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Call-Eckdaten
Über den Stand der Technik hinaus "Biometrie in Bewegung" für Grenzkontrollen
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-BM-01-03
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 3.000.000,00
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die vorgeschlagenen Lösungen sollten automatische Entscheidungshilfesysteme für den biometrischen Erkennungsprozess umfassen, die den Endnutzern (Grenzkontrollpersonal) vorschlagen, welches Verfahren, welche Technologie oder welche Datenbank verwendet werden kann, ohne die Rechte der Reisenden zu verletzen.
Call-Ziele
Biometrische Daten sind eine der brauchbarsten und zuverlässigsten Methoden, um die Identität einer Person zu überprüfen. Zu den biometrischen Merkmalen, die traditionell im Rahmen von Grenzkontrollen verwendet werden, gehören Fingerabdrücke und 2D-Gesichtsbilder; andere biometrische Merkmale werden auch außerhalb der Europäischen Union oder auf nationaler Ebene für das Identitätsmanagement eingesetzt, wie z. B. die Iris; weitere werden in anderen Anwendungen im privaten Sektor und auf dem Verbrauchermarkt verwendet.
Wie bei vielen anderen Technologien können auch bei biometrischen Anwendungen zur Verbesserung der Fähigkeiten im Bereich der zivilen Sicherheit, z. B. bei der Grenzverwaltung oder der Strafverfolgung, höhere Anforderungen gestellt werden als bei Anwendungen im Verbrauchermarkt. Dies gilt für die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die Benutzerfreundlichkeit, die Skalierbarkeit, den Durchsatz und die strikte Minimierung der Risiken für den Schutz personenbezogener Daten und der Grundrechte (einschließlich der Beseitigung oder Minimierung jeglicher Gefahr der Voreingenommenheit oder Diskriminierung).
Die Forschung sollte die Zweckmäßigkeit der Grenzverwaltung von biometrischen Identifizierungsmodalitäten, die über Fingerabdrücke und Gesichtsbilder hinausgehen, und/oder innovative Modalitäten der Erfassung dieser und anderer biometrischer Daten bewerten und entwickeln. Vorgeschlagene Projekte sollten insbesondere biometrische Verfahren untersuchen, die derzeit keine zufriedenstellende Leistung bieten (in Bezug auf Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Benutzerfreundlichkeit, Minimierung des Datenschutzrisikos und des Risikos von Verzerrungen usw.), aber potenziell kurz- oder mittelfristig erhebliche Vorteile gegenüber bestehenden Lösungen für Anwendungen im Rahmen von Grenzkontrollen bieten.
Jede Innovation im Bereich der Biometrie muss deutliche Verbesserungen bei der Erfassung, Verarbeitung und Validierung im Vergleich zum Stand der Technik mit sich bringen, und zwar "unterwegs" (d. h. während sich die Reisenden bewegen und ohne ihre Mitwirkung), berührungslos und mit biometrischer Erfassung aus großer Entfernung (idealerweise, aber nicht zwingend mehr als 10 Meter) und/oder wenn mehrere Reisende zu Fuß oder im selben Fahrzeug die Grenze überqueren. Die Lösungen sollten auch die verschiedenen Arten und Szenarien von BCP-Operationen berücksichtigen (z. B. unter freiem Himmel, bei Nacht, zu bestimmten Zeiten, unter Zeit- und Raumdruck usw.).
Die Lösungen sollten den Anforderungen der derzeitigen und geplanten IT-Großsysteme der EU für Grenzen und Visa (z. B. das Einreise-/Ausreisesystem) sowie den Interoperabilitätsrahmen zwischen den IT-Großsystemen der EU für Grenzen, Visa, Asyl und Migration sowie für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit entsprechen.
Die vorgeschlagenen Lösungen sollten mit dem EU-Datenschutzrecht in Einklang stehen und u. a. den Datenschutz durch Design und Voreinstellungen verankern sowie Transparenz gegenüber den betroffenen Personen gewährleisten und den Missbrauch ihrer personenbezogenen Daten verhindern. Die Lösungen sollten auch soliden Rahmen für die Folgenabschätzung der Grundrechte genügen. Die entwickelten Lösungen könnten in der Tat dazu beitragen, die Menge der biometrischen Daten zu verringern, die für eine zuverlässigere Identifizierung benötigt werden, auch indem weniger personenbezogene Daten im Vergleich zum Stand der Technik erfasst und verwendet werden.
Im Rahmen des Projekts sollte auch untersucht werden, wie stabil die gesammelten biometrischen Daten im Laufe der Zeit sind und ob und wie es möglich wäre, die gesammelten biometrischen Daten auf sichere und datenschutzfreundliche Weise für dieselben Zwecke und entsprechend den zulässigen Verwendungszwecken "wiederzuverwenden" und zu vermeiden, dass dieselben biometrischen Daten mehrfach gesammelt werden.
Die vorgeschlagene(n) Lösung(en) sollte(n) eine modulare Integration mit Gesundheitskontrollen - wie etwa im Falle von Pandemien - sowie mit Kontrollen der Temperatur von Personen ermöglichen. Auf Systemebene sollte der Schwerpunkt auf der automatisierten Grenzkontrolle liegen, um Reisende während der nahtlosen Erfassung biometrischer Daten zu begleiten. Die Systeme sollten auch mit den Strategien und Maßnahmen kompatibel sein, die typischerweise während Pandemien eingeführt werden (z. B. die Verwendung von Gesichtsmasken und soziale Distanzierung).
