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Call-Eckdaten
Akzeptanz innovativer Cybersicherheitslösungen
Förderprogramm
Digitales Europa
Call Nummer
DIGITAL-ECCC-2022-CYBER-B-03-UPTAKE-CYBERSOLUTIONS
Termine
Öffnung
25.05.2023
Deadline
29.08.2023 17:00
Förderquote
50% (75% SME/KMU)
Budget des Calls
€ 6.759.458,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 1.000.000,00 und € 3.000.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Unterstützung der Marktakzeptanz und Verbreitung innovativer Cybersicherheitslösungen (insbesondere von KMU sowie von Ergebnissen aus öffentlich finanzierter Forschung in der EU), Verbesserung des Wissensstands und Prüfung der Cybersicherheitsvorkehrungen.
Call-Ziele
Der Schwerpunkt wird auf der Verbesserung der Cybersicherheitskapazitäten in der gesamten EU liegen, insbesondere für KMU und öffentliche Organisationen, und zwar sowohl durch angebots- als auch nachfrageunterstützende Maßnahmen. Dazu können Sensibilisierungsmaßnahmen (gegebenenfalls im Einklang mit den von der ENISA geförderten Aktivitäten) oder Marktplatzplattformen gehören, die die Interaktion zwischen Anbietenden und Anwender*innen von Cybersicherheitslösungen und Schulungen unterstützen.
Zu den abgedeckten Arten von Instrumenten muss mindestens eines der folgenden gehören:
- Dienste zum Schutz der Cybersicherheit;
- Prüfung der Widerstandsfähigkeit von Geräten und Diensten im Bereich der Cybersicherheit;
- Tools für Sicherheitstests, einschließlich Tools für die statische Analyse von Code;
- Tools zur Untersuchung der Cybersicherheit, die den Ursprung von Cybersicherheitsbedrohungen aufspüren;
- Tools für die Reaktion auf Vorfälle, die sich in allgemeine betriebliche und verwaltungstechnische Cybersicherheitsstrategien einfügen;
- Unterstützung der koordinierten Offenlegung von Schwachstellen, gegebenenfalls im Einklang mit nationalen Strategien;
- Finanzierung und Unterstützung von Projekten zur Verbesserung und/oder Prüfung von Open-Source-Software im Hinblick auf die Cybersicherheit;
- Unterstützung für Hackathons, Cybersicherheitsherausforderungen und -konferenzen sowie für die Zusammenarbeit mit relevanten Interessengruppen, einschließlich Softwareentwicklergemeinschaften;
- Unterstützung von Sensibilisierungs-, Präventions-, Bildungs- und Ausbildungsmaßnahmen sowie der Gleichstellung der Geschlechter im Bereich der Cybersicherheit.
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Erwartete Ergebnisse
Die Finanzierung wird:
- Die Einführung marktreifer innovativer Cybersicherheitslösungen unterstützen, einschließlich Lösungen, die im Rahmen von EU-geförderten Forschungs- und Innovationsprojekten entwickelt wurden.
- Aktuelle Instrumente und Dienste für Organisationen (insbesondere KMU) zur Vorbereitung, zum Schutz und zur Reaktion auf Cybersicherheitsbedrohungen bereitstellen und einsetzen.
- Die Sicherheit von Open-Source-Lösungen (z. B. Einrichtung von Bug-Bounty-Programmen) verbessern.
Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
Albanien (Shqipëria), Island (Ísland), Kosovo (Kosova/Kosovë / Косово), Liechtenstein, Moldau (Moldova), Montenegro (Црна Гора), Nordmazedonien (Северна Македонија), Norwegen (Norge), Serbien (Srbija/Сpбија), Türkei (Türkiye), Ukraine (Україна)
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Private Einrichtung, inkl. privates Unternehmen (privat und gewinnorientiert), Sonstige, Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Nein
Projektpartnerschaft
Um für eine Finanzierung in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller sein:
- Rechtspersonen (öffentliche oder private Einrichtungen)
- die ihren Sitz in einem der förderfähigen Länder haben:
- EU-Mitgliedstaaten (einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete (ÜLG))
- EWR-Länder (Norwegen, Island, Liechtenstein) für alle Themen
- Länder, die mit dem Programm "Digitales Europa" assoziiert sind (Liste der Länder), oder Länder, mit denen derzeit über ein Assoziierungsabkommen verhandelt wird und bei denen das Abkommen vor der Unterzeichnung der Finanzhilfe in Kraft tritt. Alle Antragsteller aus einem assoziierten Land müssen eine von dem Land genehmigte Garantie vorlegen, in der bestätigt wird, dass sie die in Anhang 3 des Arbeitsprogramms genannten Bedingungen erfüllen werden.
Bitte beachten Sie, dass alle Themen dieser Aufforderung aus Sicherheitsgründen Einschränkungen unterliegen. Daher dürfen die Einrichtungen weder direkt noch indirekt von einem Land aus kontrolliert werden, das nicht zu den förderfähigen Ländern gehört. Alle Einrichtungen müssen eine Erklärung über Eigentumsverhältnisse und Kontrolle ausfüllen und einreichen.
Sonderfälle:
Natürliche Personen sind NICHT förderfähig (mit Ausnahme von Selbstständigen, d. h. Einzelunternehmern, bei denen das Unternehmen keine von der natürlichen Person getrennte Rechtspersönlichkeit besitzt).
Internationale Organisationen - Internationale Organisationen sind nicht förderfähig, es sei denn, es handelt sich um internationale Organisationen von europäischem Interesse im Sinne von Artikel 2 der Verordnung "Digitales Europa" (d. h. internationale Organisationen, deren Mitglieder mehrheitlich Mitgliedstaaten sind oder deren Sitz sich in einem Mitgliedstaat befindet).
EU-Einrichtungen - EU-Einrichtungen (mit Ausnahme der Gemeinsamen Forschungsstelle der Europäischen Kommission) können NICHT Teil des Konsortiums sein.
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
36 Monate
Zusätzliche Informationen
Die Vorschläge sind elektronisch über das elektronische Einreichungssystem des Portals für Finanzierungen und Ausschreibungen einzureichen (zugänglich über die Themenseite im Abschnitt "Suche nach Finanzierungen und Ausschreibungen"). Einreichungen auf Papier sind NICHT möglich.
Die Vorschläge müssen vollständig sein und alle geforderten Informationen sowie alle erforderlichen Anhänge und Nachweise enthalten:
- Antragsformular Teil A - enthält verwaltungstechnische Angaben zu den Teilnehmern (künftiger Koordinator, Begünstigte und angeschlossene Einrichtungen) und den zusammengefassten Finanzplan für das Projekt (direkt online auszufüllen)
- Antragsformular Teil B - enthält die technische Beschreibung des Projekts (vom Portal Submission System herunterzuladen, auszufüllen und dann zusammenzusetzen und wieder hochzuladen)
- Obligatorische Anhänge und unterstützende Dokumente (hochzuladen):
- Detaillierte Budgettabelle/-berechnung: nicht zutreffend
- Lebensläufe des Kernprojektteams: nicht zutreffend
- Tätigkeitsberichte des letzten Jahres: nicht zutreffend
- Liste früherer Projekte: nicht zutreffend
- Erklärungen zur Eigentumskontrolle
Die Vorschläge sind auf maximal 70 Seiten begrenzt (Teil B).
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