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Call-Eckdaten
Europäische AgriFood Sustainability Cluster Partnerschaften
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-COSME-2023-AGRICLUSTER
Termine
Öffnung
18.07.2023
Deadline
28.09.2023 17:00
Förderquote
90-100%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die "European Agrifood Sustainability Cluster Partnerships" werden die Umsetzung des "Agrifood Code of Conduct on Responsible Food Business and Marketing Practices" (Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Geschäfts- und Vermarktungspraktiken im Lebensmittelbereich) durch die KMU unterstützen und den Übergang zur Nachhaltigkeit im gesamten Ökosystem der EU-Agrarwirtschaft fördern.
Call-Ziele
Ziel ist es, sowohl vorbereitende als auch umsetzende Maßnahmen für die Einrichtung und Entwicklung neuer "Europäischer Agrar- und Lebensmittel-Nachhaltigkeits-Cluster-Partnerschaften" zu unterstützen, die die Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für verantwortungsvolle Geschäfts- und Vermarktungspraktiken im Lebensmittelbereich durch KMU und die Einführung ressourceneffizienter Technologien zur Begrenzung der Lebensmittelinflation fördern:
1. Die Partnerschaften werden die Entwicklung neuer Agrar- und Lebensmittel-Cluster-Organisationen in EU-Regionen unterstützen, in denen noch keine auf der europäischen Cluster-Kooperationsplattform registriert sind, und zwar in Zusammenarbeit mit lokalen Organisationen zur Unternehmensförderung, um die Ressourceneffizienz zu verbessern und den Übergang zur Nachhaltigkeit von KMU in diesen anderen Regionen zu unterstützen.
2. Die Partnerschaften entwickeln eine gemeinsame strategische Agenda und einen Fahrplan mit Leistungsindikatoren für die Umsetzung des EU-Verhaltenskodex für verantwortungsbewusste Geschäfts- und Vermarktungspraktiken im Lebensmittelbereich und insbesondere für die Einführung ressourceneffizienter Technologien zur Begrenzung der Auswirkungen der Inflation, mit festgelegten Prioritäten und Kooperationsaktivitäten zwischen allen Mitgliedern.
3. Die Partnerschaften werden ihre KMU mobilisieren und unterstützen, sich für Verbesserungen der Ressourceneffizienz und der Nachhaltigkeit einzusetzen.
4. Die Partnerschaften werden ihre Fallstudien und bewährten Verfahren über das Europäische Wissenszentrum für Ressourceneffizienz austauschen, das auf der European Cluster Collaboration Platform (ECCP) untergebracht ist.
Diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bezieht sich auf die folgenden 10 Themen, die für die Umsetzung spezifischer angestrebter Ziele des EU-Verhaltenskodex für verantwortungsbewusste Lebensmittelunternehmen und -vermarktungspraktiken vorgeschlagen werden:
- Verbesserung der ernährungsphysiologischen Zusammensetzung und des ökologischen Fußabdrucks von Lebensmitteln/Mahlzeiten, z. B. durch Neuformulierung von Produkten und Entwicklung/Innovation neuer Produkte
- Optimierung und Entwicklung innovativer Lösungen (z. B. in Bezug auf Verpackung und Zutaten) zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung während des Transports, des Vertriebs, der Lagerung zu Hause und des Verbrauchs
- Identifizierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Materialeffizienz von Prozessen, z.B. Untersuchung der Ursachen und Möglichkeiten zur Vermeidung und Verringerung von (Lebensmittel-)Abfällen und Verlusten
- Optimieren Sie die Nutzung von Rohstoffen durch Valorisierung
- Verbesserung der Zusammenarbeit entlang der Lebensmittelversorgungskette zur Minimierung von Lebensmittelverlusten und -abfällen (z. B. Entwicklung neuer Produkte aus Nebenprodukten oder ausrangierten Produkten)
- Senkung des Energieverbrauchs und Verbesserung der Energieeffizienz in der Produktion durch den Einsatz weniger energieintensiver und kohlenstoffarmer Technologien
- Verstärkte Nutzung erneuerbarer Energiequellen (z. B. Sonnen- und Windenergie, nachhaltige Biomasse, Nebenerzeugnisse)
- Verbesserung der Wassereffizienz
- Verringerung der Nettoemissionen durch Anwendung nachhaltiger bio(wirtschaftlicher) Lösungen
- Verbesserung der Nachhaltigkeit von Lebensmittel- und Getränkeverpackungen (z. B. durch Wiederverwendungs- und Wiederbefüllungslösungen, einen höheren Anteil an recycelten und/oder erneuerbaren Materialien in Lebensmittelverpackungen)
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Erwartete Ergebnisse
Achtung! Alle acht unten aufgeführten Aktivitäten sind verpflichtend.
