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Call-Eckdaten
Lebensmittelabfälle für Interessengruppen 2023
Förderprogramm
Binnenmarktprogramm
Call Nummer
SMP-FOOD-2023-FW-STAKEHOLDERS-AG
Termine
Öffnung
13.06.2023
Deadline
21.09.2023 17:00
Förderquote
50%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 100.000,00 und € 300.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Mit dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen wird eines der Ziele im Lebensmittelbereich des Binnenmarktprogramms umgesetzt, das darauf abzielt, eine nachhaltige Lebensmittelproduktion und einen nachhaltigen Lebensmittelkonsum zu fördern, indem Lebensmittelabfälle vermieden und reduziert werden, unter anderem durch Informationsaustausch und Sensibilisierungsmaßnahmen.
Call-Ziele
Diese Aufforderung richtet sich in erster Linie an Multi-Stakeholder-Kooperationen oder -Partnerschaften entlang der gesamten Lebensmittelversorgungskette, einschließlich Schlüsselstakeholdern wie Landwirten und -innen, Hersteller*innen, Einzelhandel, Lebensmitteldiensten sowie Forschenden, NRO und öffentlichen Einrichtungen (z. B. lokalen, regionalen oder nationalen Behörden, Bildungseinrichtungen usw.). Es soll sie dabei unterstützen, Maßnahmen gegen die Lebensmittelverschwendung der Verbraucher (sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hauses) zu ergreifen. Dazu gehören Maßnahmen wie Verhaltensänderungen, Bildung und Ausbildung, die Ausarbeitung und Umsetzung von Leitlinien zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung, Programme zur Überwachung der Lebensmittelverschwendung, Sensibilisierungskampagnen und Kommunikationsmaterialien sowie die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle.
Die Europäische Kommission sucht insbesondere nach Lösungen und Technologien, die bereit sind, während der Projektlaufzeit unter marktnahen Bedingungen in industriellem oder kommerziellem Maßstab umgesetzt zu werden. Die Projektvorschläge sollten eine anfängliche Diagnose der Lebensmittelverschwendung enthalten, um das Ausmaß des Problems zu verstehen, und sollten die Messung der Lebensmittelverschwendung als Teil der Bewertung der Wirksamkeit der vorgeschlagenen Initiativen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung einschließen. Die Vorschläge sollten einem "Target-Measure-Act"-Ansatz folgen, indem sie die folgenden 4 Schritte berücksichtigen:
- Durchführung einer ersten Diagnose der Lebensmittelverschwendung, um das Ausmaß des Problems zu verstehen und die "Hotspots" zu ermitteln, die spezifische Maßnahmen erfordern (z. B. Zielgruppen, Situationen, in denen Lebensmittelabfälle entstehen). Eine solche Diagnose sollte entweder vor Projektbeginn oder kurz danach durchgeführt und klar beschrieben werden.
- Festlegung von Zielen für die Verringerung der Lebensmittelverschwendung unter Bezugnahme auf eine spezifische Ausgangssituation. In den Projektvorschlägen sollten SMART-Ziele und spezifische Leistungsindikatoren (idealerweise einschließlich der Verringerung der Lebensmittelabfälle und/oder anderer Indikatoren wie Bewusstseins- und/oder Einstellungsänderungen, Ergebnisindikatoren wie die erzielte Reichweite usw.) festgelegt werden, die zur Überwachung der erzielten Fortschritte herangezogen werden können.
- Auf der Grundlage der Diagnose der Lebensmittelverschwendung Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen/Interventionen zur Beseitigung der bei der anfänglichen Diagnose der Lebensmittelverschwendung ermittelten Hotspots.
- Durchführung einer abschließenden Messung am Ende des Projekts, um die durch die Umsetzung der Maßnahmen erzielten Ergebnisse zu bewerten und die Fortschritte im Hinblick auf die gesetzten Ziele und KPIs zu verstehen. Die Ergebnisse der Bewertung der Maßnahmen sollten öffentlich verfügbar und für die wichtigsten Interessengruppen zugänglich sein (weitere Informationen finden Sie im Abschnitt "Erwartete Auswirkungen"). Informationen zu Prognosen über den langfristigen Trend zur Verringerung der Lebensmittelabfälle oder darüber, wie lange die im Rahmen des Projekts vorgeschlagene(n) Maßnahme(n) voraussichtlich zu einer Verringerung der Lebensmittelabfälle führen wird/werden, sind willkommen.
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Erwartete Effekte und Auswirkungen
Es wird erwartet, dass die Zuschussempfänger dazu beitragen, die Menge der beim Verbraucher anfallenden Lebensmittelabfälle zu vermeiden und zu verringern, was sich positiv auf die Umwelt, die Wirtschaft und die Gesellschaft auswirkt.
Die Auswirkungen des Projekts auf die Verringerung der Lebensmittelabfälle müssen eindeutig ermittelt werden, entweder durch Messung der Lebensmittelabfallmengen und/oder durch berichtete Verhaltensänderungen. In den Projektvorschlägen sollte erläutert werden, wie die wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen der Verringerung von Lebensmittelabfällen quantifiziert werden, und es sollten die erwarteten kurz- bis langfristigen Auswirkungen beschrieben werden.
