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Call-Eckdaten
Netzwerke der europäischen Kinos
Förderprogramm
Kreatives Europa - Aktionsbereich Media
Call Nummer
CREA-MEDIA-2023-CINNET
Termine
Öffnung
06.06.2023
Deadline
20.07.2023 17:00
Förderquote
95%
Budget des Calls
€ 15.500.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aktion wird ein Netz europäischer Kinobetreibender unterstützen, die einen erheblichen Anteil an nicht-nationalen europäischen Filmen zeigen, um ein größeres Publikum und ein neues Kinoerlebnis zu erreichen. Besondere Aufmerksamkeit wird Anträgen gewidmet, die angemessene Strategien zur Gewährleistung einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Branche sowie zur Sicherstellung von Geschlechtergleichgewicht, Integration, Vielfalt und Repräsentativität vorlegen.
Call-Ziele
Ziel der Förderung ist die Schaffung und der Betrieb eines Netzwerks von Kinos, um folgende Aktivitäten zu ermöglichen:
- Vernetzungsaktivitäten: Information, Animation und Kommunikation im Hinblick auf die Erhöhung der Publikumsreichweite und die Durchführung innovativer und kooperativer Maßnahmen.
- Finanzielle Unterstützung für teilnehmende Kinos, die die unten aufgeführten förderfähigen Aktivitäten durchführen:
- Maßnahmen, die darauf abzielen, europäische Filme zu fördern und vorzuführen, das Publikum für nicht-nationale europäische Filme zu vergrößern und einen Beitrag zu einer nachhaltigeren und umweltfreundlicheren Industrie zu leisten.
- Innovative Maßnahmen, die darauf abzielen, ein neues Publikum zu erreichen und das Interesse junger Kinobesucher*innen an europäischen Filmen zu wecken, indem das Kinoerlebnis erneuert und bereichert wird.
- Nutzung des digitalen Wandels, einschließlich Online-Tools und Datenanwendungen
- Anpassung der Geschäftspraktiken der europäischen Kinos im Hinblick auf Nachhaltigkeit, Integration und Zugänglichkeit.
- Werbe- und Marketingaktivitäten in Zusammenarbeit mit anderen Vertriebsplattformen (z. B. Fernsehsender, VOD-Plattformen).
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Erwartete Ergebnisse
- Steigerung des Publikums für nicht-nationale europäische Filme auf dem europäischen Markt;
- Erreichen eines neuen Publikums für europäische Filme, einschließlich junger Kinobesucher*innen;
- Verstärkung und Erneuerung des kontinuierlichen Kinoerlebnisses;
- Anpassung der Geschäftspraktiken der europäischen Kinos im Hinblick auf ökologische Nachhaltigkeit und Integration;
- Förderung des Innovationspotenzials der europäischen Kinos durch verstärkte Zusammenarbeit.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Liechtenstein, Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Es sind nur Anträge von Einzelantragstellern zulässig (einzelne Begünstigte).
weitere Förderkriterien
Um förderfähig zu sein, müssen die Einrichtungen:
- juristische Personen sein (öffentliche oder private Einrichtungen)
- ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben (d. h. :Creative Europe-Teilnehmerländer, EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete) oder Nicht-EU-Länder (EWR-Länder und Länder, die mit dem Creative Europe-Programm assoziiert sind, oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und in denen das Abkommen vor der Unterzeichnung des Zuschusses in Kraft tritt - Liste der teilnehmenden Länder)
Ein unabhängiges europäisches Kino ist ein Unternehmen, eine Vereinigung oder eine Organisation mit einem oder mehreren Kinosälen in den am Aktionsbereich MEDIA teilnehmenden Ländern. Die Vorführung von Filmen sollte die Haupttätigkeit des Teilnehmers oder einer Abteilung seiner Organisation sein.
Spezifische Fälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt.
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind förderfähig. Die Regeln für förderfähige Länder gelten nicht für sie.
Einrichtungen, die nach nationalem Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien für den Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Verbände und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen, können als "Alleinbegünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Bitte beachten Sie, dass, wenn die Maßnahme von den Mitgliedern durchgeführt wird, diese auch teilnehmen sollten (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Finanzielle Unterstützung für Dritte ist unter den folgenden Bedingungen zulässig:
- Die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen müssen offen sein, auf breiter Basis veröffentlicht werden und den EU-Standards für Transparenz, Gleichbehandlung, Interessenkonflikte und Vertraulichkeit entsprechen.
- Die Aufforderungen müssen mindestens zwei Monate lang offen bleiben
- Die Ergebnisse der Aufforderung müssen auf den Websites der Teilnehmer veröffentlicht werden, einschließlich einer Beschreibung der ausgewählten Projekte, der Termine für die Gewährung der Zuschüsse, der Projektlaufzeiten und der Namen und Länder der Endempfänger
- Die Aufforderungen müssen eine eindeutige europäische Dimension aufweisen.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ist bei Projekten zulässig, die Kinos bei der Durchführung der oben genannten förderfähigen Aktivitäten unterstützen.
- Aus dem Projektantrag muss klar hervorgehen, warum eine finanzielle Unterstützung für Dritte erforderlich ist, wie sie verwaltet wird und welche Arten von Aktivitäten für eine finanzielle Unterstützung in Frage kommen. Der Vorschlag muss auch eine klare Beschreibung der zu erzielenden Ergebnisse enthalten.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
Projektlaufzeit
bis zu 18 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (aus dem Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzustellen und wieder hochzuladen)
- Antragsformular C (direkt online auszufüllen) mit zusätzlichen Projektdaten
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Leitlinien, in denen die Methode zur Bewertung von Kinosälen und deren Leistung beschrieben wird
- Statistiken und Angaben zum Europäischen Kinonetzwerk
Seitenbegrenzung - Teil B: 70 Seiten
Call-Dokumente
Call Document CREA-MEDIA-2023-CINNETCall Document CREA-MEDIA-2023-CINNET(1176kB)
Kontakt
+43 1 526 97 30-406
info@mediadeskaustria.eu
Website
Creative Europe Desks
Website
European Education and Culture Executive Agency
Website
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