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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Unterstützung der Akteure bei der Prävention von NCDs im Bereich der chronischen Atemwegserkrankungen (DP-g-23-31-02)
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2023-PJ-02
Termine
Öffnung
15.06.2023
Deadline
17.10.2023 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 1.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 333.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme ist Teil des Aktionsbereichs Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention. Sie unterstützt das politische Ziel der Verringerung der Belastung durch CRD und dient der Umsetzung des allgemeinen Ziels des EU4Health-Programms, die Gesundheit in der Union zu verbessern und zu fördern (Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/522), durch die in Artikel 4 Buchstaben a und i der Verordnung (EU) 2021/522 festgelegten spezifischen Ziele.
Call-Ziele
Ziel dieser Aktion ist es, die Aktivitäten der von den Mitgliedstaaten geleiteten gemeinsamen Aktion "DP-g-23-31-01 'Healthier Together' EU NCD Initiative - Chronic respiratory diseases" zu ergänzen und so dazu beizutragen, die Belastung durch CRD in der Union sowohl auf individueller als auch auf Bevölkerungsebene zu verringern, indem die damit verbundenen Risikofaktoren und ihre Determinanten, soweit erforderlich, gezielt angegangen werden.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Rahmen der Aktion werden Projekte zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention durchgeführt. Es wird erwartet, dass sie die Anstrengungen der Mitgliedstaaten zur Verringerung der Belastung durch nicht übertragbare Krankheiten (ca. 80 % der Krankheitslast in Europa), insbesondere im Zusammenhang mit CRD, und zur Erreichung des Ziels 3 für nachhaltige Entwicklung, insbesondere des Ziels 3.4, unterstützen.
Zu den erwarteten Ergebnissen gehören Initiativen zur Ergänzung der Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Konzeption, Planung und Umsetzung vorbildlicher Verfahren, wie z. B. die Entwicklung von Leitlinien für die öffentliche Gesundheit, Patientenpfade und Unterstützung bei der Vorbereitung und Einführung neuer politischer Konzepte, die Beteiligung an der Piloterprobung innovativer Verfahren, die Entwicklung von Unterstützungsmaßnahmen wie Schulungen und die Verbesserung des Gesundheitsbewusstseins und der Gesundheitskompetenz.
Erwartete Ergebnisse
Die Maßnahmen betreffen die Prävention und den Umgang mit CRD und ergänzen die gemeinsame Aktion. Zu den Tätigkeiten gehören die Durchführung von Projekten, an denen Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt sind, um die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung umfassender Maßnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zu unterstützen, die Entwicklung und Weitergabe bewährter Verfahren, die Entwicklung von Leitlinien für die öffentliche Gesundheit, die Ausarbeitung und Einführung innovativer Konzepte, Projekte zur Unterstützung von Patientenpfaden und die Einleitung von Projekten, von denen erhebliche Auswirkungen auf die öffentliche Gesundheit erwartet werden und die den Bürgern unmittelbar zugute kommen. Dazu können Projekte gehören, die die Mitgliedstaaten dabei unterstützen, die Ziele des Aktionsplans zur Bekämpfung der Umweltverschmutzung, der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit und des Europäischen Plans zur Krebsbekämpfung zu erreichen. Die Aktivitäten sollten auch eine Gerechtigkeitsdimension beinhalten und darauf abzielen, gesundheitliche Ungleichheiten zu verringern.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium von mindestens 3 Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das die folgenden Bedingungen erfüllt: mindestens 3 Einrichtungen aus 3 verschiedenen förderfähigen Ländern.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
weitere Förderkriterien
Spezifische obligatorische Leistungen und/oder Meilensteine
Die Maßnahmen umfassen die Durchführung von Projekten, an denen Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt sind, um die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Durchführung umfassender gesundheitspolitischer Maßnahmen zur Bekämpfung von CRD und ihrer Risikofaktoren in den folgenden Bereichen zu unterstützen:
Diese Maßnahme unterstützt und ergänzt die Bemühungen der Mitgliedstaaten, indem sie mindestens eine der folgenden Aktivitäten durchführt:
- Bestandsaufnahme zur Bedarfsermittlung und anschließende Lückenanalyse bei der Prävention des Auftretens und des Fortschreitens von CRD, insbesondere chronisch obstruktiver Atemwegserkrankungen;
- Ermittlung, Sammlung, Austausch, Anpassung und Vervielfältigung bewährter und vielversprechender Verfahren zur Prävention und zum Umgang mit CRD und ihren Risikofaktoren (z. B. Rauchen, Schadstoffbelastung, Prävention von Infektionskrankheiten) sowie deren Einführung zur Umsetzung durch Gesundheitsförderungsmaßnahmen auf Bevölkerungsebene;
- Identifizierung, Erprobung und Bewertung innovativer Ansätze zur Prävention und zum Umgang mit CRD und ihren Risikofaktoren;
- Unterstützung von Patientenpfaden mit Schwerpunkt auf gefährdeten Bevölkerungsgruppen, einschließlich der aus der Ukraine vertriebenen Menschen;
- Entwicklung von Leitlinien im Bereich der öffentlichen Gesundheit für bestimmte Berufsgruppen, die in der medizinischen Grundversorgung und/oder in Krankenhäusern und in der Bevölkerung tätig sind, oder Empfehlungen zur Früherkennung von CRD im Gesundheitswesen (z. B. zum Umgang mit chronischen Allergien und Atemwegserkrankungen bei Kindern);
- Entwicklung von Leitlinien und Empfehlungen für Maßnahmen, Politiken und Programme auf nationaler Ebene, die sich mit CRDs und ihren Risikofaktoren befassen;
- Entwicklung und Durchführung ergänzender Sensibilisierungsmaßnahmen zu CRD und den damit verbundenen Risikofaktoren für Angehörige der Gesundheitsberufe und/oder die breite Öffentlichkeit (z. B. über soziale Medien, Broschüren, Kampagnen, Selbsthilfeinstrumente), mit Schwerpunkt auf gefährdeten Bevölkerungsgruppen, einschließlich Vertriebenen aus der Ukraine;
- Entwicklung von Schulungsprogrammen für Angehörige der Gesundheitsberufe und wichtige Interessengruppen, um den Umgang mit CRD in der medizinischen Grundversorgung und/oder im Krankenhaus zu verbessern.
Jeder Vorschlag muss ein spezifisches Arbeitspaket mit Maßnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten enthalten, z. B. für gefährdete Gruppen wie Migranten und Migrantinnen/Flüchtlinge, Menschen, die unter Kriegsbedingungen leben, benachteiligte Kinder und Frauen, LGBTIQ, Roma, Menschen mit Behinderungen und andere.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet. Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80 %) beantragen, wenn Ihr Projekt von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h:
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
EU4Health- Call Document PJ 2023EU4Health- Call Document PJ 2023(1830kB)
Kontakt
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