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Call-Eckdaten
Offener Aufruf für Standardprojekte Interreg SI-HR - Prioritäten 1 und 3
Förderprogramm
Interreg Slowenien-Kroatien
Termine
Öffnung
01.04.2023
Deadline
24.05.2023 12:00
Förderquote
80%
Budget des Calls
€ 19.230.000,00
Geschätzter Beitrag der EU pro Projekt
zwischen € 200.000,00 und € 2.500.000,00
Link zum Call
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Call-Inhalte
Kurzbeschreibung
Das Interreg SI-HR Programm unterstützt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit zwischen Slowenien und Kroatien im Programmzeitraum 2021-2027. Dieser Call richtet sich an Prioritäten P1: Eine grüne und anpassungsfähige Region und P3: Eine zugängliche und vernetzte Region.
Call-Ziele
- P1: Eine grüne und anpassungsfähige Region
- SO 1.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- SO 1.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- P3: Eine zugängliche und vernetzte Region
- SO 3.1: Verbesserung einer effizienten öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen
- SO 3.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Aktionen zwischen den Menschen
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Erwartete Ergebnisse
P1: Eine grüne und anpassungsfähige Region
- SO 1.1: Förderung der Anpassung an den Klimawandel, der Katastrophenvorsorge und der Widerstandsfähigkeit unter Berücksichtigung von ökosystembasierten Ansätzen
- Die Unterstützung im Rahmen dieses Einzelziels zielt darauf ab, die Bereitschaft lokaler Gemeinschaften und die Reaktionsfähigkeit von Rettungseinheiten durch gemeinsame Fortbildung und einheitliche Ausrüstung, die Erstellung gemeinsamer Protokolle (konkrete und umfassende Pläne) und Koordinierungsmechanismen zu verbessern, so dass Einheiten aus beiden Ländern in der Lage sind, gemeinsam auf dieselbe Katastrophe zu reagieren und sich an verschiedene klimawandelbedingte und andere gemeinsame Risiken entlang des gesamten Grenzgebiets anzupassen, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten verschiedener Zielgruppen zum Schutz vor gemeinsamen Risiken. Die Aktivitäten müssen mit den zuständigen Behörden für die Bereitstellung und Koordinierung von Schutz-, Rettungs- und Hilfsmaßnahmen im Falle von Natur- und anderen Katastrophen in beiden Ländern abgestimmt werden.
- Stärkung der Risikovorsorge- und Reaktionskapazitäten im grenzüberschreitenden Raum
- Erhöhung der Widerstandsfähigkeit gegenüber den Auswirkungen des Klimawandels im Programmgebiet
- Die Unterstützung im Rahmen dieses Einzelziels zielt darauf ab, die Bereitschaft lokaler Gemeinschaften und die Reaktionsfähigkeit von Rettungseinheiten durch gemeinsame Fortbildung und einheitliche Ausrüstung, die Erstellung gemeinsamer Protokolle (konkrete und umfassende Pläne) und Koordinierungsmechanismen zu verbessern, so dass Einheiten aus beiden Ländern in der Lage sind, gemeinsam auf dieselbe Katastrophe zu reagieren und sich an verschiedene klimawandelbedingte und andere gemeinsame Risiken entlang des gesamten Grenzgebiets anzupassen, einschließlich des Aufbaus von Kapazitäten verschiedener Zielgruppen zum Schutz vor gemeinsamen Risiken. Die Aktivitäten müssen mit den zuständigen Behörden für die Bereitstellung und Koordinierung von Schutz-, Rettungs- und Hilfsmaßnahmen im Falle von Natur- und anderen Katastrophen in beiden Ländern abgestimmt werden.
- SO 1.2: Verbesserung des Schutzes und der Erhaltung der Natur, der biologischen Vielfalt und der grünen Infrastruktur, auch in städtischen Gebieten, und Verringerung aller Formen der Umweltverschmutzung
- Die Unterstützung im Rahmen dieses Einzelziels zielt darauf ab, die grüne Infrastruktur als strategisch geplantes Netz natürlicher und naturnaher Gebiete mit anderen Umweltmerkmalen zu verbessern, zu entwickeln oder einzuführen, die so gestaltet und verwaltet werden, dass sie eine breite Palette von Ökosystemleistungen erbringen und insbesondere dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenwirken. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit für einen besseren Schutz, eine bessere Wiederherstellung und ein besseres Management der Umwelt wird gefördert (einschließlich Natura 2000 und anderer Schutzgebiete und Gebiete von ökologischer Bedeutung). Die Maßnahmen werden sich auf die Eindämmung von Bedrohungen (z. B. Verschmutzung, Klimawandel, invasive Arten, Verlust der biologischen Vielfalt, Fragmentierung von Lebensräumen) und die Verbesserung des grenzüberschreitenden Landschaftsmanagements als Schlüssel zur Verbesserung der biologischen Vielfalt konzentrieren.
