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Call-Eckdaten
Identifizierung, Inspektion und Neutralisierung von nicht explodierten Kampfmitteln (UXO) auf See
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-BM-01-02
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 5.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 5.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollen die Fähigkeiten zur Aufspürung, Klassifizierung, Inspektion, Bewertung und Neutralisierung von nicht explodierten Kampfmitteln auf See verbessern und damit die Sicherheit erhöhen.
Call-Ziele
Eine große Menge nicht explodierter Kampfmittel (UXO), die von Experten auf mehrere zehntausend Tonnen geschätzt wird, liegt in den europäischen Meeren und oft in der Nähe der europäischen Küsten. Der größte Teil dieses Materials stammt aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg. Schätzungen über den Zeitpunkt der Korrosion des Materials deuten darauf hin, dass ein Großteil dieses Materials in den nächsten 10 Jahren ein zunehmendes Sicherheitsrisiko darstellen dürfte. Und dies, während die Küsten, Küsten und Meere für wirtschaftliche und zivile Aktivitäten immer mehr an Bedeutung gewinnen, von der Produktion von Meeresfrüchten bis hin zu Kommunikation, Verkehr, Handel und nachhaltiger Energieerzeugung. UXO stellen daher ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die Wirtschaftsbeteiligten auf See und die Bürger*innen sowie für die Umwelt dar.
UXO stellen auch ein Sicherheitsrisiko dar, da ein Teil dieses gefährlichen Materials relativ leicht zu bergen ist und für illegale, auch kriminelle und terroristische Handlungen missbraucht werden könnte. Diese Sicherheitsbedrohungen könnten direkt mit der Sicherheit des Seeverkehrs und den Infrastrukturen verbunden sein (z. B. um einen Hafen zu sperren oder Lösegeld zu erpressen) oder zu anderen illegalen Handlungen führen.
Die Rollen und Zuständigkeiten für die Kartierung, Identifizierung, Bewertung, Inspektion, Bergung und/oder Neutralisierung von Blindgängern sind in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich und werden privaten Akteuren, lokalen und regionalen Regierungen, nationalen Regierungen und/oder dem Militär, das zivile Aufgaben wahrnimmt, zugewiesen.
Die derzeitigen Fähigkeiten zur Kartierung, Identifizierung, Bewertung, Inspektion, Bergung und/oder Neutralisierung von Blindgängern werden noch weitgehend von menschlichen Bedienern genutzt, und ein verstärkter Einsatz automatisierter und/oder unbemannter Systeme wäre aus Gründen der Effizienz und Sicherheit wünschenswert.
Das vorgeschlagene Projekt soll die zivilen Fähigkeiten in folgenden Bereichen verbessern
a) Erschließung vorhandener Kenntnisse (Kartierung und Integration von Daten aus historischen Karten und neueren Daten, einschließlich Berichten von Betreibern auf See); vergleichende Analyse der Rechtsvorschriften, Aufgaben und Zuständigkeiten in den Mitgliedstaaten;
b) Aufspüren von Blindgängern auf und unter dem Meeressediment/Seeboden, um auch vergrabene Objekte aufzuspüren
c) Identifizierung, Klassifizierung, Bewertung (Identifizierung chemischer und materieller Aspekte; Erkennung des Korrosionsgrads);
d) Inspektion und Handhabung (Greifen und Manipulieren von Blindgängern unter Wasser, von intakten Schalen über Brocken bis hin zu Kleinteilen; Einsammeln und Bergen);
e) Neutralisierung und Beseitigung (Eindämmung chemischer Freisetzungen und möglicher Explosionen).
Insbesondere bei der Erarbeitung neuer Lösungen für die oben beschriebenen Bereiche a) bis c) sollten die Vorschläge die vorhandenen Informationen berücksichtigen und darauf aufbauen, die im Rahmen früherer EU-Projekte erarbeitet und zusammengestellt wurden, die sich regelmäßig mit den Umweltrisiken von gefährlichen untergetauchten Objekten wie z. B. UXO befassen.
