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Die Deadline für diesen Call ist abgelaufen.
Call-Eckdaten
Unterstützung der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance und der Erklärung
Call Nummer
HORIZON-CL6-2023-GOVERNANCE-02-1
Termine
Öffnung
25.05.2023
Deadline
21.09.2023 17:00
Förderquote
100%
Budget des Calls
€ 4.000.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
€ 4.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Die Maßnahmen sollten darauf abzielen, ein breiteres Verständnis der Möglichkeiten zu fördern und eine nachhaltige Bewirtschaftung des Atlantischen Ozeans als Ganzes zu unterstützen, und zwar durch groß angelegte Maßnahmen für das Meeresbecken, die sowohl den nördlichen als auch den südlichen Teil dieses Ozeans und seine Verflechtungen mit den angrenzenden Polargebieten umfassen. Um dies zu erreichen, müssen Wissenschaftler*innen, ein breites Spektrum öffentlicher und privater Stakeholder, einschließlich der Zivilgesellschaft und der Jugend, mit Daten, Wissen, Fachwissen, Kapazitäten, Infrastrukturen und Ressourcen zusammengebracht und systematisch vernetzt werden.
Call-Ziele
Aufbauend auf den bereits bestehenden Kooperationsbemühungen im Rahmen der Erklärungen von Galway und Belém und den bestehenden und künftigen bilateralen Verwaltungsvereinbarungen zwischen der EU und den atlantischen Partnerländern kann diese Zusammenarbeit weiter auf die Umsetzung eines systemischen Ansatzes ausgerichtet werden, indem die Herausforderungen im Zusammenhang mit Klima, Ernährung und Ozean, einschließlich extremer Ereignisse und des Anstiegs des Meeresspiegels, miteinander verknüpft und gemeinsam angegangen werden. Insgesamt sollten die Aktivitäten zur Ausweitung der Zusammenarbeit entlang des Atlantiks und über den Atlantik hinweg beitragen, einschließlich der spezifischen laufenden und künftigen Aktivitäten und Initiativen in Bezug auf die Arktis und Antarktis. Sie sollten die Ausweitung langfristiger Partnerschaften umfassen, die auch auf laufenden Initiativen wie den Jugendbotschaftern des Allatlantischen Ozeans, gemeinsamen Aktionen, Arbeitsgruppen, einer Plattform für Zusagen usw. zum Nutzen der lokalen Gemeinschaften im Allatlantik aufbauen. Von dieser Aktion wird erwartet, dass sie Forschungs- und Innovationsergebnisse zu ihrem Nutzen bringt und auch Berufsanfänger befähigt und in alle diese Aktivitäten einbindet.
Die Aktion sollte:
- Mit professioneller Unterstützung zur Organisation, Überwachung, Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance und der Innovationsarbeit beitragen, insbesondere zum jährlichen Forum der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance und zu anderen wichtigen Veranstaltungen;
- Konsolidierung bestehender Initiativen (All-Atlantic Ocean Youth Ambassadors, gemeinsame Aktionen, Arbeitsgruppen usw.) auf der Grundlage der Ergebnisse der AAORIA-Foren 2022. Fortsetzung der grundlegenden Unterstützung für gemeinsame Aktivitäten (insbesondere in der Anfangsphase) in den in der Erklärung der Allianz für Ozeanforschung und -innovation 2022 genannten Schwerpunktbereichen, um deren langfristige Selbsttragfähigkeit zu gewährleisten;
- Erleichterung eines strukturierten Dialogs und der Koordinierung zwischen der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance und den einschlägigen nationalen und regionalen Akteuren wie der Benguela-Strom-Kommission, der Abidjan-Konvention, den indigenen Gemeinschaften sowie den in den Polarmeeren tätigen Netzwerken und Initiativen;
- Die Verbindung zu den einschlägigen internationalen Gremien, die Unterstützung der gesamtatlantischen Beiträge zum UN-Jahrzehnt der Ozeanforschung und die Erleichterung des Dialogs und der Synergien mit anderen EU-Instrumenten (z. B. die Mission "Wiederherstellung unserer Ozeane und Gewässer", die Mission "Anpassung an den Klimawandel" und die Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft), die für die gesamtatlantische Arbeit von Bedeutung sind, sind Teil der im Rahmen dieser Aktion durchzuführenden Aktivitäten.
Die Vorschläge sollten eine starke Beteiligung der Bürger*innen/Zivilgesellschaft, der Hochschulen/Forschung, der Industrie/KMU und der Regierung/Behörden vorsehen.
Um die erwarteten Ergebnisse zu erzielen, ist eine internationale Zusammenarbeit zwingend erforderlich. Konsortien, die Vorschläge zu diesem Thema einreichen, werden ermutigt, insbesondere Teilnehmer aus Ländern einzubeziehen, die die Erklärung der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance unterstützen.