- Strategisch geplante grüne Infrastruktur für die Bereitstellung von ökologischen und sozioökonomischen Vorteilen
- Verbesserter Schutz und Erhalt von gefährdeten Lebensräumen, Arten und Landschaften im Programmgebiet
- Die Unterstützung im Rahmen dieses Einzelziels zielt darauf ab, die grüne Infrastruktur als strategisch geplantes Netz natürlicher und naturnaher Gebiete mit anderen Umweltmerkmalen zu verbessern, zu entwickeln oder einzuführen, die so gestaltet und verwaltet werden, dass sie eine breite Palette von Ökosystemleistungen erbringen und insbesondere dem Verlust der biologischen Vielfalt entgegenwirken. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit für einen besseren Schutz, eine bessere Wiederherstellung und ein besseres Management der Umwelt wird gefördert (einschließlich Natura 2000 und anderer Schutzgebiete und Gebiete von ökologischer Bedeutung). Die Maßnahmen werden sich auf die Eindämmung von Bedrohungen (z. B. Verschmutzung, Klimawandel, invasive Arten, Verlust der biologischen Vielfalt, Fragmentierung von Lebensräumen) und die Verbesserung des grenzüberschreitenden Landschaftsmanagements als Schlüssel zur Verbesserung der biologischen Vielfalt konzentrieren.
P3: Eine zugängliche und vernetzte Region
- SO 3.1: Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung durch Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie der Zusammenarbeit zwischen Bürger*innen, Zivilgesellschaft und Institutionen, insbesondere im Hinblick auf die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse in Grenzregionen
- Die Unterstützung im Rahmen dieses Einzelziels zielt darauf ab, die öffentliche Verwaltung in ihrer Rolle als Initiator/Koordinator von Prozessen zu unterstützen, die auf die Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen und die Entwicklung innovativer Lösungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, soziale Eingliederung und Wohlfahrt, Energieeffizienz und Zugänglichkeit in der Grenzregion abzielen. Ein ortsbezogener und partizipativer Ansatz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind die Leitprinzipien bei der Umsetzung der Aktivitäten innerhalb dieser Priorität. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit und die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse ist von entscheidender Bedeutung, wenn man die funktionalen Beziehungen zwischen den verschiedenen Stakeholdern und Aktivitäten im Grenzgebiet berücksichtigt.
- Verbesserung der Qualität und Vielfalt der Dienstleistungen und Entwicklung innovativer Lösungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, soziale Eingliederung und Wohlfahrt, Zugänglichkeit und Energieeffizienz in den Grenzregionen durch Überwindung rechtlicher und administrativer Hindernisse
- Die Unterstützung im Rahmen dieses Einzelziels zielt darauf ab, die öffentliche Verwaltung in ihrer Rolle als Initiator/Koordinator von Prozessen zu unterstützen, die auf die Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen und die Entwicklung innovativer Lösungen in den Bereichen Gesundheitsversorgung, soziale Eingliederung und Wohlfahrt, Energieeffizienz und Zugänglichkeit in der Grenzregion abzielen. Ein ortsbezogener und partizipativer Ansatz, Nachhaltigkeit und Digitalisierung sind die Leitprinzipien bei der Umsetzung der Aktivitäten innerhalb dieser Priorität. Die grenzübergreifende Zusammenarbeit und die Beseitigung rechtlicher und anderer Hindernisse ist von entscheidender Bedeutung, wenn man die funktionalen Beziehungen zwischen den verschiedenen Stakeholdern und Aktivitäten im Grenzgebiet berücksichtigt.