Die Zuschussempfänger sollten die Projektergebnisse (die Zusammenfassung und den Abschlussbericht in derselben Sprache wie die Zuschussvereinbarung sowie die kurze Fallstudie) über die EU-Drehscheibe für die Vermeidung von Lebensmittelverlusten und -abfällen weitergeben. Auf Wunsch der Bewilligungsbehörde können die Begünstigten gebeten werden, Informationen in Form von Webinaren, Sitzungen usw. mit der EU-Plattform für Lebensmittelverluste und -abfälle und/oder mit der Expertengruppe für Lebensmittelverluste und -abfälle auszutauschen. Informationen zum Austausch bewährter Verfahren über die EU-Drehscheibe für die Vermeidung von Lebensmittelverlusten und -abfällen finden Sie auf der entsprechenden Webseite.
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Erwartete Ergebnisse
Mit den im Rahmen dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen angebotenen Finanzhilfen kann ein breites Spektrum von Aktivitäten unterstützt werden, sofern sie mit dem oben genannten Ziel in Verbindung gebracht werden können.
Die Zuschüsse würden Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen beim Verbraucher abdecken, wie z. B. (nicht vollständige Liste):
- Maßnahmen zur Verhaltensänderung (z. B. Anstöße zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung auf Verbraucherebene, wie spezifische Instrumente und Aufforderungen, Coaching-Programme usw.)
- Bildung und Ausbildung (z. B. Schulprogramme und Personalschulung)
- Informations- und Sensibilisierungskampagnen (z. B. auf lokaler, regionaler oder nationaler Ebene)
- Mess- und Berichterstattungsinstrumente und Lösungen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung beim Verzehr (z. B. mobile Anwendungen und andere Überwachungsinstrumente, die über Selbstauskünfte hinausgehen)
- Studien, Datenerhebungen und experimentelle Maßnahmen zur Erweiterung der Evidenzbasis für Maßnahmen zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung durch Verbraucher (z. B. Studien zur Segmentierung der Zielgruppe, um die Maßnahmen besser zuzuschneiden und gezielter einzusetzen)
- Lösungen und Technologien zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen, die während der Projektlaufzeit unter marktnahen Bedingungen in industriellem oder kommerziellem Maßstab umgesetzt werden können.
Die Projekte sollten dem unter den Zielen der Aufforderung beschriebenen Ziel-Maßnahme-Handlungs-Ansatz folgen und Partnerschaften zwischen verschiedenen Interessengruppen umfassen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sollten über die Bereitstellung von Informationen für die Verbraucher*innen hinausgehen und sich auf die Unterstützung von Verhaltensänderungen der Verbraucher zur Verringerung der Lebensmittelverschwendung konzentrieren. Die Initiativen sollten evidenzbasiert sein und, wo immer möglich, ein geeignetes Modell zur Verhaltensänderung verwenden. Sie können Sensibilisierungsmaßnahmen mit praktischen Tipps und Hilfsmitteln kombinieren, die den Verbraucher*innen helfen, Lebensmittelabfälle zu reduzieren.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen müssen mit den einschlägigen EU- und nationalen Rechtsvorschriften (Lebensmittelsicherheit, Information der Verbraucher über Lebensmittel, Tiergesundheit usw.) in Einklang stehen.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Georgien (საქართველო), Irland (Éire/Ireland), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Norwegen (Norge)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Konsortien zulässig (Mehrfachbegünstigte); verbundene Einrichtungen und andere Teilnehmer sind bei Bedarf zugelassen. Multi-Stakeholder-Konsortien können private oder öffentlich-private Kooperationen sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Antragsteller (Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen)
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- aus einem förderfähigen Land kommen, d. h.:
- EU-Mitgliedstaat (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG)) oder
- Nicht-EU-Länder: aufgelistete EWR-Länder oder mit dem SMP-Programm assoziierte Länder oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt (Liste der teilnehmenden Länder)
Besondere Fälle:
Sonderfinanzierung - Einrichtungen aus anderen Ländern (die oben nicht aufgeführt sind) sind ausnahmsweise förderfähig, wenn die Bewilligungsbehörde ihre Teilnahme als wesentlich für die Durchführung der Maßnahme erachtet.
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
weitere Förderkriterien
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 18 und 24 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Für die Einreichung von Vorschlägen (einschließlich Anhängen und Begleitdokumenten) sind die im Einreichungssystem bereitgestellten Formulare zu verwenden (NICHT die auf der Themenseite verfügbaren Dokumente - sie dienen lediglich der Information).
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle verlangten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Belege enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (Vorlagen, die vom Portal Submission System heruntergeladen, ausgefüllt, zusammengestellt und wieder hochgeladen werden können):
- Detaillierte Budgettabelle/Kalkulator,
- Lebensläufe (Standard) des Kernprojektteams,
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres für alle Antragsteller (im Falle von Konsortien für alle dem Konsortium angehörenden Organisationen),
- Liste früherer Projekte, insbesondere im Zusammenhang mit der Vermeidung von Lebensmittelabfällen (Schlüsselprojekte der letzten 4 Jahre) (Vorlage in Teil B verfügbar).
Der Umfang des Antragsformulars Teil B ist auf maximal 30 Seiten begrenzt. Kürzere Vorschläge sind willkommen. In dieser Begrenzung sind die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente nicht enthalten.
Call-Dokumente
SMP-FOOD-2023-FW-STAKEHOLDERS-AG - Call documentSMP-FOOD-2023-FW-STAKEHOLDERS-AG - Call document(1281kB)
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