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Call-Eckdaten
Einsatzfähigkeit und Standardisierung bei Zwischenfällen mit biologischen Toxinen
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-DRS-01-03
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Im Rahmen der Projekte sollten bestehende und neue nationale Verfahren entwickelt und umgesetzt werden, um die grenzüberschreitende Interoperabilität in einem operationellen und kohärenten europäischen Krisenreaktionsnetz zu gewährleisten, das in der Lage ist, auf die von biologischen Toxinen ausgehenden Bedrohungen zu reagieren.
Call-Ziele
Die jüngsten Vorfälle in Europa und weltweit haben die aktuelle Bedrohung durch verschiedene biologische Toxine, die unter das Übereinkommen über chemische und biologische Waffen fallen, deutlich gemacht. Die Vorfälle haben gezeigt, wie dringend es ist, dass die Länder einzeln und gemeinsam ihre Fähigkeiten zum Krisenmanagement verbessern, Standardisierungsbemühungen vorantreiben und Sicherheitsexpert*innen wie Ersthelfende (einschließlich medizinischer Notfalldienste), Strafverfolgungsbehörden, Fachleute des öffentlichen Gesundheitswesens (z. B. Epidemiologen, Umweltgesundheitsexperten) sowie spezialisierte und forensische Labors in ganz Europa miteinander vernetzen. Um die grenzüberschreitende Interoperabilität zu gewährleisten, müssen bestehende und neue nationale Verfahren entwickelt und in ein operationelles und kohärentes europäisches Krisenreaktionsnetzwerk implementiert werden, das in der Lage ist, auf die von biologischen Toxinen ausgehenden Bedrohungen zu reagieren.
Um die Auswirkungen eines Angriffs mit biologischen Toxinen angemessen bewältigen und minimieren zu können, ist eine schnelle und zuverlässige Detektion und Identifizierung des verwendeten Agens von entscheidender Bedeutung. Tragbare Geräte, Technologien und Methoden, mit denen die Einsatzkräfte vor Ort eine Reihe von biologischen Toxinen nachweisen können, müssen noch entwickelt werden. Es besteht ein Bedarf an der Bewertung, Schulung und Weiterentwicklung von Vor-Ort-Nachweisverfahren für Einsatzkräfte sowie an der Integration neuer Nachweistechnologien in marktfähige Lösungen.
Die Sicherheit der Einsatzkräfte hängt von einer korrekten Risikobewertung und der Verwendung einer geeigneten Schutzausrüstung ab. Die Risiken der Exposition gegenüber biologischen Toxinen in der heißen Zone sind weitgehend unbekannt. Um eine geeignete Schutzausrüstung für Ersthelfende zu empfehlen und den Einsatz wirksamer Dekontaminationsmaßnahmen zu leiten, müssen die Risiken der Exposition unter Berücksichtigung der Anfälligkeit des Geschlechts für Toxine bewertet werden. Die Kommission verfügt über einen Vorrat an persönlicher Schutzausrüstung, und es sollten Verbindungen zu dieser gemeinsamen Aktion der GD ECHO und HERA hergestellt werden, um die Vorschläge so nützlich wie möglich zu machen.
Nach einem Angriff müssen exponierte Personen, Ausrüstungen und Einrichtungen so schnell wie möglich dekontaminiert und für sicher erklärt werden, um die Auswirkungen auf die Gesellschaft zu begrenzen. Die meisten Dekontaminationsverfahren wurden für chemische oder biologische (d. h. Organismen und Viren) Agenzien entwickelt, aber biologische Toxine befinden sich aufgrund ihrer Eigenschaften an der Schnittstelle zwischen klassischen biologischen und chemischen Agenzien. Daher sollte die Effizienz der bestehenden Dekontaminationsverfahren für die Dekontamination biologischer Toxine bewertet werden.
Frühere Initiativen haben Standardisierungsbemühungen für den laborgestützten Nachweis und die Identifizierung biologischer Toxine eingeleitet. Es stehen Analyseinstrumente und Referenzmaterialien zur Verfügung, und es wurden umfassende Ausbildungs- und Eignungsprüfungsprogramme organisiert, doch es hat sich gezeigt, dass weitere technische und operative Verbesserungen erforderlich sind. Aufbauend auf bestehenden Initiativen und Netzwerken sollte eine konsolidierte Plattform eingerichtet werden, die Analyseinstrumente (einschließlich zertifizierter Referenzmaterialien), Schulungen und Vergleiche zwischen den Labors anbietet. Nach dem ersten Nachweis des verwendeten biologischen Toxins ist eine detailliertere Analyse erforderlich, um den Wirkstoff mit den beschlagnahmten Materialien in Verbindung zu bringen. Zur Unterstützung der strafrechtlichen Ermittlungen sind neue Verfahren und Leitlinien für die umfassende forensische Analyse biologischer Toxine erforderlich. Die entwickelten Methoden und Verfahren sollten von spezialisierten und kriminaltechnischen Labors gemeinsam genutzt werden. Es wird erwartet, dass diese Aktion auch mit der Europäischen Behörde für die Vorbereitung auf gesundheitliche Notfälle und die Reaktion darauf (HERA) zusammenarbeitet.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, daran zu erinnern, dass die Normung den Betrieb und die politische Entscheidungsfindung unterstützen, aber keinesfalls ersetzen sollte. Während die Standardisierung von Technologien einfacher sein mag, muss vor allem bei Prozessen das richtige Gleichgewicht gefunden werden. Die Aktion sollte enge Synergien mit Normungsaktivitäten auf europäischer (z.B. CEN/TC 391) und internationaler Ebene (z.B. ISO/TC 292) sicherstellen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen werden:
- Verbessertes europäisches Krisenmanagement im Falle eines Zwischenfalls mit biologischen Toxinen durch die Entwicklung einer paneuropäischen Task Force von Sicherheitsexpert*innen, unter Berücksichtigung bestehender sektorübergreifender Maßnahmen zum Bioterrorismus;
- Markteinführung neuer und bestehender tragbarer Geräte, Technologien und Methoden für die Einsatzkräfte zum Nachweis von biologischen Toxinen vor Ort;
- Empfehlungen für wirksame Dekontaminationsmaßnahmen für Personal, Ausrüstung und Einrichtungen, die biologischen Toxinen ausgesetzt sind, werden auf der Grundlage solider experimenteller Tests gegeben;
- Entwicklung eines operationellen europäischen Reaktionsnetzes von spezialisierten und forensischen Laboratorien unter Berücksichtigung bestehender Initiativen wie z. B. des HERA-Labornetzes und harmonisierter Verfahren/Leitlinien für die forensische Analyse biologischer Toxine, die für eine Reihe relevanter Technologien und Toxine gelten;
- Die Risiken für die Einsatzkräfte durch die Exposition gegenüber biologischen Toxinen in der Gefahrenzone werden bewertet, und es werden Empfehlungen für Schutzausrüstungen für die Arbeit mit biologischen Toxinen in der Gefahrenzone entwickelt;
- Aufbauend auf bestehenden Initiativen und Netzen wird eine konsolidierte Plattform eingerichtet, die die Standardisierungsbemühungen bei der Analyse biologischer Toxine unterstützt.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens 2 nationalen Normungsorganisationen als Begünstigte.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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