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Call-Eckdaten
Eröffnung von Möglichkeiten für die vorkommerzielle Auftragsvergabe für innovative Sicherheitstechnologien
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-SSRI-01-01
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 2.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten sich darauf konzentrieren, die Nachfrage nach innovativen Sicherheitstechnologien zu konsolidieren, die Entscheidungsfindung in Bezug auf Investitionen in diesem Bereich zu unterstützen und den öffentlichen Auftraggebern in der EU zu helfen, ihre Anforderungen mit der Industrie abzustimmen.
Call-Ziele
Endnutzende und öffentliche Auftraggeber aus mehreren Ländern werden aufgefordert, Vorschläge für eine vorbereitende Maßnahme einzureichen, die die Grundlage für eine künftige vorkommerzielle Auftragsvergabe bilden soll. Sowohl diese vorbereitende Maßnahme als auch die künftige PCP-Aktion sind offen für Vorschläge, die auf die Beschaffung von FuE-Dienstleistungen für die Entwicklung innovativer Technologien, Systeme, Werkzeuge oder Techniken zur Verbesserung der Grenzsicherheit, zur Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus, zum Schutz von Infrastrukturen und öffentlichen Räumen und/oder zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Gesellschaften gegenüber natürlichen oder vom Menschen verursachten Katastrophen ausgerichtet sind.
Bei der Vorbereitung der Grundlagen für eine mögliche künftige PCP-Aktion sollten die Ergebnisse dieser CSA berücksichtigt werden:
- Die in diesem Teil des Arbeitsprogramms beschriebenen politischen Prioritäten für die oben genannten Sicherheitsbereiche;
- Die EU-Richtlinie über das öffentliche Auftragswesen und insbesondere die Bestimmungen über die PCP;
- Die besonderen Bestimmungen und Finanzierungssätze für PCP-Maßnahmen und die besonderen Anforderungen an die Innovationsbeschaffung (PCP/PPI), die durch Zuschüsse von Horizont Europa unterstützt werden, wie im allgemeinen Anhang H des Arbeitsprogramms Horizont Europa angegeben;
- Die Leitlinien für die Anziehung von Innovatoren und Innovationen, wie in den Leitlinien der Europäischen Kommission für die Innovationsbeschaffung C(2021) 4320 erläutert, insbesondere die Maßnahmen, die darauf ausgerichtet sind, die Hindernisse für Hightech-Start-ups und innovative KMU zu verringern.
Im Verlauf des Projekts wird von den Antragstellern erwartet, dass sie klare Nachweise zu einer Reihe von Aspekten erbringen, um eine mögliche PCP-Folgeaktion zu rechtfertigen und das Risiko zu verringern:
- dass die Herausforderung relevant und eine PCP-Aktion erforderlich ist, um den Reifungszyklus bestimmter Technologien abzuschließen und verschiedene Alternativen zu vergleichen;
- dass es eine konsolidierte Gruppe potenzieller Käufer*innen mit gemeinsamen Bedürfnissen und Anforderungen gibt, die sich zur Durchführung einer PCP-Aktion verpflichtet haben, um eine fundierte Entscheidung über eine künftige gemeinsame Beschaffung innovativer Lösungen treffen zu können;
- dass es eine quantifizierbare und identifizierbare Gemeinschaft potenzieller Käufer*innen gibt (einschließlich und über die im Vorschlag als Begünstigte vorgeschlagenen hinaus), die in hohem Maße die definierten gemeinsamen Bedürfnisse und Anforderungen teilen und die an einer weiteren gemeinsamen Übernahme von Lösungen interessiert sein könnten, die den im Rahmen der PCP entwickelten ähnlich sind, sollten sich diese bis zum Ende des Projekts als technologisch ausgereift und operationell relevant erweisen;
- dass der Stand der Technik und der Markt (einschließlich der Forschung) untersucht und kartiert wurden und dass es verschiedene technische Alternativen zur Bewältigung der vorgeschlagenen Herausforderung gibt;
- dass ein zukünftiger PCP-Ausschreibungsprozess klar ist, dass ein Planungsentwurf vorgeschlagen wurde und dass die unterstützenden Unterlagen und Verwaltungsverfahren rechtzeitig fertiggestellt werden, um die Ausschreibung für den Erwerb von F&E-Dienstleistungen gemäß den PCP-Regeln zu starten.