- Aktivität 1: Auswahl der zu unterstützenden KMU der Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Aktivität 2: Identifizierung und Präsentation bereits bestehender bewährter Verfahren
- Aktivität 3: Festlegung einer gemeinsamen strategischen Agenda
- Aktivität 4: Schaffung eines Netzes von Technologiezentren für die Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Aktivität 5: Ernennung von Beratern für den grünen Übergang in jedem Agrar- und Ernährungscluster oder in einer Organisation zur Unterstützung der Industrie
- Aktivität 6: Kollektive Unterstützungsmaßnahmen
- Aktivität 7: Individuelle Unterstützungsmaßnahmen für einzelne KMU
- Aktivität 8: Kommunikation über die Projektergebnisse und Ausstiegsstrategie
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt:
- mindestens 4 Rechtspersonen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern
- der Koordinator des Konsortiums muss eine Organisation eines Agrar- und Ernährungsclusters sein
- neben dem Koordinator mindestens 2 weitere Agrar- und Ernährungscluster oder Organisationen zur Unterstützung der Industrie
- mindestens ein Technologiezentrum für Agrar- und Ernährungswirtschaft
- Bitte beachten Sie: Der Koordinator des Konsortiums kann NICHT mehr als einen Vorschlag im Rahmen dieser Aufforderung einreichen. Mehrere Vorschläge desselben Konsortialkoordinators werden abgelehnt.
- Antragsteller - mit Ausnahme von Konsortialkoordinatoren - können an mehr als einem Vorschlag im Rahmen derselben Aufforderung teilnehmen. Wenn jedoch ein und derselbe Antragsteller an mehr als einem der für eine Finanzhilfe ausgewählten Vorschläge beteiligt ist, wird der Antragsteller aufgefordert, sich von allen Vorschlägen außer einem zurückzuziehen, oder er wird von allen Vorschlägen ausgeschlossen.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder:
- aufgelistete EWR-Länder und Länder, die mit dem Binnenmarktprogramm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
- Ukraine, wie im Abschnitt Förderkriterien des SMP-Arbeitsprogramms 2023, Anhang 2, festgelegt.
- eine Clusterorganisation der Agrar- und Ernährungswirtschaft, eine Organisation zur Unterstützung der Industrie oder ein Technologiezentrum für die Agrar- und Ernährungswirtschaft sein oder diese vertreten.
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Landwirtschaftliche Primärerzeuger und der Einzelhandel in der Wertschöpfungskette der Agrar- und Ernährungswirtschaft sind nicht förderfähig.
Nicht-KMU der Agrar- und Ernährungswirtschaft in den geografischen Gebieten der Partnerschaften können sich an dem Projekt beteiligen, um ihr Fachwissen über Nachhaltigkeit weiterzugeben oder sich an gemeinsamen Beschaffungsaktivitäten zu beteiligen, allerdings auf eigene Kosten. Das Engagement von Nicht-KMU-Unternehmen der Agrar- und Ernährungswirtschaft, die offiziell Mitglieder der Cluster-Organisationen sind, zur Unterstützung des Projekts wird gefördert.
weitere Förderkriterien
- Außergewöhnliche Finanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Beteiligung als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
- Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
- Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
- Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
- Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Begünstigte aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden, können an der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen teilnehmen und Finanzhilfen unterzeichnen, wenn die Verhandlungen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe abgeschlossen sind (mit rückwirkender Wirkung, sofern dies in der Vereinbarung vorgesehen ist).
Finanzielle Unterstützung für Dritte
Die finanzielle Unterstützung für Dritte kann durch die Erstattung der tatsächlichen Kosten oder Pauschalbeträge für Reise-, Unterbringungs- und Aufenthaltskosten erfolgen, die für die Teilnahme an den oben aufgeführten förderfähigen Aktivitäten erforderlich sind. Bei der Anreise sollten, wenn möglich, umweltfreundlichere Verkehrsmittel bevorzugt werden. Online-Alternativen zu den Aktivitäten werden ebenfalls empfohlen, sofern dies möglich ist.
Aus den Vorschlägen muss Folgendes klar hervorgehen
- die Ziele der Unterstützung und die Gründe, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist,
- die Definition der Dritten, die eine finanzielle Unterstützung erhalten können,
- die Kriterien für die Gewährung der finanziellen Unterstützung,
- die zu erzielenden Ergebnisse und
- der Höchstbetrag, der jedem Dritten gewährt wird.
Die Kosten für die finanzielle Unterstützung von Dritten werden zu 100 % erstattet.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 30 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzhilfen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzhilfen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- detaillierte Budgettabelle/Kalkulator (Vorlage im Einreichungssystem verfügbar; Tpl_Detailed Budget Table (SMP COSME GFS 90))
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar)
- Anhang 5 zu Teil B - Checkliste für die Förderfähigkeit (verfügbar auf der EISMEA-Seite hier).
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend.
Ihr Antrag muss gut lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Vorschläge sind auf maximal 50 Seiten (Teil B) begrenzt. Die Bewertenden werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
SMP Cosme 2023 - call documentSMP Cosme 2023 - call document(609kB)
Kontakt
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