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Call-Eckdaten
Interoperabilität von Systemen und Ausrüstung auf taktischer Ebene, zwischen Ausrüstung und Datenbanken und/oder zwischen Datenbanken für Bedrohungen und Materialien
Call Nummer
HORIZON-CL3-2023-BM-01-04
Termine
Öffnung
29.06.2023
Deadline
23.11.2023 17:00
Förderquote
70% (NPO:100%)
Budget des Calls
€ 6.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 6.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die zu diesem Thema vorgeschlagene(n) Lösung(en) sollte(n) die Anforderungen und das weitere Vorgehen festlegen, um die Interoperabilität von Zollkontrollausrüstungen und von Daten, die in verschiedenen Mitgliedstaaten und/oder von verschiedenen Behörden auf nationaler Ebene verwendet werden, sowie von Kommissionssystemen zu ermöglichen und zu verbessern.
Call-Ziele
Wie alle Wirtschaftsbeteiligten und Bürger*innen arbeitet auch der europäische Zoll in unserer digitalisierten und vernetzten Welt der Geräte, Systeme und Daten. Einerseits eröffnet dies Möglichkeiten, ihre Kapazitäten zur Erleichterung des Handels zu nutzen und gleichzeitig die Sicherheit der Bürger*innen zu schützen und die Wirtschaft der EU zu fördern. Andererseits kann die Verbreitung von Geräten, Systemen und Daten, die oft von verschiedenen Anbietern und in unterschiedlichen Versionen stammen, auch Herausforderungen in Bezug auf die Interoperabilität und eine effiziente Verwaltung der Warenströme über die Außengrenzen der Zollunion mit sich bringen. Darüber hinaus impliziert die Strategie der "Europäischen Zollunion, die als eine Einheit handelt", dass auch andere Behörden außerhalb des Zolls dieselbe Ausrüstung verwenden. Es bedeutet auch, dass die Ausrüstung, einschließlich der mobilen Ausrüstung, von den Mitgliedstaaten gemeinsam genutzt wird, um die Kooperation und Zusammenarbeit bei der Kontrolle der Warenströme an den europäischen Grenzen zu verbessern. Schließlich bedeutet es auch, dass die Normen und technischen Spezifikationen für Zollkontrollgeräte harmonisiert werden.
Eine weitere Herausforderung für die europäischen Zollkontrollkapazitäten ist die schnelle Verfügbarkeit und der rasche Austausch von Referenzdaten über (neue) Bedrohungen und illegale Materialien.
All dies erfordert Forschung und Innovation für Lösungen, die die Interoperabilität von Zollkontrollausrüstungen und -daten auf "taktischer" Ebene vorbereiten und erhöhen, und zwar im Hinblick auf die Interoperabilität zwischen mehreren Behörden, grenzüberschreitend und mit mehreren Lieferanten sowie die Verknüpfung von Systemen der Mitgliedstaaten und der Kommission und die schnellere Verfügbarkeit und gemeinsame Nutzung von Bibliotheken mit Referenzdaten für Zielsubstanzen oder -materialien. Es gibt Raum für Innovationen, um den Zugang zu aktualisierten Spektren (oder anderen Formaten oder Referenzen) von Zielsubstanzen und -materialien zu verbessern, sobald diese erscheinen; sie leicht für die Geräte der Zollbehörden verfügbar zu machen und die Daten für Bibliotheken zu verbessern.
Die zu diesem Thema vorgeschlagene(n) Lösung(en) sollte(n) die Anforderungen und das weitere Vorgehen festlegen, um die Interoperabilität von Zollkontrollgeräten und von Daten, die in verschiedenen Mitgliedstaaten und/oder von verschiedenen Behörden auf nationaler Ebene verwendet werden, sowie von Systemen der Kommission zu ermöglichen und zu verbessern.
Die vorgeschlagene(n) Lösung(en) sollte(n) sich mit der Frage befassen, wie Bibliotheken mit Referenzdaten zu Zielsubstanzen und -materialien schneller verfügbar gemacht und mit den Behörden gemeinsam genutzt werden können; wie diese Bibliotheken schneller und sicher aktualisiert und gemeinsam genutzt werden können; wie eine schnellere Bekämpfung illegaler Substanzen und Materialien ermöglicht werden kann, indem entweder die derzeitigen Ansätze erneuert oder völlig neue Ansätze für Referenzbibliotheken entwickelt werden.