- dass die im Rahmen der künftigen PCP durchzuführenden technologischen Entwicklungen im Einklang mit den europäischen gesellschaftlichen Werten, den Grundrechten und den geltenden Rechtsvorschriften, auch im Bereich der Freizügigkeit, der Privatsphäre und des Schutzes personenbezogener Daten, erfolgen können.
- dass bei der Entwicklung von Technologielösungen gesellschaftliche Aspekte (z. B. Sicherheitsempfinden, mögliche Nebenwirkungen technologischer Lösungen, gesellschaftliche Widerstandsfähigkeit) umfassend und gründlich berücksichtigt werden können.
Wenn die Antragsteller beabsichtigen, einen Vorschlag für einen Folge-PCP in einem zukünftigen Horizon Europe Cluster 3 Arbeitsprogramm einzureichen, sollten sie sicherstellen, dass die oben genannten Nachweise in den Projektergebnissen dieses CSA vor der Einreichung des PCP-Vorschlags konsolidiert werden.
In diesem Themenbereich sollte die Integration der Geschlechterdimension (Geschlechts- und Gender-Analyse) in die Forschungs- und Innovationsinhalte nur dann angesprochen werden, wenn dies in Bezug auf die Ziele der Forschungsanstrengungen relevant ist.
Das Projekt sollte eine geschätzte Dauer von höchstens 1 Jahr haben.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Konsolidierte Nachfrage nach innovativen Sicherheitstechnologien, die auf der Zusammenführung von öffentlichen Auftraggebern mit einem gemeinsamen Bedarf beruht, der in funktionalen und/oder operativen Begriffen ausgedrückt wird, ohne dass technische Lösungen vorgeschrieben werden;
- Bessere Entscheidungsgrundlagen für Investitionen in innovative Sicherheitstechnologien auf der Grundlage eines besseren Verständnisses des potenziellen EU-weiten Angebots an technischen Alternativen, die dem gemeinsamen Bedarf der öffentlichen Auftraggeber in der EU entsprechen könnten;
- Fundiertere Entscheidungsfindung in Bezug auf Investitionen in innovative Sicherheitstechnologien auf der Grundlage eines besseren Überblicks über die potenzielle Nachfrage auf dem EU-Markt für gemeinsame Sicherheitstechnologien;
- Steigerung der Fähigkeit der öffentlichen Auftraggeber in der EU, ihre Anforderungen an die Industrie und künftige Produkte anzupassen und durch gemeinsame Validierungsstrategien, schnelle Innovation, Erprobung und vorkommerzielle Beschaffung Innovationen und Innovatoren aus dem Sicherheitsbereich und anderen Sektoren anzuziehen;
- Steigerung der Innovationsfähigkeit der öffentlichen Auftraggeber in der EU durch die Verfügbarkeit innovativer Ausschreibungsleitfäden, gemeinsam vereinbarter Validierungsstrategien und evidenzbasierter Aussichten auf weitere gemeinsame Beschaffungen von gemeinsamen Sicherheitslösungen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die Teilnahme von mindestens 6 Endnutzerorganisationen sowie mindestens 3 öffentlichen Auftraggebern aus mindestens 3 verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Eine Organisation kann gleichzeitig die Rolle des Endnutzers und des öffentlichen Auftraggebers innehaben, wobei beide für die Gesamtzahl der für die Förderfähigkeit erforderlichen Organisationen zählen.
Die im Rahmen dieses Projekts durchgeführten offenen Marktkonsultationen müssen in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern stattfinden.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
max. 1 Jahr
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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