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Call-Eckdaten
EUI: Austausch zwischen den Städten- Kapazitätsaufbau
Förderprogramm
Europäische Stadtinitiative
Call Nummer
EUI-City-to-City Exchanges
Termine
Öffnung
04.04.2023
Deadline
17.11.2023 12:00
Termin - 2. Stufe
Öffnung
20.06.2023
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen für den Austausch zwischen Städten ist jetzt offen und bietet städtischen Behörden Unterstützung bei der Bewältigung von Herausforderungen im Zusammenhang mit der nachhaltigen Stadtentwicklung.
Call-Ziele
Ein Austausch zwischen Städten bringt eine städtische Behörde ("der Antragsteller"), die mit einer spezifischen Umsetzungsherausforderung im Zusammenhang mit der nachhaltigen Stadtentwicklung konfrontiert ist, und eine andere städtische Behörde aus einem anderen EU-Mitgliedstaat, die über Fachwissen verfügt, das bei der Bewältigung dieser Herausforderung helfen könnte ("der Peer"), für einen kurzfristigen, schnell durchzuführenden Besuch zusammen. Grundsätzlich ist der Austausch zwischen den Städten bilateral, doch kann in begründeten Fällen auch ein zweiter Peer einbezogen werden.
Ein Stadt-Stadt-Austausch ist eine Bottom-up-Aktivität, die auf Anfrage stattfindet. Inhalt, Zeitplan und Format des Austauschs werden von den Antragstellern entsprechend ihren spezifischen Bedürfnissen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Umsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung festgelegt. Die Peers müssen vom Antragsteller bestimmt werden.
Ziel des Austauschs zwischen Städten ist es, die Fähigkeit des Antragstellers zu verbessern, die identifizierte Herausforderung durch einen Prozess des Peer-Learnings und des Austauschs von Fachwissen zu bewältigen. Von den Peers wird erwartet, dass sie praktisches Wissen und Know-how weitergeben, das auf die identifizierte Herausforderung und den städtischen Kontext des Antragstellers zugeschnitten ist.
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Erwartete Ergebnisse
Die EUI-Aktivitäten zum Aufbau von Kapazitäten tragen zu den folgenden spezifischen Zielen bei:
- Verbesserung der Kapazitäten der Städte bei der Gestaltung einer nachhaltigen städtischen Politik und Praxis auf integrierte und partizipative Weise
- Verbesserung der Konzeption und Umsetzung nachhaltiger städtischer Strategien und Aktionspläne in den Städten
Die wichtigsten von der EUI vorgeschlagenen Aktivitäten, die zur Erreichung dieser Ziele beitragen sollen, sind die folgenden
- Peer-Learning-Aktivitäten
- Austausch von Stadt zu Stadt: Persönliche Besuche (gefolgt von einem Online-Austausch, wenn dies gerechtfertigt ist), die zwischen Gruppen von zwei oder drei Städten durchgeführt werden. Die Peer-Städte tauschen sich über neue Arbeitsmethoden und innovative Ansätze zu spezifischen Umsetzungsproblemen aus, die von der antragstellenden Stadt identifiziert wurden.
- Peer-Reviews: Mehrere Artikel 11 SUD-Strategien werden gleichzeitig von Peers überprüft. Peer Reviews können als EU-weite Veranstaltungen, als Veranstaltungen für ein Cluster von EU-Mitgliedstaaten oder als länderspezifische Veranstaltungen organisiert werden.
- Veranstaltungen zum Kapazitätsaufbau: Städtische und Verwaltungsbehörden sowie relevante Stakeholder tauschen untereinander und mit der Kommission Informationen über relevante städtische Herausforderungen und die Umsetzung von SUD-Strategien nach Artikel 11 aus und suchen nach Synergien und Lehren aus UIA/EUI-IA, URBACT IV und dem UAEU. Organisiert in verschiedenen Formaten (Seminare, Workshops, Schulungen) und auf verschiedenen Ebenen (EU-weit, länderübergreifend oder länderspezifisch), mit einer Mischung aus Experten- und Peer-Learning.