Die Forschungsprojekte sollten die Ergebnisse und Empfehlungen der "Studie über nicht zur Wirkung gelangte Unterwassermunition: Abschlussbericht" der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2022 berücksichtigen.
Die Forschungsprojekte sollten frühere Forschungsarbeiten oder Ergebnisse früherer operativer Arbeiten berücksichtigen, gegebenenfalls darauf aufbauen und diese nicht duplizieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschungsarbeiten anderer Rahmenprogramme und/oder anderer EU-Projekte, einschließlich solcher, die aus dem Meeres- und Fischereifonds der EU, dem Europäischen Verteidigungsfonds und seinen Vorläufern (dem Europäischen Programm zur industriellen Entwicklung der Verteidigungsindustrie (EDIDP) und der vorbereitenden Maßnahme für die Verteidigungsforschung (PADR)) oder der JPI Ocean finanziert werden. Einschlägige Arbeiten ziviler nationaler oder regionaler Projekte oder regionaler Organisationen (wie z.B. das NATO/CMRE-Forschungszentrum).
Bei den Zielen in den oben beschriebenen Fähigkeitsbereichen d) und e) sollten sich die Vorschläge auf Lösungen konzentrieren, die sich mit den zivilen Bedürfnissen und Herausforderungen im Zusammenhang mit Blindgängern befassen (die sich nicht unbedingt aus der Minenbekämpfung ergeben), und zwar im Hinblick auf zivile Ressourcen und die Einbeziehung ziviler Stakeholder.
Die Einbeziehung von zivilen Stakeholder, die über die zivilen Behörden hinausgehen, wie z. B. die Betreiber auf See, wird nachdrücklich empfohlen. Das Projekt sollte sich auf zivile Fähigkeitslücken und Bedürfnisse konzentrieren und nicht auf Fähigkeiten, die besser durch Verteidigungsinstrumente und -aufgaben abgedeckt werden.
Vorgeschlagene Lösungen sollten mit bestehenden und aktuellen Systemen kompatibel oder interoperabel sein und eine Interoperabilität zwischen Systemen, die von verschiedenen Mitgliedstaaten genutzt werden, vorschlagen oder ermöglichen.
Wünschenswert sind Lösungsvorschläge, die die Energieeffizienz und die Umweltauswirkungen der derzeitigen Maßnahmen zur Eindämmung des UXO-Risikos verbessern (z. B. geringer ökologischer Fußabdruck, niedrige Emissionen, Aspekte der Kreislaufwirtschaft und/oder autarke Ausrüstung).
Beispiele für Technologien und Ansätze, die im Rahmen der Forschungsprojekte erforscht werden können, sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Sonare und andere Sensoren; UxVs/AUVs; bordseitige Analysemöglichkeiten für Materialproben; hydroakustische Profilerstellung; künstliche Intelligenz zur Detektion und Klassifizierung; Flügelschlepps von Schiffen aus; Systemarchitektur.
In den Vorschlägen sollten die Pläne für die weitere Entwicklung bis zu den nachfolgenden TRLs sowie für die Übernahme (Industrialisierung, Kommerzialisierung, Erwerb und/oder Einsatz) auf nationaler und EU-Ebene dargelegt werden, sofern die Forschungsziele erreicht werden.
Synergien innerhalb der zivilen Sicherheit können von Vorteil sein, z. B. mit der Verbrechens- und Terrorismusbekämpfung (in Bezug auf die Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des Terrorismus) und der katastrophenresilienten Gesellschaft (in Bezug auf die Umweltverschmutzung).
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen werden:
- Verbesserte Fähigkeiten zur Entdeckung, Klassifizierung, Inspektion, Bewertung und Neutralisierung von Blindgängern auf See;
- Verbesserung der Sicherheit für die maritimen Wirtschaftsbeteiligten und die EU-Bürger*innen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Grenz- oder Küstenwachebehörden aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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