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Erwartete Ergebnisse
Von den Vorschlägen wird erwartet, dass sie zu allen der folgenden erwarteten Ergebnisse beitragen:
- Unterstützung der Koordinierung der marinen und maritimen Forschungs- und Innovationstätigkeiten mit den Stakeholdern des Atlantischen Ozeans unter Einbeziehung der nord- und südatlantischen Dimension, abgestimmt auf die in der Erklärung der Allianz für Forschung und Innovation im Atlantischen Ozean (AAORIA) von 2022 festgelegten Prioritäten, mit dem Ziel, den Wissensaustausch zu erleichtern, seine Integration zu strukturieren und alle Formen der Innovation im Hinblick auf den Nutzen für lokale Gemeinschaften zu fördern;
- Konsolidierte Integration von Partner*innen und Neueinsteiger*innen in die All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance und verbesserte Sichtbarkeit der Aktivitäten durch gezielte Kommunikationsmaßnahmen und Koordination der visuellen Identität;
- Unterstützung der Verwaltung, Umsetzung und Berichterstattung der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance;
- Herstellung von Verbindungen und Koordinierung mit anderen wichtigen EU- und internationalen Aktivitäten wie der europäischen Mission "Restore Our Ocean and Waters by 2030" und insbesondere ihrem atlantisch-arktischen Leuchtturm, der "Horizon Europe"-Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft und Organisationen, die für den Schutz der Meeres- und Küstenumwelt im Atlantik zuständig sind, wie die OSPAR- und Abidjan-Konventionen, bei der Durchführung koordinierter Aktivitäten im atlantischen Meeresbecken, wobei die Verbindungen zu den angrenzenden Polargebieten gewährleistet werden;
- Förderung eines aktiven Beitrags der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance zur Erreichung der Ziele der UN-Dekade "Ozeanforschung im Dienste der nachhaltigen Entwicklung 2021-2030", der UN-Dekade "Wiederherstellung von Ökosystemen", des Übereinkommens über die biologische Vielfalt, der marinen Biodiversität in Gebieten jenseits der nationalen Gerichtsbarkeit (BBNJ) sowie der Aktivitäten der G7 und G20;
- Erleichterung von Synergien bei Jugend- und Gleichstellungsprogrammen und beim Kapazitätsaufbau für Berufsanfänger; Bildungs- und generationsübergreifende Aktivitäten zugunsten der Jugend und der an den Küsten des Atlantischen Ozeans lebenden Gemeinschaften.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Armenien (Հայաստան), Aserbaidschan (Azərbaycan), Belarus (Беларусь), Bosnien und Herzegowina (Bosna i Hercegovina / Босна и Херцеговина), Färöer (Føroyar / Færøerne), Georgien (საქართველო), Island (Ísland), Israel (ישראל / إِسْرَائِيل), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Marokko (المغرب), Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Tunesien (تونس /Tūnis), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна), Vereinigtes Königreich (United Kingdom)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Internationale Organisation, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Um für eine Förderung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller ihren Sitz in einem der folgenden Länder haben:
- den Mitgliedstaaten der Europäischen Union, einschließlich ihrer Regionen in äußerster Randlage
- den überseeischen Ländern und Gebieten (ÜLG), die mit den Mitgliedstaaten verbunden sind
- mit Horizont Europa assoziierte Drittländer - siehe Liste der teilnehmenden Länder
Nur Rechtspersonen, die ein Konsortium bilden, sind zur Teilnahme an Maßnahmen berechtigt, sofern dem Konsortium als Begünstigte drei voneinander unabhängige Rechtspersonen angehören, die jeweils in einem anderen Land ansässig sind, und zwar
- mindestens eine unabhängige Rechtsperson mit Sitz in einem Mitgliedstaat und
- mindestens zwei weitere unabhängige Rechtspersonen, die jeweils in verschiedenen Mitgliedstaaten oder assoziierten Ländern ansässig sind.
Wenn sie für eine Finanzierung in Frage kommen, können Rechtspersonen mit Sitz in nicht assoziierten Drittländern ausnahmsweise an dieser Koordinierungs- und Unterstützungsmaßnahme als Begünstigte oder angeschlossene Rechtsperson teilnehmen.
Aufgrund des Umfangs dieses Themas kommen Rechtspersonen mit Sitz in Brasilien ausnahmsweise für eine Finanzierung durch die Union in Betracht.
Es gelten die folgenden zusätzlichen Kriterien für die Förderfähigkeit: Um die erwarteten Ergebnisse der Maßnahme, d. h. den europäischen Beitrag zur Umsetzung der All-Atlantic Ocean Research & Innovation Alliance, zu erreichen, ist die Beteiligung von mindestens drei Rechtspersonen mit Sitz in mindestens drei der folgenden Länder als Begünstigte oder assoziierte Partner erforderlich: Argentinien, Brasilien, Kanada, Kap Verde, Marokko, Vereinigte Staaten von Amerika, Südafrika.
Jede Rechtsperson, unabhängig vom Ort ihrer Niederlassung, einschließlich Rechtspersonen aus nicht assoziierten Drittländern oder internationalen Organisationen (einschließlich internationaler europäischer Forschungsorganisationen) kann teilnehmen (unabhängig davon, ob sie für eine Finanzierung in Frage kommt oder nicht), sofern die in der Horizont-Europa-Verordnung festgelegten Bedingungen sowie alle anderen im jeweiligen Aufforderungsthema festgelegten Bedingungen erfüllt sind.
