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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Prävention von NCDs im Bereich der psychischen Gesundheit (DP-g-23-32-02)
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2023-PJ-03
Termine
Öffnung
15.06.2023
Deadline
17.10.2023 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 2.360.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 590.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme ist Teil des Aktionsbereichs Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention. Diese Maßnahme unterstützt das politische Ziel der Förderung der psychischen Gesundheit und der Prävention und Bewältigung von Problemen und Störungen der psychischen Gesundheit und dient der Umsetzung des allgemeinen Ziels des EU4Health-Programms, die Gesundheit in der Union zu verbessern und zu fördern (Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/522), durch die in Artikel 4 Buchstaben a und i der Verordnung (EU) 2021/522 festgelegten spezifischen Ziele. Diese Aktion konzentriert sich auf die Prävention von NCDs im Bereich der psychischen Gesundheit, einschließlich Maßnahmen zur Unterstützung gefährdeter Bevölkerungsgruppen, wie Migrant*innen, Flüchtlinge, Roma und Vertriebene aus der Ukraine.
Call-Ziele
Ziel dieser Aktion ist es, die Durchführung der von den Mitgliedstaaten geleiteten gemeinsamen Aktion "DP-g-23-32- 01 'Healthier Together' EU NCD Initiative - Mental Health" zu ergänzen und so zur Förderung der psychischen Gesundheit und zur Verringerung der Belastung durch psychische Gesundheitsprobleme in der Union beizutragen, und zwar sowohl auf individueller als auch auf Bevölkerungsebene, wobei die damit verbundenen Risikofaktoren und ihre Determinanten, soweit erforderlich, gezielt angegangen werden.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Im Rahmen der Maßnahme werden Projekte zur Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention durchgeführt, wobei einschlägige Ergebnisse der Projekte Horizont 202017 und Horizont Europa berücksichtigt werden. Es wird erwartet, dass die Maßnahme die Bemühungen der Mitgliedstaaten um eine Verringerung der Belastung durch nicht übertragbare Krankheiten (etwa 80 % der Krankheitslast in Europa), insbesondere im Zusammenhang mit psychischen Problemen, und um die Verwirklichung des Ziels 3 für nachhaltige Entwicklung, vor allem des Ziels 3.4, unterstützt.
Zu den erwarteten Ergebnissen gehören Initiativen zur Ergänzung der Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Konzeption, Planung und Umsetzung bewährter Verfahren, z. B. bei der Entwicklung von Leitlinien für die öffentliche Gesundheit, der Unterstützung von Patientenpfaden und der Unterstützung bei der Vorbereitung und Einführung neuer politischer Konzepte, der Beteiligung an der Piloterprobung innovativer Verfahren, der Entwicklung von Unterstützungsmaßnahmen wie Schulungen und der Verbesserung des Gesundheitsbewusstseins und der Gesundheitskompetenz.
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Erwartete Ergebnisse
Die Maßnahmen umfassen die Förderung der psychischen Gesundheit sowie die Prävention und Behandlung psychischer Probleme, wobei insbesondere Personen in prekären Situationen/gefährdete Bevölkerungsgruppen (wie Migrant*innen, Flüchtlinge, Roma und Vertriebene aus der Ukraine) unterstützt werden sollen. Die Aktivitäten laufen parallel zur gemeinsamen Maßnahme und umfassen die Durchführung von Projekten, an denen Organisationen der Zivilgesellschaft beteiligt sind, um die Behörden der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung umfassender gesundheitspolitischer Maßnahmen im Bereich der psychischen Gesundheit zu unterstützen, die Entwicklung und den Transfer bewährter Verfahren, die Entwicklung von Leitlinien für die öffentliche Gesundheit, die Ausarbeitung und Einführung innovativer Ansätze und Projekte zur Unterstützung von Patientenpfaden sowie die Einleitung gezielter Projekte zur Unterstützung gefährdeter Gruppen, einschließlich Migrant*innen, Flüchtlingen, Roma und Vertriebenen aus der Ukraine.
Die Aktivitäten sollten auch eine Gleichstellungsdimension beinhalten und auf die Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten abzielen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt: mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern, mindestens eine im Bereich der psychischen Gesundheit tätige NRO, mindestens eine im Bereich der psychischen Gesundheit tätige Patientenorganisation. Dies muss im Vorschlag deutlich hervorgehoben werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
weitere Förderkriterien
Spezifische obligatorische Leistungen und/oder Meilensteine
Die Aktivitäten im Rahmen dieser Aktion unterstützen und ergänzen die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Entwicklung und Umsetzung eines umfassenden und präventionsorientierten Ansatzes für die psychische Gesundheit.
Die Maßnahmen richten sich an gefährdete und sozioökonomisch benachteiligte Bevölkerungsgruppen, deren psychische Gesundheit unverhältnismäßig stark von der Pandemie betroffen ist, darunter ältere Menschen, junge Menschen, Menschen mit unsicheren Arbeitsverhältnissen, Menschen mit geringerer Bildung oder geringerem Einkommen und insbesondere Migrant*innen, Flüchtlinge, Roma, Vertriebene aus der Ukraine sowie Menschen, die noch in der Ukraine leben.
Bei den Maßnahmen werden auch sozioökonomische und umweltbedingte Faktoren berücksichtigt, die als Risikofaktoren für psychische Gesundheit und Verhaltensprobleme gelten (z. B. Armut, Arbeitslosigkeit, finanzielle Instabilität, ein niedriges Bildungsniveau, Gewalt, Luftverschmutzung und Klimakrise, Obdachlosigkeit und soziale Isolation).