- Produktiv, intelligent und vernetzt: Forschung und Innovation, digitaler Wandel, Lokalisierung der Produktion, dekarbonisierte Mobilität, Kultur und nachhaltiger Tourismus, Unterstützung für kleine und mittlere Unternehmen und Unternehmer
- Grün: Nachhaltige Boden- und Flächennutzung, widerstandsfähige Umwelt, Klimaanpassung, saubere und gesunde Umwelt, biologische Vielfalt und Naturschutz, Energiewende, Kreislaufwirtschaft
- Gerecht und inklusiv: Eingliederung, Zugang zu Wohnraum, Bildung und Beschäftigung, Zugang zu wesentlichen Dienstleistungen
- Ortsbezogen: Sichere und geschützte städtische Umwelt, ausgewogene territoriale Entwicklung (einschließlich Verbindungen zwischen Stadt und Land), Stadterneuerung, nachhaltige Stadtplanung
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Antragsberechtigt sind nur städtische Behörden aus den EU-Mitgliedstaaten. Es gibt keine Mindestbevölkerungszahl für die Stadt, die Stadt, das funktionale Stadtgebiet oder den Vorort. Neben der städtischen Behörde können auch relevante Interessengruppen an dem Austausch teilnehmen, wenn dies im Antrag begründet wird.
Städtische Behörden können sein:
- Eine lokale Verwaltungseinheit, die je nach Verstädterungsgrad als Stadt, Gemeinde oder Vorort definiert ist (entsprechend dem DEGURBA-Code 1 oder DEGURBA-Code 2 von Eurostat).
- Eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden mit dem Rechtsstatus einer organisierten Agglomeration, die sich aus lokalen Verwaltungseinheiten zusammensetzt, wobei die Mehrheit (mindestens 51 %) der Einwohner in lokalen Verwaltungseinheiten lebt, die entsprechend dem Urbanisierungsgrad (DEGURBA) von Eurostat als Städte, Gemeinden oder Vororte definiert sind (entsprechend DEGURBA-Code 1 oder DEGURBA-Code 2).
Der Antragsteller muss in einem EU-Mitgliedstaat ansässig sein und der/die Peer(s) muss/müssen in einem anderen EU-Mitgliedstaat als der Antragsteller ansässig sein.
Anträge können von allen förderfähigen Behörden auf fortlaufender Basis gestellt werden. Allerdings werden Anträge von bestimmten Kategorien von städtischen Behörden vorrangig bewertet:
- Stadtverwaltungen in weniger entwickelten Regionen (erste Priorität) und Übergangsregionen (zweite Priorität)
- städtische Behörden mit weniger als 500.000 Einwohnern
- städtische Behörden, die an einer EUI-Peer-Review teilgenommen haben
- städtische Behörden, die noch nicht von einem genehmigten Austausch zwischen Städten profitiert haben
- städtische Behörden, die einen zuvor abgelehnten Antrag auf einen Austausch zwischen Städten erneut einreichen
weitere Förderkriterien
Der Austausch zwischen Städten bietet kurzfristige Gelegenheiten zum gegenseitigen Lernen. Der Austausch zwischen Städten kann so einfach sein wie ein Besuch zwischen zwei Städten. Aber auch gegenseitige Besuche sind möglich. In begründeten Fällen kann ein Antragsteller bis zu drei Besuche pro Antrag festlegen, wenn eine Reihe von Veranstaltungen am besten geeignet ist, um die festgestellte Herausforderung zu bewältigen.
Ein Besuch kann zwischen zwei und fünf Tagen dauern. Von den Antragstellern wird erwartet, dass sie die Besuche so bald wie möglich nach der Genehmigung durchführen (d. h. bereits innerhalb des ersten Monats nach Bekanntgabe der Genehmigung). Spätestens müssen alle Besuche innerhalb von 5 Monaten nach Zustellung der Genehmigung abgeschlossen sein (z. B. müssen bei einem Austausch, der am 10. Mai genehmigt wurde und aus drei Besuchen besteht, alle Besuche bis zum 10. Oktober abgeschlossen sein).