Die EU-Zollbehörden sollten die Forschungsergebnisse im Rahmen der Zollunion mit Unterstützung des Instruments für Zollkontrollausrüstung (CCEI) "gemeinsam handeln". Das CCEI wird nicht nur die Möglichkeit bieten, eine Harmonisierung durch gemeinsame Normen und technische Spezifikationen zu erreichen, sondern auch den Zugang zu aktiv finanzierter Ausrüstung in allen Mitgliedstaaten ermöglichen, um diese gemeinsamen Normen zu erfüllen.
Die vorgeschlagene Lösung sollte Techniken zur Verbesserung des Schutzes der Privatsphäre beinhalten, um die gemeinsame Nutzung von Instrumenten zu ermöglichen, ohne dass Daten über das unbedingt erforderliche Maß hinaus weitergegeben werden. Die Weitergabe oder Kompromittierung persönlicher Daten sollte bei der Übertragung von Geräten oder Modellen vermieden werden.
Eine Verbesserung der Energieeffizienz und der Umweltauswirkungen neuer Sicherheitstechnologien für diese Fähigkeit (z. B. geringer ökologischer Fußabdruck, geringe Emissionen, Aspekte der Kreislaufwirtschaft und/oder autarke Geräte) wäre wünschenswert.
Beispiele für Technologien und Ansätze, die im Rahmen der Forschungsprojekte untersucht werden können, sind (ohne Anspruch auf Vollständigkeit): Blockchain/DLT, künstliche Intelligenz, Spektroskopie, Datenfusion.
Die Forschungsprojekte sollten frühere Forschungsarbeiten berücksichtigen und (gegebenenfalls) darauf aufbauen, ohne sie zu duplizieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Forschungsarbeiten anderer aktueller Projekte des EU-Rahmenprogramms zur Sicherheitsforschung.
In den Vorschlägen sollten die Pläne für die weitere Entwicklung bis zu den nachfolgenden TRLs sowie für die Übernahme (Industrialisierung, Kommerzialisierung, Erwerb und/oder Einsatz) auf nationaler und EU-Ebene dargelegt werden, sofern die Forschungsziele erreicht werden.
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Erwartete Ergebnisse
Es wird erwartet, dass die Projektergebnisse zu einigen oder allen der folgenden Ergebnisse beitragen werden:
- Erhöhte Interoperabilität der vorhandenen (und absehbar künftigen) Zollkontrollausrüstung auf taktischer Ebene, mit mehreren Lieferanten, mehreren Behörden und grenzüberschreitend;
- Effizientere und schnellere Verfügbarkeit von Referenzdaten (z. B. Spektren) über Bedrohungen und gefährliche und/oder illegale Stoffe für die Zollpraktiker in der EU;
- Aufbau von Kapazitäten für eine stärker harmonisierte europäische Anwendung von Zollkontrollen auf der Grundlage von Risikomanagement und Handelserleichterungen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
weitere Förderkriterien
Dieses Thema erfordert die aktive Beteiligung von mindestens zwei Zollbehörden aus mindestens zwei verschiedenen EU-Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern als Begünstigte. Für diese Teilnehmer müssen die Antragsteller die Tabelle "Informationen über Sicherheitsexperten" im Antragsformular mit allen geforderten Informationen ausfüllen und dabei die im IT-Tool für die Einreichung bereitgestellte Vorlage verwenden.
Wenn Projekte satellitengestützte Erdbeobachtungs-, Positionsbestimmungs-, Navigations- und/oder damit zusammenhängende Zeitbestimmungsdaten und -dienste verwenden, müssen die Begünstigten Copernicus und/oder Galileo/EGNOS nutzen (andere Daten und Dienste können zusätzlich verwendet werden).
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 50 Seiten vorgeschrieben.
Call-Dokumente
HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3HE-Work Programme 2023-2024, Cluster 3(1701kB)
Kontakt
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