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Call-Eckdaten
Aufruf Interreg PL-SK: Projekte zu Elektromobilität
Förderprogramm
Interreg Polen-Slowakei
Termine
Öffnung
05.06.2023
Deadline
29.09.2023 23:59
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 3.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 200.000,00 und € 900.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Gemeinsame Sekretariat kündigt im Namen der Verwaltungsbehörde einen Aufruf zur Einreichung von Anträgen auf Kofinanzierung durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung im Rahmen des Interreg-Programms Polen-Slowakei 2021-2027 an: Priorität 2. Besser vernetztes Grenzland, spezifisches Ziel 1. Entwicklung und Verbesserung einer nachhaltigen, klimaresistenten, intelligenten und intermodalen Mobilität auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene, einschließlich der Verbesserung des Zugangs zu TEN-T und grenzüberschreitender Mobilität, Aktion 2. Verbesserung des Zugangs zu touristischen Attraktionen von grenzüberschreitender Bedeutung mit öffentlichen Verkehrsmitteln und/oder anderen umweltfreundlichen Verkehrsmitteln außerhalb der Städte.
Call-Ziele
Gefördert werden können Projekte zur Verbesserung der Qualität der grenzüberschreitenden Straßeninfrastruktur unter Berücksichtigung von Aspekten des nachhaltigen Verkehrs:
- Bereitstellung einer klimaresistenten und sicheren Verkehrsinfrastruktur, die eine stärkere wirtschaftliche und soziale Integration begünstigt
- Förderung der umweltfreundlichen und nachhaltigen multimodalen Mobilität
- Verbesserung der grenzüberschreitenden Mobilität
Erwartete Ergebnisse
Kofinanziert werden können Projekte zur Verbesserung der verkehrlichen Erreichbarkeit von Touristenattraktionen, wie z. B.:
1. Entwicklung der Elektromobilität, d. h. Sicherstellung des Transports (Kollektiv, Fahrräder usw.) auf der Grundlage von Elektrofahrzeugen,
2. Bereitstellung von Ladestationen für Elektroautos auf bestehenden Parkplätzen,
3. Ausstattung der bestehenden Parkplätze mit digitalen Verkehrsleitsystemen, z. B. mit variablen Anzeigetafeln, die über die Anzahl der freien Plätze informieren,
4. "Park-and-Ride"-Kennzeichnung von Parkplätzen, insbesondere mit dem Hinweis, welche Verkehrsmittel und welche Strecken für die Weiterfahrt genutzt werden können.
Detaillierte Informationen über förderfähige und nicht förderfähige Aktivitäten finden Sie in Kapitel 2.6. des Programmhandbuchs.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An der förderfähigen Mindestpartnerschaft muss mindestens ein Partner aus jedem teilnehmenden Land beteiligt sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu den vier Kooperationskriterien beitragen
- Gemeinsame Entwicklung
- Gemeinsame Durchführung
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
- in Polen - in der Woiwodschaft Śląskie: die Subregion Bielski und der Powiat Pszczyna der Subregion Tyskie; in der Woiwodschaft Małopolskie: die Subregionen Oświęcimski, Nowosądecki, Nowotarski und der Powiat Myślenice der Subregion Krakowski; in der Woiwodschaft Podkarpackie: Krośnieński und Przemyśl aus der Subregion, Rzeszów poviat und Rzeszów poviat aus der Subregion Rzeszów,
- in der Slowakei - Teilregionen: Žilina Self-Government und Prešovsky Self-Government und Spišská Nowa Wieś District in Košice Self-Government.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
18 Monate
Zusätzliche Informationen
Sie können Anträge mit den erforderlichen Anlagen nur in elektronischer Form über die Anwendung WOD2021 einreichen.
Die technische Unterstützung für WOD2021 wird an Werktagen von 8-16 Uhr angeboten.
Die slowakischen Begünstigten erhalten eine zusätzliche nationale Kofinanzierung aus dem Staatshaushalt:
- 12% der förderfähigen Kosten des jeweiligen Partners,
- 20% der förderfähigen Kosten des Partners, der eine staatliche Verwaltungseinheit ist.
Slowakische Partner, die für die Durchführung ihrer Projektaktivitäten öffentliche Beihilfen oder De-minimis-Beihilfen aus dem EFRE erhalten, erhalten keine nationale Kofinanzierung aus dem Staatshaushalt der Slowakischen Republik.
Call-Dokumente
Interreg Poland-Slovakia 2021-2027 ProgrammeInterreg Poland-Slovakia 2021-2027 Programme(1537kB)
Kontakt
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