Die Aktivitäten sollen die Umsetzung eines umfassenden und präventionsorientierten Konzepts für die psychische Gesundheit unterstützen und die Maßnahmen in der Mitteilung der Kommission über ein umfassendes Konzept für die psychische Gesundheit fördern, einschließlich:
- Förderung einer guten psychischen Gesundheit und Prävention von psychischen Gesundheitsproblemen durch die Umsetzung bewährter und vielversprechender Verfahren und Ansätze sowie umsetzbarer Forschungsergebnisse;
- Konzeption und Umsetzung eines koordinierten Ansatzes für die psychische Gesundheit in allen Politikbereichen zwischen den Behörden in mehreren Ministerien und anderen relevanten Akteuren;
- Entwicklung von Instrumenten und Ansätzen zur Aufklärung und Sensibilisierung für psychische Gesundheit sowie zur Früherkennung von Personen, die gefährdet sind, psychische Gesundheitsprobleme zu entwickeln, in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen wie Schulen, Altenpflegezentren, Migranten-/Flüchtlingszentren und Gefängnissen, unter Berücksichtigung der besonderen Bedürfnisse gefährdeter Bevölkerungsgruppen;
- Verbesserung des Zugangs zu evidenzbasierten und innovativen, vielversprechenden und personalisierten Ansätzen und Interventionen bei der Bewältigung psychischer Probleme, einschließlich der Verbesserung der gemeindenahen Versorgung und der Ansätze, des Einsatzes von Instrumenten für das Selbstmanagement und der sozialen Verschreibungspflicht, um bessere Ergebnisse zu erzielen;
- Schaffung günstiger Bedingungen für Patienten, ihre Familien und (in)formelle Betreuer zur Verbesserung ihrer Lebensqualität, wobei der Schwerpunkt auf der Überwindung der Stigmatisierung liegt. Die Verringerung der gesundheitlichen Ungleichheiten im Bereich der psychischen Gesundheit innerhalb gefährdeter Gruppen sollte bei allen Aktivitäten horizontal angegangen werden. Um einen kohärenten Ansatz und Komplementarität zu gewährleisten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass diese Aktion auf früheren und laufenden Projekten wie gemeinsamen Aktionen (z. B. JA ImpleMENTAL), einschlägigen Projekten mit der WHO und der OECD und Interessengruppen sowie anderen EU-finanzierten Initiativen zur psychischen Gesundheit aufbaut.
Diese Maßnahme unterstützt und ergänzt die Bemühungen der Mitgliedstaaten bei der Bewältigung der Herausforderungen im Bereich der psychischen Gesundheit und bei der Umsetzung eines umfassenden Konzepts für die psychische Gesundheit, indem mindestens eine der folgenden Aktivitäten durchgeführt wird:
- Ermittlung, Sammlung und Austausch sowie Anpassung und Vervielfältigung bewährter und vielversprechender Praktiken für einen umfassenden Ansatz zur psychischen Gesundheit gefährdeter Bevölkerungsgruppen und deren Einführung zur Umsetzung durch Gesundheitsförderungsmaßnahmen auf Bevölkerungsebene;
- Ausarbeitung von Leitlinien oder Dokumenten für die öffentliche Gesundheit, die für bestimmte Berufsgruppen bestimmt sind, die mit gefährdeten Gruppen arbeiten, bei denen ein potenzieller Bedarf für die Bewältigung von Problemen im Bereich der psychischen Gesundheit besteht (z. B. Anbieter von Erster Hilfe, Sozialarbeiter);
- Identifizierung, Erprobung und Bewertung innovativer Ansätze zur Prävention und Bewältigung von Problemen der psychischen Gesundheit in verschiedenen Gemeinschaftsumgebungen, z. B. Einsatz von Social Prescribing (Kunst, Sport usw.) und Einsatz eines gemeinschaftsbasierten Social Franchising-Ansatzes;
- Entwicklung von Leitlinien und Empfehlungen für Maßnahmen, Strategien und Programme auf nationaler Ebene, die auf die besonderen Bedürfnisse gefährdeter Bevölkerungsgruppen zugeschnitten sind, z. B. Programme zur Suizidprävention und Programme zur Unterstützung des Übergangs von der Jugend- zur Erwachsenenbetreuung;
- Entwicklung eines Kodex bewährter Verfahren, wie Menschen mit "Lebenserfahrung" in die Entwicklung von Strategien und Programmen zur psychischen Gesundheit einbezogen werden können;
- Entwicklung und Durchführung von Sensibilisierungsmaßnahmen mit Schwerpunkt auf dem Abbau der Stigmatisierung der psychischen Gesundheit (z. B. Prävention von Selbstmord und Depression) mit Schwerpunkt auf gefährdeten Gruppen;
- Entwicklung, Erprobung und mögliche Umsetzung einer Methodik, mit der sichergestellt werden soll, dass die psychische Gesundheit in die einschlägigen Politiken einbezogen wird (Ansatz "Psychische Gesundheit in allen Politikbereichen")
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet. Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80 %) beantragen, wenn Ihr Projekt von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h:
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
EU4Health- Call Document PJ 2023EU4Health- Call Document PJ 2023(1830kB)
Kontakt
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