- SO 3.2: Aufbau von gegenseitigem Vertrauen, insbesondere durch die Förderung von Aktionen von Mensch zu Mensch
- Die Unterstützung im Rahmen dieses Einzelziels zielt darauf ab, Vertrauen und Verständnis zwischen den im Grenzgebiet lebenden Menschen aufzubauen, indem gemeinsame grenzüberschreitende Veranstaltungen, die Zusammenarbeit zwischen den Generationen sowie gemeinsame Lern- und Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert werden.
- People-to-People-Projekte zur Verbesserung der kulturellen und sozialen Beziehungen und zum aktiven Engagement in der Gemeinschaft
- Die Unterstützung im Rahmen dieses Einzelziels zielt darauf ab, Vertrauen und Verständnis zwischen den im Grenzgebiet lebenden Menschen aufzubauen, indem gemeinsame grenzüberschreitende Veranstaltungen, die Zusammenarbeit zwischen den Generationen sowie gemeinsame Lern- und Sensibilisierungsmaßnahmen gefördert werden.
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Förderfähigkeitskriterien
Förderregion/-länder
förderfähige Einrichtungen
Aus- und Weiterbildungseinrichtung, Forschungseinrichtung inkl. Universität, Kleines und mittleres Unternehmen (KMU), Non-Profit-Organisation (NPO) / Nichtregierungsorganisation (NGO), Öffentliche Einrichtung (national, regional und lokal; inkl. EVTZ)
verpflichtende Partnerschaft
Ja
Projektpartnerschaft
Die Mindestanforderung ist, dass mindestens ein Projektpartner aus Slowenien und einer aus Kroatien oder ein EVTZ, der im teilnehmenden Land registriert ist und aus Mitgliedern aus beiden Mitgliedstaaten besteht, beteiligt sein muss. Die empfohlene Höchstzahl von Projektpartnern ist 6.
Um förderfähig zu sein, müssen die Projekte zu mindestens drei der folgenden vier Kooperationskriterien beitragen.
- Gemeinsame Entwicklung (obligatorisch)
- Gemeinsame Durchführung (obligatorisch)
- Gemeinsame Finanzierung (obligatorisch)
- Gemeinsame Personalausstattung
weitere Förderkriterien
Das Programmgebiet des Interreg-Programms Slowenien-Kroatien (PA) umfasst 17 NUTS-3-Regionen: neun slowenische NUTS-3-Regionen (Podravska, Pomurska, Savinjska, Zasavska, Posavska, Jugovzhodna Slovenija, Obalno-kraška, Osrednjeslovenska, und Primorsko-notranjska) und acht kroatische NUTS-3-Regionen (die Gespanschaften Primorsko-goranska, Istarska, Zagrebačka, Krapinsko-zagorska, Varaždinska, Međimurska und Karlovačka sowie die Stadt Zagreb).
Zusatzinformationen
Themen
Relevanz für EU-Makroregion
EUSAIR - EU Strategie für den adriatischen-ionischen Raum, EUSALP - EU Strategie für den Alpenraum, EUSDR - EU Strategie für den Donauraum
UN Nachhaltigkeitsziele (UN-SDGs)
Projektlaufzeit
zwischen 24 und 30 Monate
Zusätzliche Informationen
Für eine Teilnahme am Programm kommen Projekte in Frage, für die ein EFRE-Gesamtbetrag von 250.000,00 € bis 2.500.000,00 € für Priorität 1 (Grüne und anpassungsfähige Region) und von 200.000,00 € bis 1.000.000,00 € für Priorität 3 (Zugängliche und vernetzte Region), spezifisches Ziel 6.2 (Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung), beantragt wird.
Für eine Teilnahme am Programm kommen Projekte mit einer Laufzeit von bis zu 30 Monaten für die Priorität 1 (Grüne und anpassungsfähige Region) und von bis zu 24 Monaten für die Priorität 3 (Zugängliche und vernetzte Region), spezifisches Ziel 6.2 (Verbesserung der Effizienz der öffentlichen Verwaltung), in Betracht.
Der frühestmögliche Projektbeginn ist das Datum der Einreichung des Projektantrags im Gemeinsamen Elektronischen Monitoring-System (Jems). Das Enddatum des Projekts ist das im Subventionsvertrag festgelegte Datum, jedoch nicht später als der 30. November 2028.
Call-Dokumente
Interreg Slovenia-Croatia 2021-2027 programmeInterreg Slovenia-Croatia 2021-2027 programme(1818kB)
Kontakt
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