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Call-Eckdaten
Verbesserung der Instrumente und Fähigkeiten zur Bekämpfung fortgeschrittener Formen von Cyber-Bedrohungen und cyber-abhängiger Straftaten
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-FCT-01-06
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Projekte sollten die Instrumente und Fähigkeiten zur Bekämpfung fortgeschrittener Formen von Cyber-Bedrohungen und cyberabhängiger Straftaten verbessern, und zwar nicht nur in Bezug auf die Instrumente, sondern auch in Bezug auf Schulungen, Strategien und die Ermittlung bewährter Verfahren.
Call-Ziele
Da Cyberangriffe, insbesondere Ransomware und verteilte Dienstverweigerungen, immer ausgefeilter werden, müssen die Strafverfolgungsbehörden Strategien entwickeln, um umfassende Kenntnisse über die zahlreichen Elemente zu erlangen, die zu den Angriffen beitragen (Virtual Private Networks - VPNs, Bulletproof Hosting - BPH, Remote Access Trojans - RATs, Botnets, Dark Web-Plattformen, Krypto-Ransomware, kriminelle Telefonbanken, Pseudonyme, Advanced Persistent Threat Groups - APTs, Missbrauch der Internet-Infrastruktur (z. B. DNS) usw.). In Anbetracht der Tatsache, dass diese Aktivitäten heute in Form von Crime-as-a-Service für jeden, der bereit ist zu zahlen, angeboten werden, gibt es eine wachsende Zahl von Fällen, in denen die Behörden erweiterte Ermittlungen einleiten und durchführen müssen. Die Ermittler benötigen zeitnahen Zugang zu relevanten Daten und Fachwissen unterschiedlicher Art und verschiedener Kategorien von Stakeholdern (z. B. anderer Polizeibehörden oder Internetdienstanbieter). Da geografische Grenzen bei der Begehung von Straftaten keine Rolle mehr spielen, müssen strafrechtliche Ermittlungen zu kooperativen, gemeinsamen Aktionen werden. Eine umfassende Untersuchung der heutigen organisierten Kriminalität kann nicht von einem einzigen Ermittler oder gar einer einzigen Behörde durchgeführt werden. Diese technische und organisatorische Komplexität sowie der grenzüberschreitende Charakter von Cyberangriffen erfordern innovative Ermittlungsansätze, die ein breites Spektrum an Fachwissen sowie vertrauenswürdige Mechanismen für den Informationsaustausch zwischen Gemeinschaften (einschließlich gesicherter Plattformen) umfassen. Darüber hinaus ist es notwendig, das Bild von der Cyberkriminalität zu verbessern, insbesondere durch die Verbesserung des Mechanismus zur Meldung cyber-abhängiger krimineller Aktivitäten. Die Entwicklung von Strategien für mehrere Akteure, einschließlich neuartiger Ermittlungsverfahren und Mechanismen für den Informationsaustausch, ist notwendig, um die Prävention und Abschreckung dieser Formen von Internetkriminalität und davon abhängiger Kriminalität zu verbessern. Das Projekt sollte auch den rechtlichen Hintergrund untersuchen und alle damit zusammenhängenden Unzulänglichkeiten aufzeigen, damit der rechtmäßige Zugang zu und die Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf einer gültigen Rechtsgrundlage beruht.
Koordinierung zwischen den erfolgreichen Vorschlägen zu diesem Thema sowie mit dem erfolgreichen Vorschlag unter HORIZON-CL3-2023-FCT-01-05: Kriminalität als Dienstleistung sollte ins Auge gefasst werden, um Überschneidungen zu vermeiden und Komplementaritäten sowie Möglichkeiten zur Steigerung der Wirkung zu nutzen.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen werden:
- Entwicklung eines modularen Werkzeugkastens für Polizeibehörden, der die Erfassung und Verarbeitung von Daten erleichtert, die für Ermittlungen im Bereich Cyberkriminalität und cybergestützte Verbrechen relevant sind;
- Aufdeckung von Krypto-Jacking, kompromittierten Registrierungsformularen, Malware-Angriffen und anderen Cyberverbrechen, die mit Kryptowährungen verübt werden;
- Entwicklung von Lehrplänen für Polizeibehörden, Staatsanwälte und Justizakteure zu den wichtigsten aktuellen Aktivitäten der Cyberkriminalität;
- Empfehlungen für Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für Cyberkriminalität, die zur Früherkennung und Prävention beitragen;
- Ermittlung bewährter Praktiken internationaler Strafverfolgungs- und Justizkooperationsnetze; und
- Entwicklung von Strategien für alle Beteiligten, einschließlich neuartiger Ermittlungsverfahren und Mechanismen für den Informationsaustausch.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens drei Polizeibehörden aus mindestens drei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitspraktiker" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Die Aktivitäten sollen bis zum Ende des Projekts TRL 5-6 erreichen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 45 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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