Die vorgeschlagenen Lösungen sollten automatische Entscheidungshilfesysteme für den biometrischen Erkennungsprozess umfassen, die den Endnutzenden (Grenzkontrollpersonal) vorschlagen, welches Verfahren, welche Technologie oder welche Datenbank verwendet werden kann, ohne die Rechte der Reisenden zu verletzen.
Die entwickelten Lösungen müssen mit den Ethik-Leitlinien für vertrauenswürdige KI (2019), den Werten und Grundrechten der EU, einschließlich des Datenschutzes, übereinstimmen und Voreingenommenheit und Diskriminierung vermeiden.
Die EU-Grenzbehörden in den Konsortien sollten planen, die Forschungsergebnisse mit Hilfe der finanziellen Unterstützung durch das Instrument für Grenzmanagement und Visa (BMVI) zu übernehmen, vorausgesetzt, das Projekt erreicht seine Ziele und ist mit den geltenden Rechtsvorschriften vereinbar.
Beispiele für Technologien und Ansätze, die im Rahmen der Forschungsprojekte erforscht werden können, sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): 3D-Gesichtsbilder, berührungslose Friktionsbiometrie (d. h. Fingerabdruck, Handflächenabdruck und Finger-Knöchel-Abdruck), Iriserkennung aus großer Entfernung, Handvenenerkennung, periokulare Biometrie, neuartige Algorithmen, in die künstliche Intelligenz eingebettet ist, sowie fortschrittliche Hardwarekomponenten wie Sensoren, Systeme zur Verfolgung von Reisenden für eine qualitativ hochwertige biometrische Erfassung während der Fahrt, sichere Lichtquellen mit einer Wellenlänge oder multispektrale Lichtquellen (für die Beleuchtung von Personen) und Teilsysteme zur Dokumentenprüfung.
Die Forschungsprojekte sollten frühere Forschungsarbeiten berücksichtigen, gegebenenfalls darauf aufbauen und keine Überschneidungen mit ihnen aufweisen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschungsarbeiten im Rahmen anderer einschlägiger aktueller Projekte des EU-Rahmenprogramms zur Sicherheitsforschung und im Rahmen von HORIZON-CL3-2021-BM-01-03 finanzierter Projekte: Verbesserte Grenzkontrollen zur Erleichterung des Reisens über die Außengrenzen und verbesserte Erfahrungen für Reisende und Mitarbeiter der Grenzbehörden und HORIZON-CL3-2022-BM-01-02: Verbesserte Sicherheit und Betrugsbekämpfung im Bereich des Identitätsmanagements und der Identitäts- und Reisedokumente.
Die Vorschläge sollten konkrete, klare und überzeugende Pläne für die Weiterentwicklung zu den nachfolgenden TRLs sowie für die Übernahme (Industrialisierung, Kommerzialisierung, Erwerb und/oder Einsatz im operativen Kontext von Grenzkontrollen) auf nationaler und EU-Ebene enthalten, falls die Forschungsarbeiten ihre Ziele erreichen.
Es wird erwartet, dass die zu diesem Thema eingereichten Vorschläge den Prioritäten der Europäischen Grenz- und Küstenwache und ihrer Agentur (Frontex) sowie der Agentur der Europäischen Union für das Betriebsmanagement von IT-Großsystemen im Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts (eu-LISA) entsprechen. Dies sollte bereits bei der Definition der Anforderungen und der Entwurfsphase ihrer Arbeit beginnen, einschließlich der Zugrundelegung des EBCG-Fähigkeitsfahrplans, sofern verfügbar, sowie bei der Zusammenarbeit mit den Agenturen während der Durchführung des Projekts. Diese Perspektive sollte bei der Ausarbeitung von Vorschlägen berücksichtigt und geplant werden. In den Vorschlägen sollte vorgesehen werden, dass Frontex und eu-LISA die Pilot- und Demonstrationsprojekte beobachten werden, um die künftige Übernahme von Innovationen durch die Grenz- und Küstenwache zu erleichtern.
Die geförderten Projekte werden wahrscheinlich die Möglichkeit haben, die Kernkapazitäten des "Frontex Technologie- und Innovationszentrums" (FIT, früher BoMIC) zu nutzen, des künftigen kollaborativen physischen Raums von Frontex für die Erprobung, Demonstration, Simulation und Bewertung von Prototypsystemen, Prozessen und Verfahren für Grenzkontrollen mit Schwerpunkt auf der Interaktion zwischen Mensch und Maschine und der Emulation realer Betriebsumgebungen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Projektergebnissen wird erwartet, dass sie zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen:
- Aktualisiertes, auf europäischer Ebene basierendes Wissen und Entwicklung robuster biometrischer Technologien, die für die Erkennung (Identifizierung und Überprüfung) von Personen, die die EU-Außengrenzen überschreiten, verwendet werden könnten, was einen deutlichen Fortschritt gegenüber dem derzeitigen Stand der Technik darstellt;
- Maximierung der Erfahrungen der Reisenden und der Sicherheitsgarantien, Minimierung des Umgangs mit personenbezogenen Daten und Maximierung der Genauigkeit, Zuverlässigkeit und des Durchsatzes des Erkennungsprozesses;
- Beitrag zur Verbesserung der operativen Reaktionsfähigkeit der EBCG an den Grenzübergangsstellen und zu Fähigkeiten, die den Schengen-Raum stärken, indem sie Sicherheit an seinen Außengrenzen bieten, die auch die Aufrechterhaltung des freien Verkehrs innerhalb seiner Grenzen gewährleisten.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Grenz- oder Küstenwachebehörden aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitmessungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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