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Call-Eckdaten
Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen: Finanzhilfen für Maßnahmen zur Erleichterung des Austauschs von Organpaaren (HS-g-23-51)
Förderprogramm
EU4Health-Programm 2021-2027
Call Nummer
EU4H-2023-PJ-10
Termine
Öffnung
15.06.2023
Deadline
17.10.2023 17:00
Förderquote
60%
Budget des Calls
€ 600.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 600.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Diese Maßnahme ist Teil des Aktionsbereichs "Gesundheitssysteme und Arbeitskräfte im Gesundheitswesen" und wird zur "verstärkten Umsetzung der Rechtsvorschriften über Blut, Gewebe, Zellen und Organe" beitragen. Genauer gesagt wird diese Maßnahme die Harmonisierung zwischen den zuständigen nationalen Behörden im Bereich der Organe unterstützen.
Call-Ziele
Mit dieser Maßnahme wird das allgemeine Ziel des EU4Health-Programms umgesetzt, die Verfügbarkeit, Zugänglichkeit und Erschwinglichkeit von Arzneimitteln und Medizinprodukten sowie von krisenrelevanten Produkten in der Union zu verbessern und die Innovation bei diesen Produkten zu fördern (Artikel 3 Buchstabe c der Verordnung (EU) 2021/522), und zwar durch die in Artikel 4 Buchstaben c und h der Verordnung (EU) 2021/522 festgelegten spezifischen Ziele.
Im Rahmen dieser Maßnahme wird der gemeinsame Algorithmus für den Abgleich von Spender-Patienten-Paaren unter den Teilnehmern angewendet und seine Anwendung weiterentwickelt.
Erwartete Effekte und Auswirkungen
Die Ergebnisse sind die folgenden:
a) ein gemeinsames EU-weites Zuteilungssystem zur Erleichterung des Organ-Paar-Austauschs bei Nierentransplantationen;
b) die Entwicklung, Vereinbarung und Anwendung gemeinsamer Protokolle, Plattformen und Leitlinien, um die Chancen für Patient*innen, die eine Nierentransplantation wünschen, zu verbessern;
c) mehr Transplantationen und bessere Behandlungsmöglichkeiten für Patient*innen und Verbesserung ihrer Lebensqualität.
Die Aktion wird zur Erholung nach der COVID-19-Krise beitragen, die zu einer erheblichen Zahl von verpassten Spenden und Transplantationsmöglichkeiten geführt hat.
Erwartete Ergebnisse
Im Rahmen dieser Aktion wird der gemeinsame Algorithmus für den Abgleich von Spender-Patienten-Paaren unter den Teilnehmern angewandt und seine Anwendung weiterentwickelt, indem:
a) Entwicklung der Modalitäten für die Teilnahme an den grenzüberschreitenden Austauschprogrammen, einschließlich der Vereinbarung und Übernahme durch die verschiedenen nationalen Zuweisungsstellen;
b) Einspeisung von harmonisierten Paardaten in den Algorithmus über eine gemeinsame IT-Plattform zwischen den Teilnehmern;
c) Entwicklung gemeinsamer Unterstützungsprotokolle zwischen den Teilnehmern, die alle damit zusammenhängenden Aspekte wie Aufsicht, Verwaltung, Finanzierung, Nachsorge von Spender*innen und Patient*innen abdecken, um die Durchführung von Transplantationen zu ermöglichen.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Island (Ísland), Moldau (Moldova), Norwegen (Norge), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Anträge können entweder von einem einzelnen Antragsteller oder von einem Konsortium gestellt werden (keine Mindestanforderungen).
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen):
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben, d. h.:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Hoheitsgebiete (ÜLG)
- förderfähige Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder und mit dem EU4Health-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Andere Einrichtungen können in anderen Funktionen am Konsortium teilnehmen, z. B. als assoziierte Partner, Unterauftragnehmer, Dritte, die Sachleistungen erbringen, usw.
Sonderfälle:
Natürliche Personen - Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese ebenfalls teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als angeschlossene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Europäische Referenznetzwerke (ERN) - Hierbei handelt es sich um Netzwerke zwischen Gesundheitsdienstleistern und Fachzentren in den Mitgliedstaaten zur Stärkung der Zusammenarbeit im Gesundheitswesen, insbesondere im Bereich seltener Krankheiten, im Einklang mit den in Artikel 12 der Richtlinie 2011/24 festgelegten Zielen.
weitere Förderkriterien
Spezifische obligatorische Leistungen und/oder Meilensteine
Obligatorische Leistungen/Meilensteine neben den bereits im Text der Aufforderung aufgeführten (Projektwebsite, Projektbroschüre, gemeinsame Unterstützungsprotokolle):
- Verbesserte IT-Plattform für den Abgleich von Spender-Patienten-Paaren und Protokolle für die Einspeisung und Nutzung der Plattform auf der Grundlage von Tests/Erfahrungen der Vergabestellen mehrerer Mitgliedstaaten;
- Operativer und finanzieller Plan, einschließlich eines Governance-Plans für die nachhaltige Nutzung der IT-Plattform;
- Leitlinien für die wirksame Umsetzung auf nationaler Ebene und die Teilnahme an einem grenzüberschreitenden Austauschprogramm für Nierentransplantationen (wenn die Aufnahme von Spender-Empfänger-Paaren nach nationalem Recht zulässig ist);
- Website und Faltblatt zur Verbreitung und zum Austausch bewährter Verfahren.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 12 und 36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Kosten werden zu dem in der Finanzhilfevereinbarung festgelegten Fördersatz (60 %) erstattet. Sie können eine höhere Projektfinanzierungsrate (80 %) beantragen, wenn Ihr Projekt von "außergewöhnlichem Nutzen" ist, d. h:
- Maßnahmen, bei denen mindestens 30 % des Budgets auf Mitgliedstaaten entfallen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt oder
- Maßnahmen, an denen Einrichtungen aus mindestens 14 Mitgliedstaaten beteiligt sind und von denen mindestens vier aus Mitgliedstaaten stammen, deren BNE pro Einwohner weniger als 90 % des EU-Durchschnitts beträgt.
Die Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich. Für die Einreichung der Vorschläge (einschließlich der Anhänge und Begleitdokumente) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- detaillierte Budgettabelle/-berechnung
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams
- Liste früherer Projekte (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage verfügbar in Teil B)
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B). Die Bewerter werden keine zusätzlichen Seiten berücksichtigen.
Call-Dokumente
EU4Health- Call Document PJ 2023EU4Health- Call Document PJ 2023(1830kB)
Kontakt
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