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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: Zuschüsse für Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit von Krebspatienten und -überlebenden Unterthema (a): Psychische Gesundheit und Krebs (CR-g-23-19.01)
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2023-PJ-06
Termine
Öffnung
15.06.2023
Deadline
17.10.2023 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 8.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 1.142.857,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme ist Teil des Aktionsbereichs Gesundheitsförderung und Krankheitsprävention und des Bereichs Krebs als Querschnittsaufgabe. Sie unterstützt das politische Ziel, die Belastung durch Krebs und psychische Probleme zu verringern, und dient der Umsetzung des allgemeinen Ziels des EU4Health-Programms, die Gesundheit in der Union zu verbessern und zu fördern (Artikel 3 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2021/522), durch die in Artikel 4 Buchstaben a, b und i der Verordnung (EU) 2021/522) festgelegten spezifischen Ziele.
Call-Ziele
Diese Aktion zielt darauf ab, die Probleme der psychischen Gesundheit von Krebspatient*innen und -überlebenden sowie deren Betreuenden und Familien anzugehen.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Zu den erwarteten Ergebnissen gehören die Bereitstellung psychologischer und psychosozialer Unterstützung für Krebspatient*innen/Überlebende, ihre Familien und informelle Betreuende sowie eine Reihe gezielter Interventionen. Diese Maßnahme wird dazu beitragen, das Risiko langfristiger psychischer Gesundheitsprobleme bei Krebspatient*innen und -überlebenden sowie bei ihren Angehörigen und Familien zu verringern.
Erwartete Ergebnisse
Die Aktivitäten umfassen:
(i) systematisches Screening des psychischen Gesundheitszustands von Krebspatient*innen, ihren Betreuenden und Familien, um Personen zu ermitteln, bei denen ein Risiko für die Entwicklung psychischer Probleme besteht;
(ii) Entwicklung von Methoden, die die Identifizierung von Patient*innen, ihren Betreuenden und Familien mit Risikofaktoren für psychische Gesundheitsprobleme unterstützen können, sowie die Erprobung und weitere Erprobung solcher Methoden, um ihre Auswirkungen und Übertragbarkeit auf EU-Ebene zu bewerten;
(iii) Bereitstellung von psychologischer und psychosozialer Unterstützung und gezielten Maßnahmen für Krebspatient*innen, Überlebende, ihre Betreuende und Familien, um langfristige Folgen für die psychische Gesundheit zu verhindern;
(iv) Entwicklung von Leitlinien und Empfehlungen für Fachkräfte, um Aspekte der psychischen Gesundheit während der gesamten Patientenversorgung zu gewährleisten;
(v) Bereitstellung von professioneller psychosozialer Unterstützung für krebskranke Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Vorschläge müssen von einem Konsortium aus mindestens drei Antragstellern (Begünstigte; nicht verbundene Einrichtungen) eingereicht werden, das folgende Bedingungen erfüllt: mindestens drei Einrichtungen aus drei verschiedenen förderfähigen Ländern, mindestens eine NRO, die im Bereich Krebs oder psychische Gesundheit tätig ist, mindestens eine Patientenorganisation, die im Bereich Krebs oder psychische Gesundheit tätig ist. Dies muss im Vorschlag deutlich erwähnt werden.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
weitere Förderkriterien
Spezifische obligatorische Leistungen und/oder Meilensteine
Diese Maßnahme zielt darauf ab, psychische Probleme bei Krebspatient*innen und -überlebenden, ihren Familien und informellen Betreuenden anzugehen und ihre Pflege- und Lebensqualität zu verbessern, indem Screening und Identifizierung von Risikopersonen für psychische Probleme, psychosoziale Unterstützung und die Entwicklung von Leitlinien für die Einbeziehung der psychischen Gesundheit während des gesamten Krebsverlaufs durchgeführt werden.
Die Maßnahmen zur Förderung der psychischen Gesundheit können innovative und vielversprechende Ansätze umfassen (z. B. soziales Rezept, Rolle von Sport und körperlicher Betätigung, gesunder Lebensstil) und sollten sich auf gefährdete Gruppen wie Kinder, junge Menschen und ältere Menschen konzentrieren.
Die Aktivitäten müssen eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen umfassen:
- Entwicklung und Erprobung von Methoden zur Identifizierung von Krebspatient*innen/Überlebenden, ihren Familien und informellen Betreuenden mit Risikofaktoren für psychische Gesundheitsprobleme, einschließlich Erprobung, Anpassung und Replikation dieser Methoden auf EU-Ebene;
- Entwicklung einer Reihe praktischer Dokumente (z. B. Leitlinien, Empfehlungen) zur Anleitung und Unterstützung von Angehörigen der Gesundheitsberufe (z. B. in der primären Krebsversorgung und/oder in Krankenhäusern), um die Einbeziehung der psychischen Gesundheit in die gesamte Krebsversorgung von Patient*innen zu unterstützen;
- Entwicklung eines Standardkonzepts für ein systematisches Screening der psychischen Gesundheit von Krebspatient*innen/überlebenden Patienten, ihren Familien und informellen Betreuende, mit besonderem Schwerpunkt auf Kindern, Jugendlichen und älteren Menschen.
Jeder Vorschlag muss ein spezifisches Arbeitspaket mit Maßnahmen zur Verringerung gesundheitlicher Ungleichheiten enthalten und speziell auf die Rolle innovativer und vielversprechender Ansätze eingehen.
Diese Aktivitäten sollen zu einer verbesserten Prävention von psychischen Problemen, einer besseren und früheren Erkennung von Personen, bei denen das Risiko besteht, dass sie psychische Probleme entwickeln, und zu einer verbesserten Lebensqualität und Versorgung von Patient*innen/Überlebenden, ihren Familien und informellen Betreuenden beitragen.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet. Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80 %) beantragen, wenn Ihr Projekt von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h:
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
EU4Health- Call Document PJ 2023EU4Health- Call Document PJ 2023(1830kB)
Kontakt
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