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Call-Eckdaten
#BeInclusive - Sport für den Frieden
Förderprogramm
Erasmus+ - Sport Aktionen
Call Nummer
ERASMUS-SPORT-2023-BEINCLUSIVE-SPORT-AWARDS-PEACE
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
28.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 15.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung sollen Projekte ausgezeichnet werden, die den Sport als Mittel zur Förderung des Friedens und der europäischen Werte nutzen. Diese Kategorie zielt insbesondere auf Initiativen ab, die die Integration von Flüchtlingen fördern, z. B. im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine.
Call-Ziele
Mit den #BeInclusive EU-Sportpreisen 2023 (im Folgenden als "Preise" bezeichnet) sollen die besten Projekte, die die Inklusion durch Sport erfolgreich gefördert haben, ausgezeichnet und sichtbar gemacht werden. Die Projekte können benachteiligte, marginalisierte oder unterprivilegierte Gruppen einbeziehen, z. B. Personen mit schwierigem sozialem, wirtschaftlichem oder bildungsbezogenem Hintergrund, Menschen mit einer Behinderung, gesundheitlichen Problemen oder kulturellen Unterschieden usw. Dieser #BeInclusive EU-Sportpreis wird auch die Gleichstellung der Geschlechter unterstützen. Außerdem wird er durch die Integration von Migranten/Migrantinnen und Flüchtlingen einen Beitrag zum Frieden leisten. Mit den #BeInclusive EU-Sportpreisen 2023 werden nicht nur bestimmte Organisationen ausgezeichnet, sondern auch innovative Ideen, Initiativen und bewährte Verfahren in ganz Europa bekannt gemacht und deren Verbreitung gefördert.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Schweiz (Schweiz/Suisse/Svizzera), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller:
- juristische Personen sein (natürliche Personen, öffentliche oder private Einrichtungen, einschließlich internationaler Organisationen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem Programm Erasmus+ assoziierte Länder (assoziierte Länder) oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt
- Einzelpersonen sind nicht förderfähig
Besondere Fälle:
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
Länder, die derzeit über Assoziierungsabkommen verhandeln - Bewerber aus Ländern, mit denen derzeit Verhandlungen geführt werden (siehe oben), können an der Ausschreibung teilnehmen und einen Preis erhalten, wenn die Verhandlungen vor der Preisvergabe abgeschlossen werden.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können sich NICHT bewerben.
Restriktive Maßnahmen der EU - Für bestimmte Einrichtungen (z. B. Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen der EU gemäß Artikel 29 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) und Artikel 215 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV) unterliegen, sowie Einrichtungen, die unter die Leitlinien der Kommission Nr. 2013/C 205/05 fallen) gelten besondere Regeln. Diese Einrichtungen sind nicht zur Teilnahme in irgendeiner Eigenschaft berechtigt. Weitere Informationen finden Sie unter Regeln für die Validierung von juristischen Personen, die Ernennung von LEAR und die Bewertung der finanziellen Leistungsfähigkeit.
Dieser Wettbewerb richtet sich an Organisationen oder Behörden (Einzelpersonen sind nicht teilnahmeberechtigt), die erfolgreich ein Sportprojekt mit dem Ziel der Inklusion in den EU-Mitgliedstaaten oder in mit dem Programm assoziierten Drittländern durchgeführt haben. Bei den Projekten muss es sich weder um transnationale Projekte handeln noch müssen sie von der EU unterstützt werden.
Projekte, die sich noch in der Entwicklungsphase befinden und noch nicht durchgeführt worden sind, sind nicht förderfähig.
Die Antragsteller müssen in Abschnitt 4.1 ihres Antrags nachweisen, dass sie die ethischen Grundsätze und die Werte der EU auf der Grundlage von Artikel 2 des Vertrags über die Europäische Union und Artikel 21 der EU-Grundrechtecharta beachten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Das Gesamtbudget des Preises beläuft sich auf 45 000 EUR, und in jeder der drei Kategorien werden ein Gewinner mit 10 000 EUR und zwei Finalisten (auf den Plätzen 2 und 3) mit je 2 500 EUR belohnt.
Die Anträge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung der Anträge (einschließlich der Anhänge und Belege) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Anträge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält administrative Informationen über die antragstellenden Organisationen (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Antrags (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und als PDF wieder in das System hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und Nachweise (hochzuladen): keine
Ihr Antrag muss lesbar, zugänglich und druckbar sein. Die Anträge sind auf 20 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
ERASMUS-SPORT-2023-BE-INCLUSIVE-SPORT-AWARDS- Call documentERASMUS-SPORT-2023-BE-INCLUSIVE-SPORT-AWARDS- Call document(1095kB)
Kontakt
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