenden Antragsteller selbst geltenden Zulassungskriterien erfüllen.
Die folgenden Einrichtungen können als Mitantragsteller auftreten: einschlägige dezentrale EU-Agenturen (von den EU-Organen getrennte Einrichtungen - separate Rechtspersonen, die zur Erfüllung spezifischer Aufgaben im Rahmen des EU-Rechts eingerichtet wurden), wie z. B. die Agentur der Europäischen Union für die Aus- und Fortbildung von Strafverfolgungsbeamten (CEPOL), die Europäische Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD), die Agentur der Europäischen Union für Cybersicherheit (ENISA), das Europäische Polizeiamt (Europol) und die Agentur der Europäischen Union für die Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), jedoch nicht ausschließlich.
Der federführende Antragsteller und sein(e) Mitantragsteller können mit einer oder mehreren verbundenen Einrichtungen zusammenarbeiten. Nur Einrichtungen, die eine strukturelle Verbindung mit den Antragstellern (d. h. dem federführenden Antragsteller oder einem Mitantragsteller) haben, insbesondere eine rechtliche oder kapitalmäßige Verbindung.
weitere Förderkriterien
Die Aktion wird im Rahmen eines Finanzhilfevertrags mit den EU-Mitgliedstaaten durchgeführt und umfasst die Bereitstellung eines/einer Teamleiters/Teamleiterin und mindestens vier Langzeitexpert*innnen (Kernteam), die für die wichtigsten Teilbereiche zuständig sein werden. Das Kernteam wird während der gesamten Dauer der Maßnahme in Sarajewo stationiert sein und durch die Unterstützung von Kurzzeitexpert*innen ergänzt werden. Die Teamleitung ist durch Beifügung des Lebenslaufs in der Beschreibung der Aktion zu benennen.
Die Maßnahmen müssen in dem folgenden Land stattfinden: Bosnien und Herzegowina (BiH). Spezifische Aktivitäten, die für die Aktion relevant sind, wie z. B. spezielle Schulungen/Studienbesuche, können mit Genehmigung des zuständigen EU-Programmmanagers auch außerhalb des Landes stattfinden.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 48 und 60 Monate
Zusätzliche Informationen
Der federführende Antragsteller darf nicht mehr als einen Antrag im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Der federführende Antragsteller darf nicht gleichzeitig Mitantragsteller oder eine verbundene Einrichtung in einem anderen Antrag sein. Ein Mitantragsteller/verbundene Einrichtung darf nicht mehr als einen Antrag im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen einreichen. Die Mitantragsteller/verbundenen Unternehmen dürfen nicht gleichzeitig Hauptantragsteller oder verbundenes Unternehmen in einem anderen Antrag sein.
Um sich für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zu bewerben, müssen Hauptantragsteller:
- Informationen über die an der Maßnahme beteiligten Organisationen vorlegen. Zu diesem Zweck sollten sich Hauptantragsteller, Mitantragsteller und verbundene Einrichtungen in PADOR registrieren. Bitte beachten Sie, dass die Registrierung dieser Daten in PADOR für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen obligatorisch ist. Es wird dringend empfohlen, sich rechtzeitig in PADOR zu registrieren und nicht bis zur letzten Minute vor Ablauf der Frist mit der Einreichung des Antrags zu warten.
- Ihren Antrag in PROSPECT einreichen.
Die Anträge müssen gemäß den Anweisungen in der Konzeptbeschreibung und den vollständigen Anträgen im Antragsformular für Finanzhilfen im Anhang zu diesen Leitlinien (Anhang A) eingereicht werden. Die Hauptantragsteller sollten sich strikt an das Format des Antragsformulars halten und die Absätze und Seiten in der richtigen Reihenfolge ausfüllen.
Die Antragsteller müssen ihren Antrag in englischer Sprache stellen.
Es handelt sich um eine offene Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen, bei der alle Unterlagen zusammen eingereicht werden (Konzeptbeschreibung und vollständiger Antrag).
Call-Dokumente
Kontakt
Um mehr Informationen zu diesem Call zu sehen, können Sie sich hier kostenlos registrieren
oder mit einem bestehenden Account anmelden.
Anmelden
Jetzt Registrieren