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Call-Eckdaten
Fähigkeiten zur Grenzüberwachung und zum Situationsbewusstsein
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-BM-01-01
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten die Grenzüberwachungskapazitäten erhöhen, die Bekämpfung illegaler Aktivitäten an den Außengrenzen unterstützen und gleichzeitig den Schutz der Grundrechte gewährleisten.
Call-Ziele
Die Außengrenzen der Europäischen Union und des Schengen-Raums, die von den näher am Mittelmeer gelegenen Grenzen bis zu den Landaußengrenzen der nordischen Länder reichen, stellen unterschiedliche Herausforderungen an die Grenzüberwachung. Diese Unterschiede können zu Schwierigkeiten bei der effizienten Überwachung dieser Grenzen, bei der Abschreckung von illegalen Aktivitäten über die Außengrenzen hinweg sowie beim Menschenhandel und bei der Ausbeutung der irregulären Migration führen, die die Grenzübergangsstellen umgehen.
Darüber hinaus können sich die Anforderungen an die Grenzüberwachungskapazitäten entlang der Grenzen im Laufe der Zeit ändern, oft nur innerhalb eines Jahres oder einer Saison, und/oder eine relativ kurzfristige Reaktion und Anpassung ermöglichen. Die Lösungen sollten daher eine entsprechende Neuausrichtung der Kapazitäten und Ressourcen ermöglichen (durch physische Übertragbarkeit und/oder andere Ansätze).
Die Zusammenarbeit bei der Überwachung entlang der Grenzen erfordert Kompatibilität und Interoperabilität zwischen bestehenden und geplanten Systemen. Vorgeschlagene Lösungen sollten eine höhere grenzüberschreitende Interoperabilität zwischen den Fachleuten der EU und der assoziierten Länder, zwischen den Systemen und zwischen den verschiedenen Behörden ermöglichen.
Die Kompatibilität und Integration mit dem Europäischen Grenzüberwachungssystem (EUROSUR) ist von wesentlicher Bedeutung, und die Kompatibilität und/oder Nutzung anderer Umgebungen für den Informationsaustausch, einschließlich des Gemeinsamen Informationsaustauschs (CISE), wäre ein zusätzlicher Vorteil.
Beispiele für Technologien und Ansätze, die im Rahmen der Forschungsprojekte untersucht werden können, sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): vernetzte, verlegbare und möglicherweise mobile, halbautonome Überwachungstürme; IoT und fortgeschrittene Mesh-Konnektivität; virtuelle und erweiterte Realität für verbessertes C2 und Situationsbewusstsein; integriertes RPAS-Weitverkehrsmanagement; fortgeschrittene Sensoren für die Geolokalisierung; passive Niedrigenergiesysteme; künstliche Intelligenz.
Ausrüstung und Technologien, die die Grenzüberwachung ermöglichen, sollten zur Kosten- und Energieeffizienz beitragen, ihre Umweltauswirkungen begrenzen und nach ihrem Einsatz in Zukunft immer nachhaltiger sein. Dies kann z. B. durch die Einbeziehung von Möglichkeiten der Kreislaufwirtschaft, autarker Geräte, geringerer Emissionen und/oder Umweltauswirkungen erreicht werden.
Die vorgeschlagenen Lösungen sollten von vornherein den Schutz von Grundrechten wie der Privatsphäre und/oder die Anwendung von Technologien zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre beinhalten. Sie sollten auch eine sichere Datenerfassung, einen sicheren Zugang, eine sichere Verschlüsselung und sichere Entscheidungsprozesse gewährleisten.
Die Behörden der EU und der Mitgliedstaaten sollten planen, die Forschungsergebnisse mit Unterstützung des Instruments für Grenzmanagement und Visa (BMVI) aufzugreifen, wenn die Ziele erreicht werden und sie mit den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar sind.
Die Forschungsprojekte sollten frühere Forschungsarbeiten berücksichtigen und (gegebenenfalls) darauf aufbauen, ohne sie zu duplizieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschungsarbeiten anderer Rahmenprogramme. Insbesondere sollten die Vorschläge auf den Errungenschaften und Ergebnissen einschlägiger, kürzlich von der EU finanzierter Forschungsprojekte im Bereich der zivilen Sicherheit sowie auf Projekten zum Thema HORIZON-CL3-2021-BM-01-01 aufbauen: Verbesserte Sicherheit und Verwaltung der Grenzen, der maritimen Umwelt, der Aktivitäten und des Verkehrs durch verbesserte Überwachungsfähigkeiten, einschließlich Luftunterstützung in großer Höhe und mit langer Ausdauer, und andere relevante Forschungsarbeiten.
In den Vorschlägen sollten die Pläne für die weitere Entwicklung bis zu den nachfolgenden TRLs sowie für die Übernahme (Industrialisierung, Kommerzialisierung, Erwerb und/oder Einsatz) auf nationaler und EU-Ebene dargelegt werden, falls die Forschungsziele erreicht werden.
Von den zu diesem Thema eingereichten Vorschlägen wird erwartet, dass sie die Prioritäten der Europäischen Grenz- und Küstenwache und ihrer Agentur (Frontex) berücksichtigen. Dies sollte bereits bei der Definition der Anforderungen und der Entwurfsphase der Arbeiten beginnen, einschließlich der Zugrundelegung des EBCG-Fähigkeitsfahrplans, sofern verfügbar, sowie bei der Zusammenarbeit mit der Agentur während der Durchführung des Projekts. Diese Perspektive sollte bei der Ausarbeitung von Vorschlägen berücksichtigt und geplant werden. In den Vorschlägen sollte vorgesehen werden, dass Frontex die Pilot- und Demonstrationsprojekte beobachtet, um die künftige Übernahme von Innovationen durch die Grenz- und Küstenwache zu erleichtern. Gemeinschafts- und behördenübergreifende Synergien innerhalb der zivilen Sicherheit können von Vorteil sein, z. B. in Bezug auf die Bekämpfung von Kriminalität und Terrorismus (d. h. über die Außengrenzen hinweg) und die katastrophenresistente Gesellschaft (in Bezug auf Naturgefahren und Katastrophen).
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Verbesserte Grenzüberwachungskapazitäten, die leistungsfähiger und kosteneffizienter sind, wobei der Schutz von Daten und Grundrechten im Vordergrund steht;
- Bessere Überwachung der Grenzgebiete zur Unterstützung der Bekämpfung illegaler Aktivitäten an den Außengrenzen sowie der Sicherheit von Menschen und Unternehmen in den Grenzgebieten, einschließlich der Förderung des Grenzübertritts über Grenzübergangsstellen;
- Effizientere und flexiblere Lösungen (u. a. für die Verlegung, Umgestaltung und rasche Verlegung) als physische Barrieren zur Abschreckung und Überwachung irregulärer Grenzübertritte außerhalb der Grenzübergangsstellen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Grenz- oder Küstenwachebehörden aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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