Wenn dies im Antragsformular ordnungsgemäß begründet wird, kann ein ONLINE-AUSTAUSCH pro Antrag als Folgemaßnahme zu einem oder mehreren persönlichen Besuchen organisiert werden. Dies kann es dem Antragsteller und dem/den Peer(s) ermöglichen, die angesprochene Herausforderung weiter zu erörtern und zusätzliche, aktualisierte Informationen zu liefern. Es kann einfacher sein, bestimmte Mitarbeiter aus den Städten der Peers oder der Antragsteller zu mobilisieren, da keine Reise erforderlich ist.
Die Antragsteller sind verpflichtet, innerhalb eines Monats nach dem Austausch einen Bericht in englischer Sprache zu verfassen und ihn dem EUI PS zur Verfügung zu stellen. Der Inhalt des Berichts sollte folgende Informationen enthalten
- Teilnehmer*innen (einschließlich Name, Position, Institution, Stadt, von der EUI finanziert oder nicht)
- Zielsetzung des Austauschs
- Tagesordnung (einschließlich Format und Dauer)
- Aktuelle Situation und Herausforderungen
- Erwartete Auswirkungen des Austauschs zwischen den Städten
- Wichtigste Schlussfolgerungen/Empfehlungen für den Antragsteller zur Bewältigung der Umsetzungsherausforderung
- Vorgeschlagene Folgemaßnahmen (z. B. weitere Austauschmaßnahmen, die beantragt werden sollen, Einführungen durch Peers, zusätzliche Ressourcen, die von Peers zur Verfügung gestellt werden sollen, Vorschläge für Veranstaltungen zum Kapazitätsaufbau)
Wenn ein Austausch aus mehreren Ereignissen bestand, sollte nur ein Folgebericht vorgelegt werden, der alle Ereignisse dokumentiert. Der Erhalt und die Validierung des Follow-up-Berichts sind Voraussetzung für die Genehmigung des Erstattungsformulars durch die EUI.
Der Follow-up-Bericht wird in den Raum für den Austausch zum Kapazitätsaufbau auf Portico hochgeladen. Auf diese Weise können andere Mitglieder der Gemeinschaft den Bericht einsehen, ihn kommentieren, ihre Vorschläge einreichen oder den Antragsteller oder die Peers kontaktieren, um weitere Fragen zu besprechen. Die Berichte über den Austausch zwischen den Städten werden nach der thematischen Taxonomie gruppiert und in alle thematisch relevanten EUI-Wissens- und Kapitalisierungsaktivitäten aufgenommen.
Sechs Monate nach dem Austausch wird der Antragsteller aufgefordert, auf einfache Weise zu bewerten, ob der erhaltene Input zu einem greifbaren Nutzen geführt hat, z. B. zu Verbesserungen bei der Gestaltung und Umsetzung der angesprochenen SUD-Politik oder damit zusammenhängender Projekte, zu Verbesserungen in der täglichen Arbeitspraxis innerhalb der antragstellenden Einrichtung und bei den Beteiligten. Die Begünstigten erhalten eine Umfrage, um ihre Meinung über den Austausch insgesamt, die Verbesserung ihrer Kapazitäten und die Qualität der Unterstützung durch Fachkollegen zu erfahren.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Den Teilnehmenden am Städteaustausch wird eine finanzielle Unterstützung angeboten. Die finanzielle Unterstützung wird in Form von Pauschalbeträgen gewährt und direkt an jede teilnehmende Stadt (Bewerberstadt und Peers) gezahlt. Zu den gedeckten Ausgaben gehören Personalkosten (nur für die Peers), Reisekosten und Tagegelder (Unterkunft und Verpflegung). Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten 14-15 des Aufforderungsdokuments.
Call-Dokumente
EUI- CB Guidance for City-to-City ExchangesEUI- CB Guidance for City-to-City Exchanges(396kB)
Kontakt
+33 (0)3 61 76 59 34
info@urban-initiative.eu
Website
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