Eine "Rechtsperson" ist eine natürliche oder juristische Person, die nach einzelstaatlichem Recht, EU-Recht oder internationalem Recht gegründet wurde und als solche anerkannt ist, Rechtspersönlichkeit besitzt und in eigenem Namen handelnd Rechte und Pflichten ausüben kann, oder eine Einrichtung ohne Rechtspersönlichkeit.
Besondere Fälle:
- Verbundene Einrichtungen - Verbundene Einrichtungen (d. h. Einrichtungen, die rechtlich oder kapitalmäßig mit einem Begünstigten verbunden sind, die mit ähnlichen Rechten und Pflichten wie die Begünstigten an der Maßnahme teilnehmen, die aber die Finanzhilfevereinbarung nicht unterzeichnen und daher nicht selbst zu Begünstigten werden) sind zulässig, wenn sie für eine Teilnahme und eine Finanzierung in Frage kommen.
- Assoziierte Partner - Assoziierte Partner (d. h. Einrichtungen, die sich an der Maßnahme beteiligen, ohne die Finanzhilfevereinbarung zu unterzeichnen und ohne das Recht, Kosten in Rechnung zu stellen oder Beiträge zu fordern) sind zulässig, sofern die Bedingungen für assoziierte Partner in den spezifischen Aufforderungsbedingungen festgelegt sind.
- Einrichtungen ohne Rechtspersönlichkeit - Einrichtungen, die nach ihrem nationalen Recht keine Rechtspersönlichkeit besitzen, können ausnahmsweise teilnehmen, sofern ihre Vertreter in der Lage sind, in ihrem Namen rechtliche Verpflichtungen einzugehen, und Garantien zum Schutz der finanziellen Interessen der EU bieten, die denen von juristischen Personen gleichwertig sind.
- EU-Einrichtungen - Nach EU-Recht geschaffene Rechtspersonen, einschließlich dezentraler Agenturen, können Teil des Konsortiums sein, sofern in ihrem Basisrechtsakt nichts anderes vorgesehen ist.
- Gemeinsame Forschungsstelle ("GFS") - Sofern dies in den besonderen Bedingungen der Aufforderung vorgesehen ist, können die Antragsteller in ihren Vorschlägen auf den möglichen Beitrag der GFS hinweisen; die GFS beteiligt sich jedoch nicht an der Ausarbeitung und Einreichung des Vorschlags. Die Antragsteller geben den Beitrag an, den die GFS je nach Umfang des Themas zu dem Projekt leisten könnte. Nach dem Bewertungsverfahren können die GFS und das für die Finanzierung ausgewählte Konsortium eine Vereinbarung über die spezifischen Bedingungen für die Beteiligung der GFS treffen. Wird eine Einigung erzielt, kann die GFS der Finanzhilfevereinbarung als Begünstigter beitreten, der eine Nullfinanzierung beantragt, oder sich als assoziierter Partner beteiligen und würde dem Konsortium als Mitglied beitreten.
- Vereinigungen und Interessenvereinigungen - Einrichtungen, die sich aus Mitgliedern zusammensetzen (z. B. europäische Forschungsinfrastrukturkonsortien (ERICs)), können als "alleinige Begünstigte" oder "Begünstigte ohne Rechtspersönlichkeit" teilnehmen. Wenn die Maßnahme jedoch in der Praxis von den einzelnen Mitgliedern durchgeführt wird, sollten diese Mitglieder ebenfalls teilnehmen (entweder als Begünstigte oder als verbundene Einrichtungen, da ihre Kosten sonst NICHT förderfähig sind).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Alle Vorschläge müssen elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals "Funders & Tenders" eingereicht werden (zugänglich über die Themenseite im Bereich "Search Funding & Tenders"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle Teile sowie die obligatorischen Anhänge und Begleitdokumente enthalten, z. B. einen Plan für die Nutzung und Verbreitung der Ergebnisse einschließlich Kommunikationsmaßnahmen usw.
Das Antragsformular besteht aus zwei Teilen:
- Teil A (direkt online auszufüllen) enthält administrative Angaben zu den antragstellenden Organisationen (künftiger Koordinator und Begünstigte sowie angeschlossene Einrichtungen), den zusammengefassten Finanzplan für den Vorschlag und aufrufspezifische Fragen;
- Teil B (der vom Einreichungssystem des Portals herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und als PDF-Datei wieder in das System hochzuladen ist) enthält die technische Beschreibung des Projekts.
Anhänge und Begleitdokumente sind direkt im Einreichungssystem verfügbar und müssen als PDF-Dateien (oder in anderen vom System zugelassenen Formaten) hochgeladen werden.
Für einen vollständigen Antrag (Teil B) sind 33 Seiten vorgeschrieben.
Die förderfähigen Kosten werden in Form eines Pauschalbetrags gezahlt.
Call-Dokumente
Horizon Europe 2023-2024 Cluster 6 Destination 7Horizon Europe 2023-2024 Cluster 6 Destination 7(885kB)
Kontakt
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