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Call-Eckdaten
Aufruf Interreg CZ-PL - Fonds für Kleinprojekte (2. Stichtag)
Förderprogramm
Interreg Tschechien-Polen
Termine
Öffnung
28.02.2023
Deadline
16.06.2023 12:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 35.774.102,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
max. € 60.000,00- € 80.000,00
Link zum Call
Link zur Einreichung
Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Kooperationsprogramm Interreg V-A in der Tschechischen Republik und Polen befasst sich mit den wichtigsten grenzübergreifenden Herausforderungen und erschließt das Potenzial von acht tschechisch-polnischen Grenzregionen. Die Aufforderungen sind für den Fonds für Kleinprojekte bestimmt, für die Verwaltung des Fonds für Kleinprojekte können Projekte eingereicht werden.
Call-Ziele
Der Fonds für Kleinprojekte unterstützt die folgenden spezifischen Ziele:
P2: Tourismus
- SO 2.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
P4: Zusammenarbeit von Institutionen und Einwohner*innen
- SO 4.1: Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch Unterstützung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Zivilgesellschaft und Behörden, insbesondere mit dem Ziel, rechtliche und andere Hindernisse in Grenzregionen zu beseitigen
- SO 4.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Veranstaltungen von Mensch zu Mensch
Erwartete Ergebnisse
In dem Programm werden die folgenden (nicht vollständige Liste) Maßnahmen vorgeschlagen:
P2: Tourismus
- SO 2.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation
- Unterstützung für die Schaffung neuer oder die Entwicklung bestehender Tourismuselemente
- Verknüpfung und Schaffung von Tourismusprodukten und deren Förderung
- Unterstützung von begleitenden Aktivitäten im Zusammenhang mit der Entwicklung des Tourismus
P4: Zusammenarbeit von Institutionen und Einwohnern
- SO 4.1: Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch Unterstützung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Akteuren der Zivilgesellschaft und Behörden, insbesondere mit dem Ziel, rechtliche und andere Hindernisse in Grenzregionen zu beseitigen
- Identifizierung spezifischer Hindernisse und Suche nach Lösungen für Probleme, die auf beiden Seiten der Grenze auftreten
- Gegenseitige Zusammenarbeit, Transfer von Erfahrungen und bewährten Verfahren
- SO 4.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Veranstaltungen von Mensch zu Mensch
- Unterstützung der institutionellen Zusammenarbeit
- People-to-People-Projekte
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
An der förderfähigen Mindestpartnerschaft muss mindestens ein Partner aus jedem teilnehmenden Land beteiligt sein.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung
- Gemeinsame Personalausstattung
Für die Verwaltung des Fonds für Kleinprojekte können Projekte eingereicht werden. Der Antragsteller, d.h. die Person, die den Antrag auf Unterstützung stellt, kann nur eine Vereinigung sein, die Euroregionen bildet, die an der tschechisch-polnischen Grenze tätig sind.
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet besteht aus:
- 5 tschechische Regionen: Liberecký, Královéhradecký, Pardubice, Olomouc und Mährisch-Schlesien
- 6 polnische Teilregionen Bielski und Rybnicki (Schlesische Woiwodschaft), Jeleniogórski und Wałbrzyski (Niederschlesische Woiwodschaft), Nyski und Opolski (Oppelner Woiwodschaft). Zum Gebiet der polnischen Seite gehören auch die Kreise (LAU1) Strzeliński (Teilregion Wrocławski in der Woiwodschaft Niederschlesien) und Pszczyński (Teilregion Tyski in der Woiwodschaft Schlesien).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSBSR - EU Strategie für den Ostseeraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Zusätzliche Informationen
Die laufende Aufforderung sieht drei Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Unterstützung vor. Die Fristen für die Einreichung von Anträgen auf Unterstützung sind wie folgt festgelegt:
- 31. März 2023
- 16. Juni 2023
- 30. November 2023
Budget:
- SO 2.1: Stärkung der Rolle von Kultur und nachhaltigem Tourismus für wirtschaftliche Entwicklung, soziale Eingliederung und soziale Innovation: 15.454.450,00 €.
- SO 4.1: Steigerung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch Unterstützung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit und der Zusammenarbeit zwischen Bürgern, Akteuren der Zivilgesellschaft und Behörden, insbesondere mit dem Ziel, rechtliche und andere Hindernisse in Grenzregionen zu beseitigen: 500.000,00 €
- SO 4.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Veranstaltungen von Mensch zu Mensch: 19.819.652,00 €
Für kleine Projekte ist ein EFRE-Zuschuss von maximal 30.000 EUR und im Falle einer Kofinanzierung von 60.000 EUR vorgesehen. Für kleine Investitionsprojekte ist ein EFRE-Zuschuss von maximal 40.000 EUR und im Falle einer Kofinanzierung von maximal 80.000 EUR vorgesehen.
Call-Dokumente
Interreg Czechia-Poland 2021-2027 Programme (CZ)Interreg Czechia-Poland 2021-2027 Programme (CZ)(1456kB)
Kontakt
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